Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern |
| Förderhöhe | 0 € – 500 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Das Landesprogramm "Solar für alle" des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) bezuschusst steckerfertige Photovoltaikanlagen mit einem Festbetrag von bis zu 500 € pro Anlage und Wohneinheit.
Stand 2026: Das Kontingent für Eigentümer ist ausgeschöpft, Anträge sind nur noch von Mieter möglich. Antrag wird nach Installation und Inbetriebnahme gestellt.
Voraussetzungen:
- Privatperson mit Erstwohnsitz in MV
- Mieter eines Wohngebäudes (Eigentümer-Kontingent geschlossen)
- Zustimmung des Vermieters schriftlich
- Anmeldung im Marktstammdatenregister
- Förderfähige Ausgaben: Anschaffung und Installation der Anlage
- Maximaler Festbetrag: 500 € (oder Höhe der tatsächlichen Ausgaben, falls niedriger)
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
Antragsteller muss seinen melderechtlichen Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Der Nachweis erfolgt über eine Kopie des Personalausweises.
Mieter einer Wohnung in MV
Aktuell nur Mieter antragsberechtigt. Der separate Eigentümer-Fördertopf ist ausgeschöpft und nimmt keine neuen Anträge mehr an.
Wechselrichter-Ausgangsleistung
Steckerfertige Anlage mit Wechselrichter bis maximal 800 Voltampere Ausgangsleistung (entspricht Solarpaket I, EEG-Änderung Mai 2024).
Maximal eine Anlage pro Wohnungseinheit
Pro Wohnungseinheit wird genau ein Steckersolar-Zuschuss gewährt. Mehrfachanträge pro Haushalt sind ausgeschlossen.
Antrag erst nach Kauf und Inbetriebnahme
Der Antrag muss nach erfolgter Anschaffung und Installation der Anlage gestellt werden. Kaufbelege, Wechselrichter-Seriennummer und Foto der installierten Anlage sind beizulegen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Anlage auswaehlen und kaufen
Steckerfertige PV-Anlage mit Wechselrichter bis 800 Voltampere bei einem Fachhaendler oder Online-Anbieter erwerben. Kaufbelege mit Seriennummer des Wechselrichters aufbewahren.
- 02
Anlage installieren und in Betrieb nehmen
Montage auf Balkon, Terrasse oder Hausfassade. Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist Pflicht und erfolgt online in wenigen Minuten.
- 03
Antragsunterlagen zusammenstellen
Antragsformular vom LFI herunterladen und ausfuellen. Beilegen: Kopie Personalausweis (Erstwohnsitz MV), Kaufbeleg, Seriennummer Wechselrichter, Foto der installierten Anlage, Kontonachweis.
- 04
Antrag schriftlich beim LFI einreichen
Vollstaendigen Antrag postalisch an das Landesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern senden. E-Mail-Antraege sind unwirksam und werden zurueckgewiesen.
- 05
Auszahlung abwarten
Nach Pruefung der Unterlagen erfolgt die einmalige Auszahlung des Festbetrags von bis zu 500 Euro auf das im Antrag angegebene Konto. Die Auszahlung erfolgt vor Bestandskraft des Bescheids.
Häufige Fragen
Wer kann den MV-Steckersolar-Zuschuss aktuell beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss pro Anlage?
Welche Anlagenleistung wird gefördert?
Wie viele Anlagen kann ein Haushalt fördern lassen?
Kann der Zuschuss mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Wie wird der Zuschuss beantragt und ausgezahlt?
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]LFI Mecklenburg-Vorpommern - Foerderfinder Mini-Solaranlagenlfi-mv.dePrimärquelleLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
- [02]Foerderdatenbank Bund - Steckerfertige Photovoltaikanlagen fuer Buerger (MV)foerderdatenbank.dePrimärquelleBundesministerium fuer Wirtschaft und Klimaschutz
- [03]LFI Mecklenburg-Vorpommern - Klimaschutzfoerderunglfi-mv.deRegionalLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern