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Zuschuss · bis 500 € Land

MV Steckersolar-Zuschuss (LFI)

Der MV Steckersolar-Zuschuss ist eine direkte Anschaffungsförderung des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI) für Steckersolargeräte. Das Land zahlt bis zu 500 € pro Anlage als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Aktuell antragsberechtigt sind ausschließlich Mieter mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern — Eigentümer sind ausgeschlossen. Auszahlung erfolgt nach Inbetriebnahme und Vorlage der Rechnung sowie der Anmeldebestätigung aus dem Marktstammdatenregister beim LFI.

Max. Förderung
500 €
pro Antrag
Zuständig
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Förderhöhe 0 € – 500 €
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Das Landesprogramm "Solar für alle" des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) bezuschusst steckerfertige Photovoltaikanlagen mit einem Festbetrag von bis zu 500 € pro Anlage und Wohneinheit.

Stand 2026: Das Kontingent für Eigentümer ist ausgeschöpft, Anträge sind nur noch von Mieter möglich. Antrag wird nach Installation und Inbetriebnahme gestellt.

Voraussetzungen:

  • Privatperson mit Erstwohnsitz in MV
  • Mieter eines Wohngebäudes (Eigentümer-Kontingent geschlossen)
  • Zustimmung des Vermieters schriftlich
  • Anmeldung im Marktstammdatenregister
  • Förderfähige Ausgaben: Anschaffung und Installation der Anlage
  • Maximaler Festbetrag: 500 € (oder Höhe der tatsächlichen Ausgaben, falls niedriger)
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Antragsteller muss seinen melderechtlichen Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Der Nachweis erfolgt über eine Kopie des Personalausweises.

Aktuell nur Mieter antragsberechtigt. Der separate Eigentümer-Fördertopf ist ausgeschöpft und nimmt keine neuen Anträge mehr an.

Steckerfertige Anlage mit Wechselrichter bis maximal 800 Voltampere Ausgangsleistung (entspricht Solarpaket I, EEG-Änderung Mai 2024).

Pro Wohnungseinheit wird genau ein Steckersolar-Zuschuss gewährt. Mehrfachanträge pro Haushalt sind ausgeschlossen.

Der Antrag muss nach erfolgter Anschaffung und Installation der Anlage gestellt werden. Kaufbelege, Wechselrichter-Seriennummer und Foto der installierten Anlage sind beizulegen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern

Antragsteller muss seinen melderechtlichen Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Der Nachweis erfolgt über eine Kopie des Personalausweises.

Mieter einer Wohnung in MV

Aktuell nur Mieter antragsberechtigt. Der separate Eigentümer-Fördertopf ist ausgeschöpft und nimmt keine neuen Anträge mehr an.

Wechselrichter-Ausgangsleistung

Steckerfertige Anlage mit Wechselrichter bis maximal 800 Voltampere Ausgangsleistung (entspricht Solarpaket I, EEG-Änderung Mai 2024).

Maximal eine Anlage pro Wohnungseinheit

Pro Wohnungseinheit wird genau ein Steckersolar-Zuschuss gewährt. Mehrfachanträge pro Haushalt sind ausgeschlossen.

Antrag erst nach Kauf und Inbetriebnahme

Der Antrag muss nach erfolgter Anschaffung und Installation der Anlage gestellt werden. Kaufbelege, Wechselrichter-Seriennummer und Foto der installierten Anlage sind beizulegen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Anlage auswaehlen und kaufen

    Steckerfertige PV-Anlage mit Wechselrichter bis 800 Voltampere bei einem Fachhaendler oder Online-Anbieter erwerben. Kaufbelege mit Seriennummer des Wechselrichters aufbewahren.

  2. 02

    Anlage installieren und in Betrieb nehmen

    Montage auf Balkon, Terrasse oder Hausfassade. Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist Pflicht und erfolgt online in wenigen Minuten.

  3. 03

    Antragsunterlagen zusammenstellen

    Antragsformular vom LFI herunterladen und ausfuellen. Beilegen: Kopie Personalausweis (Erstwohnsitz MV), Kaufbeleg, Seriennummer Wechselrichter, Foto der installierten Anlage, Kontonachweis.

  4. 04

    Antrag schriftlich beim LFI einreichen

    Vollstaendigen Antrag postalisch an das Landesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern senden. E-Mail-Antraege sind unwirksam und werden zurueckgewiesen.

  5. 05

    Auszahlung abwarten

    Nach Pruefung der Unterlagen erfolgt die einmalige Auszahlung des Festbetrags von bis zu 500 Euro auf das im Antrag angegebene Konto. Die Auszahlung erfolgt vor Bestandskraft des Bescheids.

Häufige Fragen

Wer kann den MV-Steckersolar-Zuschuss aktuell beantragen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die ihre Wohnung mieten. Der separate Fördertopf für Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum ist vollständig ausgeschöpft; Eigentümer-Anträge werden nicht mehr angenommen. Mieter erhalten den Zuschuss weiterhin, solange Haushaltsmittel im Mieter-Topf verfügbar sind.
Wie hoch ist der Zuschuss pro Anlage?
Der Zuschuss beträgt bis zu 500 Euro pro steckerfertiger Photovoltaikanlage und Wohnungseinheit. Liegen die tatsächlichen Anschaffungs- und Installationsausgaben unter 500 Euro, wird nur der niedrigere Betrag ausgezahlt. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Festbetrag.
Welche Anlagenleistung wird gefördert?
Gefördert werden steckerfertige Photovoltaikanlagen mit einem Wechselrichter bis 800 Voltampere Ausgangsleistung. Diese Obergrenze folgt der EEG-Änderung vom Mai 2024 (Solarpaket I) und entspricht dem bundesweit zulässigen Maximum für anmeldefreie Balkonkraftwerke.
Wie viele Anlagen kann ein Haushalt fördern lassen?
Pro Wohnungseinheit wird maximal eine steckerfertige Photovoltaikanlage bezuschusst. Auch wenn mehrere Geräte parallel installiert werden, ist nur ein Förderbetrag pro Haushalt möglich.
Kann der Zuschuss mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Eine Kombination mit anderen Zuschuss-, Kredit- oder Zuwendungsprogrammen ist zulässig, solange das jeweils andere Programm die Kumulierung erlaubt. Die Summe aller Förderungen darf die tatsächlichen Anschaffungs- und Installationsausgaben nicht überschreiten. Kommunale Steckersolar-Boni einzelner Städte in MV können daher in vielen Fällen zusätzlich genutzt werden.
Wie wird der Zuschuss beantragt und ausgezahlt?
Der Antrag ist schriftlich nach Kauf und Inbetriebnahme der Anlage beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) einzureichen. Eine Antragstellung per E-Mail ist unwirksam. Nach vollständiger Prüfung erfolgt eine einmalige Auszahlung des Festbetrags auf das im Antrag angegebene Konto.
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Mit dem Antragsformular sind eine Kopie des Personalausweises (Adressnachweis Erstwohnsitz MV), die Kaufbelege der Anlage inklusive Wechselrichter, die Seriennummer des Wechselrichters sowie ein Foto der installierten Anlage einzureichen. Der schriftliche Antrag wird postalisch an das LFI in Schwerin geschickt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    LFI Mecklenburg-Vorpommern - Foerderfinder Mini-Solaranlagen
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
  2. [02]
    Foerderdatenbank Bund - Steckerfertige Photovoltaikanlagen fuer Buerger (MV)
    foerderdatenbank.dePrimärquelleBundesministerium fuer Wirtschaft und Klimaschutz
  3. [03]
    LFI Mecklenburg-Vorpommern - Klimaschutzfoerderung
    lfi-mv.deRegionalLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern