BundesBonus
Zuschuss · bis 500 € Land

Mini-Solaranlagen Mecklenburg-Vorpommern in Mecklenburg-Vorpommern

Der MV Steckersolar-Zuschuss ist eine direkte Anschaffungsförderung des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI) für Steckersolargeräte. Das Land zahlt bis zu 500 € pro Anlage als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss. Aktuell antragsberechtigt sind ausschließlich Mieter mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern — Eigentümer sind ausgeschlossen. Auszahlung erfolgt nach Inbetriebnahme und Vorlage der Rechnung sowie der Anmeldebestätigung aus dem Marktstammdatenregister beim LFI.

Max. Förderung
500 €
pro Antrag
Zuständig
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Förderhöhe bis zu 500 €
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Das Landesprogramm "Solar für alle" des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) bezuschusst steckerfertige Photovoltaikanlagen mit einem Festbetrag von bis zu 500 € pro Anlage und Wohneinheit.

Stand 2026: Das Kontingent für Eigentümer ist ausgeschöpft, Anträge sind nur noch von Mieter möglich. Antrag wird nach Installation und Inbetriebnahme gestellt.

Voraussetzungen:

  • Privatperson mit Erstwohnsitz in MV
  • Mieter eines Wohngebäudes (Eigentümer-Kontingent geschlossen)
  • Zustimmung des Vermieters schriftlich
  • Anmeldung im Marktstammdatenregister
  • Förderfähige Ausgaben: Anschaffung und Installation der Anlage
  • Maximaler Festbetrag: 500 € (oder Höhe der tatsächlichen Ausgaben, falls niedriger)
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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern

Mieter (Eigentümer-Kontingent ausgeschöpft)

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Schritt 1

    Steckerfertige PV-Anlage (Balkonkraftwerk) mit Modulwechselrichter bis 800 VA erwerben. Kaufdatum muss nach dem 07.11.2022 liegen. Kaufbeleg aufbewahren.

  2. 02

    Schritt 2

    Anlage vollständig installieren und in Betrieb nehmen. Seriennummer des Wechselrichters notieren. Der Antrag darf erst nach abgeschlossener Installation eingereicht werden.

  3. 03

    Schritt 3

    Antragsformular (beschreibbare PDF) auf der LFI-MV-Website herunterladen, lokal speichern und am PC ausfüllen. Formular nicht im Browser ausfullen - nur heruntergeladene Datei ist bearbeitbar.

  4. 04

    Schritt 4

    Benötigt werden: ausgefülltes Antragsformular/Verwendungsnachweis, Kopie des Personalausweises (andere Daten dürfen geschwaarzt werden), Kaufbeleg, Installationsnachweis und Seriennummer des Wechselrichters.

  5. 05

    Schritt 5

    Den vollständigen Antrag per Post an das LFI MV (Werkstr. 213, 19061 Schwerin) senden. E-Mail-Anträge sind nicht zulässig. Unvollständige Anträge werden abgelehnt und nicht zur Ergänzung zurückgeschickt.

  6. 06

    Schritt 6

    Das LFI MV bearbeitet vollständige Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses (max. 500 Euro) auf das angegebene Konto. Eine spezifische Bearbeitungsdauer ist nicht veröffentlicht.

Häufige Fragen

Wie lange läuft das Programm noch?
Das Programm "Solar für alle" ist Stand Frühjahr 2026 weiterhin offen für Mieter-Anträge. Die LFI-Webseite zeigt aktuelle Mittelverfügbarkeit.
Kombinierbar mit der bundesweiten 0%-MwSt?
Ja. Die Mehrwertsteuer-Befreiung gilt automatisch beim Kauf, der LFI-Zuschuss kommt obendrauf.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Mini-Solaranlagen - Förderfinder LFI Mecklenburg-Vorpommern
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)
  2. [02]
    Impressum - Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)
  3. [03]
    Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) - Regelungen zu steckerfertigen PV-Anlagen
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  4. [04]
    Balkonkraftwerke und steckerfertige PV-Anlagen - Bundesnetzagentur
    bundesnetzagentur.deFachartikelBundesnetzagentur

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