Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung) |
| Förderhöhe | bis zu 155.630 € |
| Finanzierungsanteil | bis 80 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen, Eigentümer |
Worum geht es?
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt nach der Modernisierungsrichtlinie Zuwendungen für bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie an selbst genutztem Wohneigentum. Gefördert werden Maßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen, Energie und Wasser einsparen, CO2-Emissionen mindern, Mobilitätsbarrieren abbauen oder dem Umbau zum Effizienzhaus dienen.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Eigentümer von Miet-, Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum in Mecklenburg-Vorpommern
Wohngebäude in der Regel älter als zehn Jahre
Maßnahme erhöht Gebrauchswert, spart Energie/Wasser, mindert CO2 oder baut Barrieren ab
Mindestens 20 Prozent Eigenleistung an den zuwendungsfähigen Ausgaben
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Modernisierungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern?
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Wer kann die Förderung beantragen?
Muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Modernisierung (Darlehen) von Wohnungen im Bestand — Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommernlfi-mv.dePrimärquelleLand Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung)
Diese Seite zeigt Modernisierungsförderung Mecklenburg-Vorpommern (ModRL) mit Fokus auf Mecklenburg-Vorpommern. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.