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Förderkredit · bis 155.630 € Land Aktuell bis 31.12.2026

Modernisierungsförderung Mecklenburg-Vorpommern (ModRL) in Mecklenburg-Vorpommern

Die Modernisierungsrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern fördert die Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum. Gewährt wird ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben mit einem Teilschuldenerlass über einen Tilgungsnachlass, höchstens 155.630 Euro je Wohnung.

Max. Kreditrahmen
155.630 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Land Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung)
Förderhöhe bis zu 155.630 €
Finanzierungsanteil bis 80 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Unternehmen, Eigentümer

Worum geht es?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt nach der Modernisierungsrichtlinie Zuwendungen für bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie an selbst genutztem Wohneigentum. Gefördert werden Maßnahmen, die den Gebrauchswert erhöhen, Energie und Wasser einsparen, CO2-Emissionen mindern, Mobilitätsbarrieren abbauen oder dem Umbau zum Effizienzhaus dienen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Eigentümer von Miet-, Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum in Mecklenburg-Vorpommern

Wohngebäude in der Regel älter als zehn Jahre

Maßnahme erhöht Gebrauchswert, spart Energie/Wasser, mindert CO2 oder baut Barrieren ab

Mindestens 20 Prozent Eigenleistung an den zuwendungsfähigen Ausgaben

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Modernisierungsförderung in Mecklenburg-Vorpommern?
Gewährt wird ein Darlehen von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis zu 1.950 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, begrenzt auf höchstens 155.630 Euro je Wohnung. Das Darlehen enthält einen Teilschuldenerlass in Form eines Tilgungsnachlasses und wird aus Bundes- und Landesmitteln finanziert.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Zuwendungsfähig sind bauliche Modernisierungen, die den Gebrauchswert der Wohnungen erhöhen, Energie und Wasser einsparen, CO2-Emissionen reduzieren, dem Umbau zum Effizienzhaus dienen oder Mobilitätsbarrieren abbauen. Auch der Einbau von Sicherheitstechnik, Smart-Home-Komponenten und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität ist förderfähig.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer von Miet-, Genossenschaftswohnungen oder selbst genutztem Wohneigentum in Mecklenburg-Vorpommern sind. Bei selbst genutztem Wohneigentum müssen die Eigentümer zum begünstigten Personenkreis nach der Einkommensgrenzenverordnung gehören.
Muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden?
Ja, die Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahmen vor Bewilligung begonnen wurden. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Bewilligungsbehörde einen vorzeitigen Baubeginn zulassen; das Finanzierungsrisiko trägt dann der Bauherr.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Modernisierung (Darlehen) von Wohnungen im Bestand — Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
    lfi-mv.dePrimärquelleLand Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung)

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