Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern |
| Förderhöhe | 7.500 € – 10.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Existenzgründer |
Worum geht es?
Meistergründungsprämie Mecklenburg-Vorpommern unterstützt angehende Handwerksmeister beim Sprung in die Selbstständigkeit. Anders als die Meisterprämie, die allein den bestandenen Abschluss belohnt, setzt die Meistergründungsprämie eine tatsächliche Existenzgründung voraus — die Neugründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Betrieb des zulassungspflichtigen Handwerks.
Grundlage ist die Förderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderung ist einkommensunabhängig und soll Betriebsnachfolgen sichern sowie neue Arbeits- und Ausbildungsplätze im Handwerk schaffen. Gefördert werden die Erstgründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung. Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2026.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Meisterprüfung im Handwerk bestanden
Erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung im Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern
Antrag in der Regel vor Gründungsbeginn gestellt
Häufige Fragen
Wie hoch ist Meistergründungsprämie Mecklenburg-Vorpommern 2026?
Was ist der Unterschied zur Meisterprämie?
Muss ich den Antrag vor der Gründung stellen?
Kann ich die Prämie mit anderen Förderungen kombinieren?
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Unsere Quellen
- [01]Landesförderinstitut M-V — Förderunglfi-mv.dePrimärquelleLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
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