Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V |
| Förderhöhe | bis zu 500 € |
| Zielgruppe | Privatperson |
Worum geht es?
Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die Anschaffung und Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen (Mini-Balkonkraftwerke) für Bürger mit Erstwohnsitz im Land. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V). Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Stand 2026-05-11 sind die Mittel für das Eigentümer-Kontingent vollständig ausgeschöpft, das Mieter-Kontingent enthält noch ausreichend Mittel.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Erstwohnsitz Mecklenburg-Vorpommern
Der Antragsteller muss seinen gemeldeten Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen erfullen diese Voraussetzung nicht.
Privatperson als Mieter oder Eigentuemer
Foerderberechtigt sind nur Privatpersonen als Mieter oder Eigentuemer selbstgenutzter Wohnimmobilien. Aktuell koennen nur Mieter Antraege stellen, da das Eigentuemer-Kontingent vollstaendig ausgeschoepft ist.
Kaufdatum nach 07.11.2022
Die steckerfertige PV-Anlage muss nach dem 07.11.2022 erworben worden sein. Anlagen mit aelterem Kaufdatum sind nicht foerderfaehig.
Wechselrichterleistung bis 800 Voltampere
Die Anlage muss eine steckerfertige PV-Anlage mit Modulwechselrichter sein. Die zulaessige Wechselrichterleistung betraegt bis zu 800 VA entsprechend der EEG-Aenderung vom Mai 2024.
Antragstellung nach vollstaendiger Installation
Der Foerderantrag darf erst nach vollstaendiger Installation und Inbetriebnahme der Anlage eingereicht werden. Ein Vorantrag vor Kauf ist nicht vorgesehen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Schritt 1
Steckerfertige PV-Anlage (Balkonkraftwerk) mit Modulwechselrichter bis 800 VA erwerben. Kaufdatum muss nach dem 07.11.2022 liegen. Kaufbeleg aufbewahren.
- 02
Schritt 2
Anlage vollstaendig installieren und in Betrieb nehmen. Seriennummer des Wechselrichters notieren. Der Antrag darf erst nach abgeschlossener Installation eingereicht werden.
- 03
Schritt 3
Antragsformular (beschreibbare PDF) auf der LFI-MV-Website herunterladen, lokal speichern und am PC ausfuellen. Formular nicht im Browser ausfullen - nur heruntergeladene Datei ist bearbeitbar.
- 04
Schritt 4
Benoetigt werden: ausgefuelltes Antragsformular/Verwendungsnachweis, Kopie des Personalausweises (andere Daten duerfen geschwaarzt werden), Kaufbeleg, Installationsnachweis und Seriennummer des Wechselrichters.
- 05
Schritt 5
Den vollstaendigen Antrag per Post an das LFI MV (Werkstr. 213, 19061 Schwerin) senden. E-Mail-Antraege sind nicht zulaessig. Unvollstaendige Antraege werden abgelehnt und nicht zur Ergaenzung zurueckgeschickt.
- 06
Schritt 6
Das LFI MV bearbeitet vollstaendige Antraege in der Reihenfolge ihres Eingangs. Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses (max. 500 Euro) auf das angegebene Konto. Eine spezifische Bearbeitungsdauer ist nicht veroeffentlicht.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt fuer den Balkonkraftwerk-Zuschuss in Mecklenburg-Vorpommern?
Wie hoch ist der Foerderbetrag und welche Kosten werden beruecksichtigt?
Welche Anlagen werden gefoerdert und welche technischen Anforderungen gelten?
Koennen Mieter im Mehrfamilienhaus den Zuschuss beantragen?
Wie laeuft der Antragsprozess beim LFI MV ab?
Ist das Programm aktuell aktiv oder sind die Mittel erschoepft?
Muss die Anlage im Marktstammdatenregister registriert werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Mini-Solaranlagen - Foerderfinder LFI Mecklenburg-Vorpommernlfi-mv.dePrimärquelleLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)
- [02]Impressum - Landesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommernlfi-mv.dePrimärquelleLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)
- [03]Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) - Regelungen zu steckerfertigen PV-Anlagengesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [04]Balkonkraftwerke und steckerfertige PV-Anlagen - Bundesnetzagenturbundesnetzagentur.deFachartikelBundesnetzagentur