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Zuschuss · bis 500 € Land

Mini-Solaranlagen Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV) bezuschusst steckerfertige Photovoltaik-Anlagen (Balkonkraftwerke) mit bis zu 500 Euro je Wohneinheit. Antragsberechtigte Mieter mit Erstwohnsitz in MV koennen die Foerderung nach Kauf und Installation schriftlich beantragen. Das Kontingent fuer Eigentuemer ist vollstaendig ausgeschoepft; fuer Mieter stehen nach Angaben des LFI MV noch ausreichende Mittel zur Verfuegung.

Max. Förderung
500 €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
Förderhöhe bis zu 500 €
Zielgruppe Privatperson

Worum geht es?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die Anschaffung und Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen (Mini-Balkonkraftwerke) für Bürger mit Erstwohnsitz im Land. Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V). Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Stand 2026-05-11 sind die Mittel für das Eigentümer-Kontingent vollständig ausgeschöpft, das Mieter-Kontingent enthält noch ausreichend Mittel.

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Der Antragsteller muss seinen gemeldeten Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen erfullen diese Voraussetzung nicht.

Foerderberechtigt sind nur Privatpersonen als Mieter oder Eigentuemer selbstgenutzter Wohnimmobilien. Aktuell koennen nur Mieter Antraege stellen, da das Eigentuemer-Kontingent vollstaendig ausgeschoepft ist.

Die steckerfertige PV-Anlage muss nach dem 07.11.2022 erworben worden sein. Anlagen mit aelterem Kaufdatum sind nicht foerderfaehig.

Die Anlage muss eine steckerfertige PV-Anlage mit Modulwechselrichter sein. Die zulaessige Wechselrichterleistung betraegt bis zu 800 VA entsprechend der EEG-Aenderung vom Mai 2024.

Der Foerderantrag darf erst nach vollstaendiger Installation und Inbetriebnahme der Anlage eingereicht werden. Ein Vorantrag vor Kauf ist nicht vorgesehen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Erstwohnsitz Mecklenburg-Vorpommern

Der Antragsteller muss seinen gemeldeten Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen erfullen diese Voraussetzung nicht.

Privatperson als Mieter oder Eigentuemer

Foerderberechtigt sind nur Privatpersonen als Mieter oder Eigentuemer selbstgenutzter Wohnimmobilien. Aktuell koennen nur Mieter Antraege stellen, da das Eigentuemer-Kontingent vollstaendig ausgeschoepft ist.

Kaufdatum nach 07.11.2022

Die steckerfertige PV-Anlage muss nach dem 07.11.2022 erworben worden sein. Anlagen mit aelterem Kaufdatum sind nicht foerderfaehig.

Wechselrichterleistung bis 800 Voltampere

Die Anlage muss eine steckerfertige PV-Anlage mit Modulwechselrichter sein. Die zulaessige Wechselrichterleistung betraegt bis zu 800 VA entsprechend der EEG-Aenderung vom Mai 2024.

Antragstellung nach vollstaendiger Installation

Der Foerderantrag darf erst nach vollstaendiger Installation und Inbetriebnahme der Anlage eingereicht werden. Ein Vorantrag vor Kauf ist nicht vorgesehen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Schritt 1

    Steckerfertige PV-Anlage (Balkonkraftwerk) mit Modulwechselrichter bis 800 VA erwerben. Kaufdatum muss nach dem 07.11.2022 liegen. Kaufbeleg aufbewahren.

  2. 02

    Schritt 2

    Anlage vollstaendig installieren und in Betrieb nehmen. Seriennummer des Wechselrichters notieren. Der Antrag darf erst nach abgeschlossener Installation eingereicht werden.

  3. 03

    Schritt 3

    Antragsformular (beschreibbare PDF) auf der LFI-MV-Website herunterladen, lokal speichern und am PC ausfuellen. Formular nicht im Browser ausfullen - nur heruntergeladene Datei ist bearbeitbar.

  4. 04

    Schritt 4

    Benoetigt werden: ausgefuelltes Antragsformular/Verwendungsnachweis, Kopie des Personalausweises (andere Daten duerfen geschwaarzt werden), Kaufbeleg, Installationsnachweis und Seriennummer des Wechselrichters.

  5. 05

    Schritt 5

    Den vollstaendigen Antrag per Post an das LFI MV (Werkstr. 213, 19061 Schwerin) senden. E-Mail-Antraege sind nicht zulaessig. Unvollstaendige Antraege werden abgelehnt und nicht zur Ergaenzung zurueckgeschickt.

  6. 06

    Schritt 6

    Das LFI MV bearbeitet vollstaendige Antraege in der Reihenfolge ihres Eingangs. Nach Bewilligung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses (max. 500 Euro) auf das angegebene Konto. Eine spezifische Bearbeitungsdauer ist nicht veroeffentlicht.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt fuer den Balkonkraftwerk-Zuschuss in Mecklenburg-Vorpommern?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Das Programm richtet sich an Mieter von Wohngebaeuden sowie Eigentuemer selbstgenutzter Wohnimmobilien. Wichtig: Das Kontingent fuer Eigentuemer ist laut LFI MV derzeit vollstaendig ausgeschoepft. Antragsteller muessen ihren gemeldeten Hauptwohnsitz in MV nachweisen. Gewerbliche Nutzer und juristische Personen sind nicht foerderberechtigt.
Wie hoch ist der Foerderbetrag und welche Kosten werden beruecksichtigt?
Das LFI MV foerdert steckerfertige PV-Anlagen mit einem Zuschuss von maximal 500 Euro pro Anlage und Wohneinheit. Der Zuschuss deckt Kosten fuer Anschaffung und Installation ab, jedoch hoechstens bis zur Hoehe der tatsaechlichen Ausgaben. Wer also eine Anlage fuer 350 Euro kauft, erhaelt maximal 350 Euro. Ein Kaufdatum nach dem 07.11.2022 ist Voraussetzung fuer die Foerderfaehigkeit. Mehrfach-Foerderungen fuer mehrere Wohneinheiten sind je Einheit einzeln zu beantragen.
Welche Anlagen werden gefoerdert und welche technischen Anforderungen gelten?
Gefoerdert werden steckerfertige Photovoltaik-Anlagen (Balkonkraftwerke) mit Modulwechselrichter. Seit der EEG-Aenderung vom Mai 2024 gilt eine Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere (VA) als zulaessig. Die Anlage muss vor dem Antrag vollstaendig installiert und in Betrieb genommen worden sein. Nicht gefoerdert werden groessere Dach-PV-Anlagen ohne Steckerfertig-Zulassung oder Anlagen ausserhalb der Leistungsgrenze.
Koennen Mieter im Mehrfamilienhaus den Zuschuss beantragen?
Ja, Mieter in Mehrfamilienhaeusern sind ausdruecklich antragsberechtigt und bilden aktuell die einzige noch foederbare Gruppe, da das Eigentuemer-Kontingent erschoepft ist. Ob eine Vermieterzustimmung benoetigt wird, regelt das Mietrecht (in der Regel bei Balkonkraftwerken privilegiert nach BGB-Reform 2024). Die Foerderrichtlinie des LFI MV setzt keine explizite Vermieterzustimmung als Bedingung voraus. Mieter muessen ihren Erstwohnsitz in MV haben und die Anlage in einer selbst genutzten Mietwohnung betreiben.
Wie laeuft der Antragsprozess beim LFI MV ab?
Der Antrag ist schriftlich und formgebunden einzureichen - E-Mail-Antraege sind unwirksam. Zunaechst Anlage kaufen und installieren, anschliessend das Antragsformular (beschreibbare PDF) vom LFI MV herunterladen und vollstaendig ausfuellen. Beizulegen sind: Kopie des Personalausweises, Kaufbelege, Installationsnachweise sowie die Seriennummer des Wechselrichters. Unvollstaendige Antraege werden nicht nachgefordert. Die Bewilligung erfolgt in der zeitlichen Reihenfolge vollstaendiger Antraege. Formulare stehen auf der LFI-MV-Website zum Download bereit.
Ist das Programm aktuell aktiv oder sind die Mittel erschoepft?
Das Programm ist fuer Mieter mit Erstwohnsitz in MV weiterhin aktiv. Das LFI MV teilt mit, dass das Kontingent fuer Eigentuemer einer Wohneinheit vollstaendig ausgeschoepft ist. Fuer Mieter von Wohneinheiten stehen nach Angaben des LFI MV noch ausreichende Mittel fuer laengere Zeit zur Verfuegung (Stand: Abruf Mai 2026). Interessenten sollten die Foerderfaehigkeit vor Kauf auf der LFI-MV-Website pruefen, da Kontingente unvermittelt enden koennen.
Muss die Anlage im Marktstammdatenregister registriert werden?
Nein. Die frueheren Meldepflichten im Marktstammdatenregister fuer steckerfertige PV-Anlagen sind seit der EEG-Novelle vom 08.05.2024 entfallen. Auch die Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber besteht fuer Anlagen bis 800 Voltampere in vereinfachter Form. Fuer den LFI-Foerderantrag ist keine Registriernummer aus dem Marktstammdatenregister nachzuweisen. Die Seriennummer des Wechselrichters genuegt als technischer Nachweis.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Mini-Solaranlagen - Foerderfinder LFI Mecklenburg-Vorpommern
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)
  2. [02]
    Impressum - Landesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
    lfi-mv.dePrimärquelleLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)
  3. [03]
    Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) - Regelungen zu steckerfertigen PV-Anlagen
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  4. [04]
    Balkonkraftwerke und steckerfertige PV-Anlagen - Bundesnetzagentur
    bundesnetzagentur.deFachartikelBundesnetzagentur