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Zuschuss · bis 2.500 € Land

Meisterprämie Nordrhein-Westfalen

Die Meisterprämie Nordrhein-Westfalen ist eine einmalige Prämie von 2.500 Euro für den erfolgreichen Meisterabschluss im Handwerk. Sie belohnt die berufliche Aufstiegsfortbildung und wird zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG gewährt. Antragsberechtigt sind Handwerksmeister mit Hauptwohnsitz in NRW.

Max. Förderung
2.500 €
pro Antrag
Zuständig
Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
Förderhöhe 2.500 €
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Das Land Nordrhein-Westfalen zahlt seit dem 1. Juli 2023 eine Meisterprämie als finanzielle Anerkennung für den erfolgreichen Abschluss der Fortbildung zum Handwerksmeister. Die Prämie ist ein Anreiz zur beruflichen Aufstiegsfortbildung im Handwerk. Die Auszahlung wickelt die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) ab.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Erfolgreicher Meisterabschluss im Handwerk (Anlage A oder B1 HwO) ab 1. Juli 2023

Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen zum Zeitpunkt des Prüfungsergebnisses

Meisterzeugnis bei Antragstellung nicht älter als drei Monate

Bisher keine Meister- oder Aufstiegsprämie in NRW oder einem anderen Bundesland beantragt

Was bekommst du konkret?

Einmalige Prämie von 2.500 Euro pro erfolgreich abgelegter Meisterprüfung in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung.

Wie stellst du den Antrag?

Der Auszahlungsantrag wird über das von der LGH bereitgestellte Formular gestellt. Beizufügen sind das Meisterzeugnis in Kopie sowie eine erweiterte Meldebescheinigung. Das Zeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Meisterprämie in NRW?
Die Meisterprämie beträgt einmalig 2.500 Euro für jeden erfolgreich abgelegten Meisterabschluss im Handwerk. Sie wird als finanzielle Anerkennung der bestandenen Meisterprüfung gezahlt.
Wer bekommt die Meisterprämie?
Antragsberechtigt sind Handwerksmeister mit Meisterabschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung, deren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt des Prüfungsergebnisses in Nordrhein-Westfalen liegt. Die Prüfung muss nicht in NRW abgelegt worden sein.
Bis wann kann ich die Meisterprämie beantragen?
Berücksichtigt werden Meisterzeugnisse, die ab dem 1. Juli 2023 ausgestellt wurden. Das Zeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein. Die Förderrichtlinie läuft bis zum 31. Dezember 2027.
Kann ich die Meisterprämie zusätzlich zum Aufstiegs-BAföG erhalten?
Ja, die Meisterprämie ist eine eigenständige Anerkennungsleistung des Landes und wird zusätzlich zur bundesweiten Aufstiegsfortbildungsförderung gewährt. Voraussetzung ist, dass noch keine andere Aufstiegsprämie beantragt wurde.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Meisterprämie Nordrhein-Westfalen — Offizielle Programmseite
    foerderdatenbank.dePrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
  2. [02]
    Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
    mags.nrwPrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
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