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Zuschuss · bis 10.000 € Land

Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk

Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk ist ein einmaliger Landeszuschuss für junge Handwerksmeister, die sich erstmals selbstständig machen. Gefördert werden die Neugründung, die Übernahme oder die tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb. Die Prämie beträgt 10.000 € Pauschale und ist an die bestandene Meisterprüfung sowie einen Bezug zu Niedersachsen geknüpft. Die Pauschale von 10.000 € entspricht 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von 20.000 €. Antragsberechtigt sind Handwerks-KMU, die innerhalb der letzten zwei Jahre im Haupterwerb gegründet, übernommen oder durch eine wesentliche Beteiligung über 25 % eingestiegen sind.

Max. Förderung
10.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitions- und Förderbank Niedersachsen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Förderhöhe 10.000 €
Zielgruppe Privatperson, Existenzgründer

Worum geht es?

Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk unterstützt angehende Handwerksmeister beim Sprung in die Selbstständigkeit. Anders als die Meisterprämie, die allein den bestandenen Abschluss belohnt, setzt die Meistergründungsprämie eine tatsächliche Existenzgründung voraus — die Neugründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Betrieb des zulassungspflichtigen Handwerks.

Grundlage ist die Richtlinie über die Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk. Die Förderung ist einkommensunabhängig und soll Betriebsnachfolgen sichern sowie neue Arbeits- und Ausbildungsplätze im Handwerk schaffen. Die Pauschale von 10.000 € entspricht 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von 20.000 €. Antragsberechtigt sind Handwerks-KMU, die innerhalb der letzten zwei Jahre im Haupterwerb gegründet, übernommen oder durch eine wesentliche Beteiligung über 25 % eingestiegen sind.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Meisterprüfung im Handwerk bestanden

Erste Gründung, Übernahme oder Beteiligung im Handwerk in Niedersachsen

Antrag in der Regel vor Gründungsbeginn gestellt

Wie stellst du den Antrag?

  1. Beratung einholen und Antrag bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) stellen — wichtig: in der Regel VOR der Gewerbeanmeldung bzw. dem Vertragsabschluss.
  2. Nachweise beilegen: Meisterprüfungszeugnis, Gewerbe-/Handwerksrollennachweis, Gründungs- bzw. Übernahmeunterlagen.
  3. Auszahlung nach Bewilligung; mehrstufige Programme zahlen die Aufbaustufe erst nach Schaffung von Arbeits-/Ausbildungsplätzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk 2026?
Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk beträgt 10.000 € Pauschale. Die Prämie wird einmalig für die erste Existenzgründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs gezahlt und ist einkommensunabhängig.
Was ist der Unterschied zur Meisterprämie?
Die Meisterprämie belohnt allein die bestandene Meisterprüfung. Die Meistergründungsprämie setzt zusätzlich eine tatsächliche Existenzgründung, Übernahme oder tätige Beteiligung an einem Handwerksbetrieb voraus und fällt deutlich höher aus.
Muss ich den Antrag vor der Gründung stellen?
In der Regel ja. Bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) ist der Antrag meist vor der Gewerbeanmeldung bzw. dem Übernahmevertrag zu stellen — eine nachträgliche Förderung ist oft ausgeschlossen. Die konkrete Frist sollte vorab geklärt werden.
Kann ich die Prämie mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja. Die Meistergründungsprämie ist mit dem Aufstiegs-BAföG des Bundes und mit Gründungsdarlehen (etwa der KfW oder der Landesförderbanken) kombinierbar, soweit keine Doppelförderung derselben Ausgabe entsteht.

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