Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Mecklenburg-Vorpommern (Wirtschaftsministerium) |
| Förderhöhe | 2.000 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Das Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern würdigt den erfolgreichen Abschluss einer höherqualifizierenden Berufsbildung mit einer einmaligen Zahlung von 2.000 €. Gefördert werden Meisterabschlüsse im Handwerk sowie gleichwertige Fortbildungsprüfungen auf DQR-Niveau 6 oder 7.
Die Prämie ist unabhängig vom Einkommen und kann mit dem Aufstiegs-BAföG des Bundes (das die Lehrgangs- und Prüfungskosten fördert) kombiniert werden. Antragsberechtigt sind Handwerks- und Industriemeister, die sich in die Handwerksrolle eintragen lassen können. Der Antrag ist binnen sechs Monaten nach der schriftlichen Bestätigung der bestandenen Meisterprüfung zu stellen.
Maßgeblich ist der Abschluss vor einer im Land zuständigen Kammer sowie ein Wohnsitz oder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsort in Mecklenburg-Vorpommern.
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Welche Bedingungen gelten?
2 Pflicht-Kriterien
Meisterprüfung im Handwerk oder Fortbildungsprüfung (DQR 6/7) bestanden
Abschluss-Kammer bzw. Wohn-/Beschäftigungsort in Mecklenburg-Vorpommern
Häufige Fragen
Wie hoch ist Das Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommern 2026?
Für welche Abschlüsse gilt die Prämie?
Kann ich die Prämie mit dem Aufstiegs-BAföG kombinieren?
Wo stelle ich den Antrag?
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- [01]Land M-V — Das Meister-Extra Mecklenburg-Vorpommernweiterbildung-mv.dePrimärquelleLand Mecklenburg-Vorpommern (Wirtschaftsministerium)
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