Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Landeshauptstadt Mainz — Amt für soziale Leistungen, Wohnraumförderung |
| Förderhöhe | 300 € – 6.000 € |
| Förderquote | 30 % |
| Zielgruppe | Privatperson |
Worum geht es?
Die Antragstellenden müssen das 65. Lebensjahr vollendet haben; bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften genügt es, wenn ein Antragstellender die Altersgrenze erfüllt. Der Haushalt darf die Einkommensgrenze nach § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz um höchstens zehn Prozent überschreiten. Antragsteller mit erheblichem Vermögen sind ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind Eigentümer einer selbst genutzten Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten sowie entsprechend dinglich Nutzungsberechtigte. Das Objekt muss im Gebiet der Stadt Mainz liegen. Einliegerwohnungen, Wochenendhäuser und andere nicht dauerhaft bewohnbare Wohnungen sind ausgeschlossen. Der Förderantrag ist vor Auftragsvergabe beziehungsweise vor Baubeginn schriftlich bei der zuständigen Wohnraumförderstelle der Landeshauptstadt Mainz zu stellen. Eine bereits verbindlich beauftragte oder begonnene Maßnahme wird nicht mehr gefördert.
Keine Förderung gibt es für Maßnahmen zur Warmwasserbereitung oder Beheizung sowie für Photovoltaik- und Solaranlagen. Ebenfalls ausgeschlossen ist alles, was bereits in einem anderen Förderprogramm gefördert wurde — es gilt das Verbot der Doppelförderung. Die Förderung erfolgt nur im Rahmen fachkundig erstellter Kostenvoranschläge. Eigenleistungen sind grundsätzlich nicht förderfähig; einzige Ausnahme ist die Baumbepflanzung. Eine Baumförderung ist nur in Verbindung mit einer der anderen geförderten Maßnahmen möglich. Nadelbäume wie Fichte oder Kiefer werden nicht gefördert. Die Anpflanzung muss auf dem eigenen, selbst genutzten Wohngrundstück erfolgen und die baurechtlichen Abstandsvorgaben einhalten. Eine Selbstnutzung von mindestens fünf Jahren muss absehbar gewährleistet sein. Der Förderzeitraum beträgt zehn Jahre und beginnt am ersten Tag des Monats nach Abschluss der baulichen Maßnahme. Wird in dieser Zeit das Eigentum übertragen, ist der Zuschuss zeitanteilig zurückzuzahlen — es sei denn, der Erwerber erfüllt die Voraussetzungen und beantragt die Fortführung.
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Alter ab 65 und Einkommensgrenze
Selbst genutztes Wohneigentum in Mainz
Antrag vor Auftragsvergabe
Ausgeschlossene Maßnahmen
Fachkundige Kostenvoranschläge, kaum Eigenleistung
Baumförderung nur als Zusatz
Selbstnutzung und Förderzeitraum
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 30 % | 6.000 € |
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 20.000 €
pro Antrag
- Gesamtkosten20.000 €
- Förderfähige Basis20.000 €
- Zuschuss– 6.000 €
- Dein Eigenanteil14.000 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wo stellst du den Antrag in Mainz?
Als lokale Anlaufstelle ist für Mainz Mainz hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Mainz wird in Rheinland-Pfalz als Stadt geführt. In der Region leben 219.207 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 07315.
Häufige Fragen
Wer kann den Mainzer Modernisierungszuschuss beantragen?
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wird auch eine neue Heizung oder eine Solaranlage gefördert?
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Wie schnell muss die Maßnahme umgesetzt sein?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Modernisierungs- und Klimaschutzzuschuss für ältere Menschen Mainz — Offizielle Programmseitemainz.dePrimärquelleLandeshauptstadt Mainz — Amt für soziale Leistungen, Wohnraumförderung
- [02]Stadt Mainz: Neue und angepasste Förderrichtlinien 2025/2026 (Pressemeldung 15.04.2026)mainz.dePrimärquelleLandeshauptstadt Mainz — Amt für soziale Leistungen, Wohnraumförderung
- [03]Förderrichtlinie (PDF, Fassung Stadtratsbeschluss 01.10.2025)mainz.deRechtsgrundlageLandeshauptstadt Mainz — Amt für soziale Leistungen, Wohnraumförderung
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