Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Die Förderung verfolgt das Ziel, die Tierschutzsituation in Tierheimen in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern. Gefördert werden Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder hilflosen Wildtieren dienen.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Einrichtung zur Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder hilflosen Wildtieren
Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes
Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen
Antragstellung vor Vorhabenbeginn erforderlich
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Antragsformular herunterladen und vorbereiten
Antragsformular und ggf. Vertretungsberechtigungsnachweis von der LFI M-V-Website herunterladen. Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen sowie Einhaltung des Tierschutzgesetzes sicherstellen.
- 02
Formgebundenen Antrag vor Vorhabenbeginn einreichen
Schriftlichen Antrag über den formgebundenen Antragsvordruck beim LFI Mecklenburg-Vorpommern vor Beginn des Investitionsvorhabens einreichen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung besteht nicht.
- 03
Prüfung und Bewilligung durch das LFI M-V
Das LFI M-V entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel über die Förderung. Bei positiver Entscheidung erfolgt der Bewilligungsbescheid.
- 04
Investitionsvorhaben umsetzen
Gefördertes Tierschutz-Investitionsvorhaben gemäß Bewilligungsbescheid umsetzen. Die Zweckbindung beträgt 5 Jahre ab letzter Auszahlung — Veräußerung oder Verpachtung ist in diesem Zeitraum verboten.
- 05
Originalrechnungen vorlegen und Auszahlung erhalten
Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der Originalrechnungen und Nachweis über erbrachte Eigenleistungen beim LFI M-V.
Häufige Fragen
Welche Einrichtungen werden gefördert?
Was genau wird gefördert?
Wie lange beträgt die Zweckbindung?
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen — Offizielle Programmseitelfi-mv.dePrimärquelleLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)
- [02]Richtlinie Tierheim-Förderunglfi-mv.deRechtsgrundlageLandesfoerderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V)