Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank |
| Förderhöhe | bis zu 344.500 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Familie, Eigentümer |
Worum geht es?
Mit dem Z15-Darlehen unterstützt das Land Baden-Württemberg Familien bei der Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum in BW. Antragsberechtigt sind Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind oder Familienzuwachs in den nächsten sechs Monaten. Gefördert werden Neubau und Kauf eines selbstgenutzten Eigenheims (Neubau bis 4 Jahre alt) inklusive Grundstück, Kauf gebrauchter Eigenheime (4 Jahre und älter) inklusive zusammenhängender Modernisierungen sowie Ausbau, Erweiterung und Umwandlung von Räumen zu Wohnzwecken. Die Kredithöhe richtet sich nach der Familiengröße und beträgt beispielsweise bis zu 344.500 € bei einer 4-köpfigen Familie. Aufgrund hoher Nachfrage und begrenzter Subventionsmittel ist nach aktuellem Stand mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung zu rechnen.
Passt L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
Liegt das Eigenheim in Baden-Württemberg?
Haben Sie mindestens ein minderjähriges Kind oder erwarten Sie in den nächsten 6 Monaten Ihr erstes Kind?
Besitzen Sie aktuell kein anderes Eigenheim, das für Ihre Familie angemessen ist?
Werden Sie die Immobilie selbst bewohnen?
Halten Sie die im L-Bank-Merkblatt festgelegten Einkommensgrenzen ein?
Welchen Vorhabentyp finanzieren Sie?
Neubau-Eigenheim (bis 4 Jahre alt) inkl. Grundstück · Kauf eines gebrauchten Eigenheims (4 Jahre und älter) ggf. mit Modernisierung · Ausbau/Erweiterung (Dachausbau, Anbau, Aufstockung, Umnutzung)
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag online im L-Bank Förderportal stellen
Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen (Einkommensnachweise, Baupläne, Kostenschätzung) über das Online-Förderportal der L-Bank einreichen.
- 02
Prüfung durch die Wohnraumförderungsstelle
Der Antrag wird automatisch an die zuständige Wohnraumförderungsstelle (Landratsamt oder Bürgermeisteramt des Bauorts) weitergeleitet. Diese prüft Vollständigkeit und grundsätzliche Fördervoraussetzungen.
- 03
Förderzusage der L-Bank abwarten
Die L-Bank prüft abschließend und erteilt die Förderzusage. Die aktuelle Wartezeit beträgt mindestens 1 Jahr. Mit dem Vorhaben erst nach schriftlicher Förderzusage beginnen.
Häufige Fragen
Wer ist beim Z15-Darlehen antragsberechtigt?
Wie hoch ist die Kreditsumme und wie hängt sie von der Familiengröße ab?
Welche Konditionen hat das Z15-Darlehen?
Welche Tilgungszuschüsse sind möglich?
Wie lange dauert die Bewilligung?
Mit welchen anderen Programmen ist das Z15-Darlehen kombinierbar?
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- [01]L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung) — Offizielle Programmseitel-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank