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Förderkredit · bis 344.500 € Land

L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung)

Zinsverbilligtes Z15-Darlehen des Landes Baden-Württemberg für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die in BW ein Eigenheim bauen, kaufen oder erweitern. Sollzinssatz 1,00 % p.a. für 15 Jahre, Kredithöhe je nach Familiengröße bis zu 344.500 €. Mit dem Z15-Darlehen unterstützt das Land Baden-Württemberg Familien bei der Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum in BW.

Max. Kreditrahmen
344.500 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank
Förderhöhe bis zu 344.500 €
Zielgruppe Privatperson, Familie, Eigentümer

Worum geht es?

Mit dem Z15-Darlehen unterstützt das Land Baden-Württemberg Familien bei der Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum in BW. Antragsberechtigt sind Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind oder Familienzuwachs in den nächsten sechs Monaten. Gefördert werden Neubau und Kauf eines selbstgenutzten Eigenheims (Neubau bis 4 Jahre alt) inklusive Grundstück, Kauf gebrauchter Eigenheime (4 Jahre und älter) inklusive zusammenhängender Modernisierungen sowie Ausbau, Erweiterung und Umwandlung von Räumen zu Wohnzwecken. Die Kredithöhe richtet sich nach der Familiengröße und beträgt beispielsweise bis zu 344.500 € bei einer 4-köpfigen Familie. Aufgrund hoher Nachfrage und begrenzter Subventionsmittel ist nach aktuellem Stand mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung zu rechnen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Liegt das Eigenheim in Baden-Württemberg?

Haben Sie mindestens ein minderjähriges Kind oder erwarten Sie in den nächsten 6 Monaten Ihr erstes Kind?

Besitzen Sie aktuell kein anderes Eigenheim, das für Ihre Familie angemessen ist?

Werden Sie die Immobilie selbst bewohnen?

Halten Sie die im L-Bank-Merkblatt festgelegten Einkommensgrenzen ein?

Welchen Vorhabentyp finanzieren Sie?

Neubau-Eigenheim (bis 4 Jahre alt) inkl. Grundstück · Kauf eines gebrauchten Eigenheims (4 Jahre und älter) ggf. mit Modernisierung · Ausbau/Erweiterung (Dachausbau, Anbau, Aufstockung, Umnutzung)

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag online im L-Bank Förderportal stellen

    Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen (Einkommensnachweise, Baupläne, Kostenschätzung) über das Online-Förderportal der L-Bank einreichen.

  2. 02

    Prüfung durch die Wohnraumförderungsstelle

    Der Antrag wird automatisch an die zuständige Wohnraumförderungsstelle (Landratsamt oder Bürgermeisteramt des Bauorts) weitergeleitet. Diese prüft Vollständigkeit und grundsätzliche Fördervoraussetzungen.

  3. 03

    Förderzusage der L-Bank abwarten

    Die L-Bank prüft abschließend und erteilt die Förderzusage. Die aktuelle Wartezeit beträgt mindestens 1 Jahr. Mit dem Vorhaben erst nach schriftlicher Förderzusage beginnen.

Häufige Fragen

Wer ist beim Z15-Darlehen antragsberechtigt?
Privatpersonen mit Bauvorhaben oder Eigenheim in Baden-Württemberg, die mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt haben oder in den nächsten sechs Monaten ihr erstes Kind erwarten. Es darf noch kein anderes Eigenheim vorhanden sein, das für die Familie angemessen ist. Die Einkommensgrenzen des Landes BW dürfen nicht überschritten werden, und die Immobilie muss selbst genutzt werden.
Wie hoch ist die Kreditsumme und wie hängt sie von der Familiengröße ab?
Die maximale Kredithöhe richtet sich nach der Familiengröße. Beispielhaft sind bis zu 344.500 € bei einer 4-köpfigen Familie möglich. Die genaue Höhe wird im Merkblatt zur Eigentumsfinanzierung BW nach Personenzahl gestaffelt ausgewiesen.
Welche Konditionen hat das Z15-Darlehen?
Sollzinsverbilligung über 15 Jahre auf 1,00 % p.a. (Sollzinssatz). Die Tilgung beträgt 2,25 % p.a. mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 24 Monaten. Es fallen keine Bereitstellungszinsen an, und die bereitstellungsfreie Zeit ist Teil der Standardkonditionen.
Welche Tilgungszuschüsse sind möglich?
Bei weiterem Familienzuwachs innerhalb von 10 Jahren nach Zusage gibt es einen Tilgungszuschuss von 6.500 € (Ergänzungsförderung). Für ein Energiesparhaus (Effizienzhaus 40 / mindestens 60 % Reduzierung des Primärenergiebedarfs gegenüber GEG) gibt es einen Tilgungszuschuss von 4.000 €. Bei einem Bauantrag vor dem 31.12.2022 und Erfüllung des Neubaustandards Plus zusätzlich 20.000 €; dieser entfällt jedoch bei paralleler Inanspruchnahme der BEG-Förderung.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Aufgrund hoher Nachfrage und begrenzter Subventionsmittel ist nach aktuellem Stand mit einer Wartezeit von mindestens einem Jahr bis zur Bewilligung zu rechnen. Die L-Bank prüft jede Anfrage und merkt sie für eine Zusage vor; sobald wieder Subventionsmittel zur Verfügung stehen, werden bewilligungsreife Anträge zugesagt.
Mit welchen anderen Programmen ist das Z15-Darlehen kombinierbar?
Kombinierbar ist das Z15-Darlehen mit den Zusatzförderungen Energieeffizienz, Barrierefreiheit und 'neuer Wohnraum' der L-Bank, mit dem Programm 'Wohnen mit Kind' sowie mit den KfW-Förderprogrammen für Wohnraumförderung (KfW Neubauförderung, KfW Bestandsförderung). Ausgeschlossen ist eine Kombination mit anderen Landesförderprogrammen sowie mit der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung BW (Familien-Basisförderung) — Offizielle Programmseite
    l-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank