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Förderkredit · bis 5 Mio. € Land

Liquiditätskredit L-Bank Baden-Württemberg

Förderdarlehen der L-Bank zur Deckung des Liquiditätsbedarfs mittelständischer Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten in Baden-Württemberg. Kredithöhe 10.000 € bis 5 Mio. € (höhere Beträge möglich), Laufzeiten 4 bis 20 Jahre, kein Tilgungszuschuss. Geeignet für Betriebsmittel, Betriebsübernahmen und Konsolidierungen.

Max. Kreditrahmen
5 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
L-Bank Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe 10.000 € – 5 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der Liquiditätskredit der L-Bank ist ein Förderdarlehen für mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg, die ihre Liquidität stärken wollen. Antragsberechtigt sind freiberuflich Tätige und gewerbliche Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten. Das Programm finanziert Betriebsmittel zur Unterstützung des Unternehmenswachstums, Betriebsübernahmen einschließlich Kaufpreis, Folgeinvestitionen und Abfindungen sowie Konsolidierungen mit Betriebsmitteln, Anpassungsinvestitionen und Umschuldungen. Reine Investitionsvorhaben sind nicht förderfähig — dafür stehen die GuW-BW oder die Investitionsfinanzierung zur Verfügung. Vorhaben ohne Bezug zu Baden-Württemberg sowie ab 01.01.2025 die Installation eigenständiger fossiler Heizkessel sind ausgeschlossen.

Schnell-Check

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Das antragstellende Unternehmen muss in Baden-Württemberg tätig sein. Ein reiner Verwaltungssitz ohne operative Tätigkeit in BW reicht nicht aus.

Antragsberechtigt sind Mittelstandsunternehmen bis 500 Beschäftigte. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.

Förderfähig sind Betriebsmittelfinanzierung, Betriebsübernahmen mit Folgeinvestitionen und Abfindungen sowie Konsolidierungen und Umschuldungen. Reine Investitionsvorhaben sind ausgeschlossen.

Mindestbetrag 10.000 Euro, Höchstbetrag 5 Millionen Euro. Höhere Beträge sind nach Einzelfallprüfung möglich.

Ausgeschlossen sind kommunale Unternehmen, reine Sozialunternehmen und landwirtschaftliche Betriebe ohne Gewerbebetrieb.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg

Das antragstellende Unternehmen muss in Baden-Württemberg tätig sein. Ein reiner Verwaltungssitz ohne operative Tätigkeit in BW reicht nicht aus.

Maximal 500 Beschäftigte

Antragsberechtigt sind Mittelstandsunternehmen bis 500 Beschäftigte. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.

Förderfähiger Verwendungszweck

Förderfähig sind Betriebsmittelfinanzierung, Betriebsübernahmen mit Folgeinvestitionen und Abfindungen sowie Konsolidierungen und Umschuldungen. Reine Investitionsvorhaben sind ausgeschlossen.

Kreditbetrag zwischen 10.000 und 5.000.000 Euro

Mindestbetrag 10.000 Euro, Höchstbetrag 5 Millionen Euro. Höhere Beträge sind nach Einzelfallprüfung möglich.

Gewerbliches Unternehmen oder Freiberufler

Ausgeschlossen sind kommunale Unternehmen, reine Sozialunternehmen und landwirtschaftliche Betriebe ohne Gewerbebetrieb.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Liquiditätsbedarf ermitteln und Unterlagen vorbereiten

    Den konkreten Betriebsmittel-, Übernahme- oder Konsolidierungsbedarf quantifizieren. Aktuelle Bilanzen, BWA, Liquiditätsplanung und ein Verwendungskonzept erstellen, um den Förderzweck nachvollziehbar zu belegen.

  2. 02

    Hausbank kontaktieren und Konditionen abstimmen

    Die Hausbank ist Erstadressat. Im Gespräch werden Kreditbetrag, Laufzeit (4–20 Jahre) und tilgungsfreie Jahre (0–3) festgelegt. Bei fehlenden Sicherheiten wird parallel eine Kombi-Bürgschaft 50 der Bürgschaftsbank BW angefragt.

  3. 03

    Förderantrag über die Hausbank einreichen

    Die Hausbank reicht den Förderantrag (Formular WF_1001) mit allen Unterlagen bei der L-Bank ein. Die L-Bank prüft die Förderfähigkeit nach den Kriterien des aktuellen Merkblatts.

  4. 04

    Zusage und Kreditvertrag abschließen

    Nach positiver Prüfung bestätigt die L-Bank die Refinanzierung gegenüber der Hausbank. Der Kreditvertrag wird zwischen Hausbank und Antragsteller geschlossen, die Auszahlung erfolgt durch die Hausbank.

  5. 05

    Mittel zweckentsprechend einsetzen und Tilgung bedienen

    Die Mittel sind ausschließlich für den im Antrag genannten Zweck zu verwenden. Tilgung und Zinszahlung erfolgen nach dem vereinbarten Tilgungsplan an die Hausbank. Bei Sollzinsbindungsende erfolgt eine Konditionenanpassung.

Häufige Fragen

Wer kann den L-Bank Liquiditätskredit beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg und maximal 500 Beschäftigten. Ausgenommen sind kommunale Unternehmen, reine Sozialunternehmen und landwirtschaftliche Betriebe ohne Gewerbebetrieb. Ausnahmen von der Mitarbeitergrenze sind im Einzelfall möglich.
Für welche Verwendungszwecke ist der Liquiditätskredit gedacht?
Der Liquiditätskredit finanziert Betriebsmittel für Unternehmenswachstum, Betriebsübernahmen inklusive Folgeinvestitionen und Abfindungen sowie Konsolidierungen und Umschuldungen bestehender Verbindlichkeiten. Reine Investitionsvorhaben sind nicht förderfähig und werden über andere L-Bank-Programme abgedeckt. Seit dem 1. Januar 2025 ist auch die Installation eigenständiger Heizkessel mit fossilen Brennstoffen ausgeschlossen.
Wie hoch kann der Kredit ausfallen?
Der Kreditbetrag liegt zwischen 10.000 Euro und 5 Millionen Euro. Höhere Beträge sind nach Einzelfallprüfung möglich. Der konkrete Betrag richtet sich nach dem nachgewiesenen Liquiditätsbedarf und der Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens.
Welche Laufzeit und Tilgungsoptionen gibt es?
Wählbar sind Laufzeiten von 4, 5, 6, 8, 10 oder 20 Jahren mit 0 bis 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Sollzinsbindung entspricht der Kreditlaufzeit, maximal jedoch 10 Jahre. Bei längeren Laufzeiten erfolgt nach Ablauf der Zinsbindung eine Konditionenanpassung.
Gibt es einen Tilgungszuschuss?
Nein, der Liquiditätskredit ist ein reines Förderdarlehen ohne Tilgungszuschuss. Die Förderung besteht in zinsverbilligten Konditionen gegenüber dem freien Kapitalmarkt. Die aktuellen Zinssätze veröffentlicht die L-Bank in der Konditionenübersicht Wirtschaftsförderung.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Antrag wird über die Hausbank gestellt (Hausbankprinzip). Die Hausbank prüft den Antrag, leitet ihn an die L-Bank weiter, schließt den Kreditvertrag mit dem Unternehmen und zahlt das Förderdarlehen aus. Eine direkte Antragstellung bei der L-Bank ist nicht möglich.
Kann der Liquiditätskredit mit einer Bürgschaft kombiniert werden?
Ja, fehlende bankübliche Sicherheiten können über die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg abgesichert werden. Die Kombi-Bürgschaft 50 verbürgt 50 Prozent des Kreditbetrags und erleichtert die Hausbankzusage. Die Bürgschaftsanfrage läuft parallel zur Kreditanfrage über die Hausbank.

Mehr zu Liquiditätskredit L-Bank Baden-Württemberg und verwandten Programmen

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    L-Bank Liquiditätskredit Produktseite
    l-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank (L-Bank)
  2. [02]
    Merkblatt Liquiditätskredit (Version 03/2025)
    l-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank (L-Bank)
  3. [03]
    Konditionenübersicht Wirtschaftsförderung der L-Bank
    l-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank (L-Bank)
  4. [04]
    Förderdatenbank des Bundes – Eintrag Liquiditätskredit
    foerderdatenbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
  5. [05]
    Bürgschaftsbank Baden-Württemberg – Kombi-Bürgschaft 50
    bw.ermoeglicher.deRegionalBürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH