Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | L-Bank Baden-Württemberg |
| Förderhöhe | 10.000 € – 5 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Der Liquiditätskredit der L-Bank ist ein Förderdarlehen für mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg, die ihre Liquidität stärken wollen. Antragsberechtigt sind freiberuflich Tätige und gewerbliche Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten. Das Programm finanziert Betriebsmittel zur Unterstützung des Unternehmenswachstums, Betriebsübernahmen einschließlich Kaufpreis, Folgeinvestitionen und Abfindungen sowie Konsolidierungen mit Betriebsmitteln, Anpassungsinvestitionen und Umschuldungen. Reine Investitionsvorhaben sind nicht förderfähig — dafür stehen die GuW-BW oder die Investitionsfinanzierung zur Verfügung. Vorhaben ohne Bezug zu Baden-Württemberg sowie ab 01.01.2025 die Installation eigenständiger fossiler Heizkessel sind ausgeschlossen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
Das antragstellende Unternehmen muss in Baden-Württemberg tätig sein. Ein reiner Verwaltungssitz ohne operative Tätigkeit in BW reicht nicht aus.
Maximal 500 Beschäftigte
Antragsberechtigt sind Mittelstandsunternehmen bis 500 Beschäftigte. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.
Förderfähiger Verwendungszweck
Förderfähig sind Betriebsmittelfinanzierung, Betriebsübernahmen mit Folgeinvestitionen und Abfindungen sowie Konsolidierungen und Umschuldungen. Reine Investitionsvorhaben sind ausgeschlossen.
Kreditbetrag zwischen 10.000 und 5.000.000 Euro
Mindestbetrag 10.000 Euro, Höchstbetrag 5 Millionen Euro. Höhere Beträge sind nach Einzelfallprüfung möglich.
Gewerbliches Unternehmen oder Freiberufler
Ausgeschlossen sind kommunale Unternehmen, reine Sozialunternehmen und landwirtschaftliche Betriebe ohne Gewerbebetrieb.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Liquiditätsbedarf ermitteln und Unterlagen vorbereiten
Den konkreten Betriebsmittel-, Übernahme- oder Konsolidierungsbedarf quantifizieren. Aktuelle Bilanzen, BWA, Liquiditätsplanung und ein Verwendungskonzept erstellen, um den Förderzweck nachvollziehbar zu belegen.
- 02
Hausbank kontaktieren und Konditionen abstimmen
Die Hausbank ist Erstadressat. Im Gespräch werden Kreditbetrag, Laufzeit (4–20 Jahre) und tilgungsfreie Jahre (0–3) festgelegt. Bei fehlenden Sicherheiten wird parallel eine Kombi-Bürgschaft 50 der Bürgschaftsbank BW angefragt.
- 03
Förderantrag über die Hausbank einreichen
Die Hausbank reicht den Förderantrag (Formular WF_1001) mit allen Unterlagen bei der L-Bank ein. Die L-Bank prüft die Förderfähigkeit nach den Kriterien des aktuellen Merkblatts.
- 04
Zusage und Kreditvertrag abschließen
Nach positiver Prüfung bestätigt die L-Bank die Refinanzierung gegenüber der Hausbank. Der Kreditvertrag wird zwischen Hausbank und Antragsteller geschlossen, die Auszahlung erfolgt durch die Hausbank.
- 05
Mittel zweckentsprechend einsetzen und Tilgung bedienen
Die Mittel sind ausschließlich für den im Antrag genannten Zweck zu verwenden. Tilgung und Zinszahlung erfolgen nach dem vereinbarten Tilgungsplan an die Hausbank. Bei Sollzinsbindungsende erfolgt eine Konditionenanpassung.
Häufige Fragen
Wer kann den L-Bank Liquiditätskredit beantragen?
Für welche Verwendungszwecke ist der Liquiditätskredit gedacht?
Wie hoch kann der Kredit ausfallen?
Welche Laufzeit und Tilgungsoptionen gibt es?
Gibt es einen Tilgungszuschuss?
Wie läuft die Antragstellung ab?
Kann der Liquiditätskredit mit einer Bürgschaft kombiniert werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]L-Bank Liquiditätskredit Produktseitel-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank (L-Bank)
- [02]Merkblatt Liquiditätskredit (Version 03/2025)l-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank (L-Bank)
- [03]Konditionenübersicht Wirtschaftsförderung der L-Bankl-bank.dePrimärquelleLandeskreditbank Baden-Württemberg Förderbank (L-Bank)
- [04]Förderdatenbank des Bundes – Eintrag Liquiditätskreditfoerderdatenbank.dePrimärquelleBundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- [05]Bürgschaftsbank Baden-Württemberg – Kombi-Bürgschaft 50bw.ermoeglicher.deRegionalBürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH