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L-Bank InvestEU-Bürgschaft 70

Mit der InvestEU-Bürgschaft 70 übernehmen L-Bank und Europäischer Investitionsfonds gemeinsam 70 Prozent Ausfallbürgschaft für innovative, digitale und nachhaltige Vorhaben. Bürgschaftsvolumina über 2 Millionen Euro bis 5,25 Millionen Euro, Laufzeit bis 12 Jahre.

Max. Bürgschaft
5,3 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
L-Bank Baden-Württemberg
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber L-Bank Baden-Württemberg
Förderhöhe 2 Mio. € – 5,3 Mio. €
Bürgschafts-Anteil bis 70 % pro Vorhaben
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die InvestEU-Bürgschaft ist ein Bürgschaftsprogramm der L-Bank Baden-Württemberg in Partnerschaft mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF). Das Programm wird durch eine Garantie aus dem InvestEU-Fonds des EIF gestützt und gilt seit 16. Dezember 2024. Es richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Small Mid-Caps in Baden-Württemberg, die innovative, digitale oder nachhaltige Investitionsvorhaben umsetzen. Die L-Bank übernimmt eine Ausfallbürgschaft von 70 Prozent und entlastet damit das finanzierende Kreditinstitut.

Schnell-Check

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Das antragstellende Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.

KMU: weniger als 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Small Mid-Cap: weniger als 500 Beschäftigte, max. 100 Mio. Euro Umsatz oder 86 Mio. Euro Bilanzsumme.

Das Vorhaben muss in mindestens eine der drei Förderkategorien (Innovation, Digitalisierung, Nachhaltigkeit) gemäß InvestEU-Programm fallen.

Die Bürgschaftsdeckung beträgt zwischen 2 Mio. Euro und 5,25 Mio. Euro je Vorhaben. Das verbürgte Finanzierungsvolumen ergibt sich daraus bei einer Bürgschaftsquote von 70 Prozent.

Die Bürgschaft kann für eine Laufzeit von bis zu 12 Jahren ausgereicht werden.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg

Das antragstellende Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.

KMU oder Small Mid-Cap

KMU: weniger als 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Small Mid-Cap: weniger als 500 Beschäftigte, max. 100 Mio. Euro Umsatz oder 86 Mio. Euro Bilanzsumme.

Innovatives, digitales oder nachhaltiges Vorhaben

Das Vorhaben muss in mindestens eine der drei Förderkategorien (Innovation, Digitalisierung, Nachhaltigkeit) gemäß InvestEU-Programm fallen.

Verbürgte Finanzierung 2 Mio. bis 5,25 Mio. Euro

Die Bürgschaftsdeckung beträgt zwischen 2 Mio. Euro und 5,25 Mio. Euro je Vorhaben. Das verbürgte Finanzierungsvolumen ergibt sich daraus bei einer Bürgschaftsquote von 70 Prozent.

Maximale Laufzeit 12 Jahre

Die Bürgschaft kann für eine Laufzeit von bis zu 12 Jahren ausgereicht werden.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben mit Hausbank besprechen

    Das Unternehmen stellt das geplante innovative, digitale oder nachhaltige Vorhaben seiner Hausbank vor. Die Hausbank prüft, ob die Voraussetzungen für eine InvestEU-Bürgschaft 70 erfüllt sind und welche Finanzierungsstruktur passt.

  2. 02

    Antrag über die Hausbank einreichen

    Die Hausbank stellt den Bürgschaftsantrag bei der L-Bank. Mitzuliefern sind Unternehmensunterlagen, Investitionsplan, Finanzierungskonzept sowie Nachweise zur Einordnung als innovatives, digitales oder nachhaltiges Vorhaben.

  3. 03

    Prüfung durch L-Bank und EIF-Rückgarantie

    Die L-Bank prüft den Antrag bonitätsseitig und thematisch im Rahmen des InvestEU-Programms. Die Rückgarantie des Europäischen Investitionsfonds (EIF) ermöglicht das hohe Bürgschaftsvolumen von bis zu 5,25 Mio. Euro.

  4. 04

    Zusage und Bürgschaftsvertrag

    Nach positiver Prüfung erteilt die L-Bank die Bürgschaftszusage. Die Hausbank schließt anschließend den Kreditvertrag mit dem Unternehmen ab und legt die L-Bank-Bürgschaft als Sicherheit ein.

  5. 05

    Auszahlung und Umsetzung

    Die Hausbank zahlt den Kredit aus, das Unternehmen setzt das Vorhaben um. Während der Laufzeit werden Verwendungsnachweise gemäß InvestEU-Reporting-Vorgaben erbracht.

  6. 06

    Laufende Bedienung über bis zu 12 Jahre

    Die Bürgschaft bleibt für die gesamte Kreditlaufzeit von bis zu 12 Jahren bestehen. Bei planmäßiger Tilgung reduziert sich das verbürgte Volumen entsprechend dem Restkreditsaldo.

Häufige Fragen

Wer kann die L-Bank InvestEU-Bürgschaft 70 beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und max. 50 Mio. Euro Umsatz bzw. 43 Mio. Euro Bilanzsumme) sowie Small Mid-Caps (weniger als 500 Beschäftigte und max. 100 Mio. Euro Umsatz bzw. 86 Mio. Euro Bilanzsumme) mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Das zu finanzierende Vorhaben muss innovative, digitale oder nachhaltige Investitionen umfassen.
Welche Vorhaben werden gefördert?
Die Bürgschaft besichert Finanzierungen für drei Investitionskategorien: innovative Vorhaben, digitale Vorhaben sowie nachhaltige Vorhaben im Sinne der EU-Förderziele. Reine Umschuldungen und Investitionen in Mietobjekte zur Weitervermietung an Dritte sind ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Bürgschaftsquote und das maximale Bürgschaftsvolumen?
Die L-Bank verbürgt bis zu 70 Prozent der Finanzierung. Das Bürgschaftsvolumen liegt zwischen 2 Mio. Euro und 5,25 Mio. Euro je Vorhaben. Die maximale Laufzeit der Bürgschaft beträgt 12 Jahre.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Der Antrag wird nicht direkt bei der L-Bank gestellt, sondern über die Hausbank des Unternehmens. Die Hausbank prüft das Vorhaben, reicht den Bürgschaftsantrag an die L-Bank weiter und schließt den Kreditvertrag mit dem Unternehmen ab.
Welche Rolle spielt das InvestEU-Programm der EU?
Die Bürgschaft wird im Rahmen des InvestEU-Programms der Europäischen Union ausgereicht. Der Europäische Investitionsfonds (EIF) stellt eine Rückgarantie zur Verfügung, die der L-Bank ermöglicht, höhere Bürgschaftsbeträge mit längeren Laufzeiten anzubieten, als es ohne EIF-Rückdeckung möglich wäre.
Kann die Bürgschaft mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Die Bürgschaft kann grundsätzlich mit weiteren L-Bank-Förderkrediten und KfW-Programmen kombiniert werden. Die konkrete Kombinationsfähigkeit und die jeweiligen Beihilfe-Höchstgrenzen prüft die Hausbank im Antragsverfahren gemeinsam mit der L-Bank.
Welche Sicherheiten verlangt die Hausbank zusätzlich zur Bürgschaft?
Die Bürgschaft deckt 70 Prozent des Finanzierungsbetrags ab. Für den verbleibenden Eigenobligo-Anteil der Hausbank werden nach den banküblichen Maßstäben weitere Sicherheiten vereinbart. Die genaue Ausgestaltung erfolgt im Kreditgespräch.

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    L-Bank — InvestEU-Bürgschaft 70
    l-bank.dePrimärquelle
  2. [02]
    Europäische Kommission — InvestEU-Programm
    investeu.europa.euPrimärquelle
  3. [03]
  4. [04]