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Förderung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (KuR-RL) – Schleswig-Holstein

Die KuR-RL des Landesprogramms Wirtschaft Schleswig-Holstein ist ein EU-kofinanzierter Zuschuss für kleine und mittlere Unternehmen, die den Übergang zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft umsetzen. Gefördert werden Forschung, Entwicklung und Investitionen — kleine Unternehmen erhalten bei industrieller Forschung bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Zuständig
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WTSH)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WTSH)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Die Richtlinie zur Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (KuR-RL) ist Teil des Landesprogramms Wirtschaft Schleswig-Holstein 2021–2027. Ziel ist es, die Rohstoffproduktivität zu erhöhen und einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität zu leisten.

Gefördert werden vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung von Kreislaufwirtschaftspraktiken und beim Transfer innovativer, ressourceneffizienter und klimafreundlicher Technologien in die betriebliche Praxis. Förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, experimentelle Entwicklung sowie Investitionen.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sowie Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung. Das Programm wird aus dem Landesprogramm Wirtschaft mit Kofinanzierung der Europäischen Union umgesetzt und über die WTSH betreut.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Vorhaben fördert Ressourceneffizienz oder Kreislaufwirtschaft

Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 75.000 Euro

Projekt wurde noch nicht begonnen (keine Liefer-/Leistungsverträge abgeschlossen)

Digitale Antragstellung über das Serviceportal mit Servicekonto Business

Was bekommst du konkret?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung). Bei industrieller Forschung und Durchführbarkeitsstudien werden grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert, mittlere Unternehmen erhalten 60 Prozent, kleine Unternehmen 70 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen bis maximal 80 Prozent. Bei experimenteller Entwicklung sind grundsätzlich bis zu 25 Prozent möglich (mittlere Unternehmen 35 Prozent, kleine Unternehmen 45 Prozent, bis maximal 60 Prozent). Bei Investitionen beträgt die Förderquote grundsätzlich maximal 40 Prozent, für mittlere Unternehmen maximal 50 Prozent und für kleine Unternehmen maximal 60 Prozent. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 75.000 Euro betragen.

Wie stellst du den Antrag?

Die Antragstellung erfolgt digital über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein. Erforderlich sind ein authentifiziertes Servicekonto Business sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert — der Projektbeginn liegt bereits beim Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen vor. Beratung und Umsetzung erfolgen über die WTSH; das Programm ist Teil des Landesprogramms Wirtschaft mit EU-Kofinanzierung.

Häufige Fragen

Wer kann die KuR-RL-Förderung in Schleswig-Holstein beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sowie Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung. In Ausnahmefällen können bei verfügbaren Haushaltsmitteln auch große Unternehmen oder Kommunen gefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben?
Bei industrieller Forschung und Durchführbarkeitsstudien werden grundsätzlich 50 Prozent gefördert, mittlere Unternehmen erhalten 60 Prozent und kleine Unternehmen 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten; unter bestimmten Voraussetzungen sind bis zu 80 Prozent möglich.
Wie hoch ist die Förderung bei Investitionen?
Bei Investitionen beträgt die Förderquote grundsätzlich maximal 40 Prozent, für mittlere Unternehmen maximal 50 Prozent und für kleine Unternehmen maximal 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Welche Mindestausgaben sind erforderlich?
Für eine Förderung müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens mindestens 75.000 Euro betragen. Bereits begonnene Projekte werden nicht gefördert.
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt digital über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein. Erforderlich sind ein authentifiziertes Servicekonto Business sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Die Beratung übernimmt die WTSH.
Was wird mit der KuR-RL gefördert?
Gefördert wird der Übergang zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft: Forschung und Entwicklung, experimentelle Entwicklung sowie Investitionen, mit denen innovative, ressourceneffiziente und klimafreundliche Technologien in die betriebliche Praxis überführt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft (KuR-RL) – Schleswig-Holstein — Offizielle Programmseite
    wtsh.dePrimärquelleWirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WTSH)
  2. [02]
    Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – IB.SH
    ib-sh.dePrimärquelleWirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WTSH)
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