BundesBonus
Zuschuss · bis 200.000 € Land

Klimaanpassung.Unternehmen.NRW

Förderung klimaangepasster Investitionen von KMU in Nordrhein-Westfalen. Unterstützt niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung und Regenwasserspeicherung zur Stärkung der Klimaresilienz und Wettbewerbsfähigkeit.

Max. Förderung
200.000 €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe bis zu 200.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Nordrhein-Westfalen fördert mit Klimaanpassung.Unternehmen.NRW klimaangepasste Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen zur Stärkung der Klimaresilienz und Wettbewerbsfähigkeit. Der Klimawandel ist in Nordrhein-Westfalen bereits angekommen und wird weiter voranschreiten. Ziel der Landesregierung ist es, die negativen Auswirkungen durch Klimawandelvorsorge und Stärkung der Anpassungsfähigkeit zu begrenzen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Sitz in Nordrhein-Westfalen

Gesamtausgaben unter 200.000 Euro (netto)

Projekt im Bereich Klimaanpassung

Was bekommst du konkret?

Zuschüsse für niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung, Retentions- und Gründächer, klimaangepasste Schul- und Kitagelände, Verschattung und Trinkwasserangebote.

Wie stellst du den Antrag?

Antragsberechtigt sind Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Vorhaben dürfen Gesamtausgaben von 200.000 Euro (netto) nicht übersteigen.

Häufige Fragen

Welche Projekte werden gefördert?
Gefördert werden niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung, Retentions- und Gründächer sowie klimaangepasste Schul- und Kitagelände, Verschattung und Trinkwasserangebote.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Bis wann läuft die Förderung?
Der Förderaufruf läuft bis zum 31. Dezember 2026. Vorhaben dürfen Gesamtausgaben von 200.000 Euro (netto) nicht übersteigen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Klimaanpassung.Unternehmen.NRW — Offizielle Programmseite
    ptj.dePrimärquelleMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    EFRE-Programm Nordrhein-Westfalen
    efre.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
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