Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen |
| Förderhöhe | bis zu 200.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Nordrhein-Westfalen fördert mit Klimaanpassung.Unternehmen.NRW klimaangepasste Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen zur Stärkung der Klimaresilienz und Wettbewerbsfähigkeit. Der Klimawandel ist in Nordrhein-Westfalen bereits angekommen und wird weiter voranschreiten. Ziel der Landesregierung ist es, die negativen Auswirkungen durch Klimawandelvorsorge und Stärkung der Anpassungsfähigkeit zu begrenzen.
Passt Klimaanpassung.Unternehmen.NRW zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Sitz in Nordrhein-Westfalen
Gesamtausgaben unter 200.000 Euro (netto)
Projekt im Bereich Klimaanpassung
Was bekommst du konkret?
Zuschüsse für niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung, Retentions- und Gründächer, klimaangepasste Schul- und Kitagelände, Verschattung und Trinkwasserangebote.
Wie stellst du den Antrag?
Antragsberechtigt sind Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Vorhaben dürfen Gesamtausgaben von 200.000 Euro (netto) nicht übersteigen.
Häufige Fragen
Welche Projekte werden gefördert?
Wer ist antragsberechtigt?
Bis wann läuft die Förderung?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Klimaanpassung.Unternehmen.NRW — Offizielle Programmseiteptj.dePrimärquelleMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
- [02]EFRE-Programm Nordrhein-Westfalenefre.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen