Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen |
| Förderhöhe | bis zu 200.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Nordrhein-Westfalen fördert mit dem Förderaufruf Klimaanpassung.Kommunen.NRW seine Maßnahmen zur Klimaanpassung und unterstützt damit die UN-Nachhaltigkeitsziele sowie den europäischen Green Deal. Gefördert werden Projekte, die die Klimaresilienz in Kommunen erhöhen. Die Fördermaßnahme unterstützt Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro (netto) nicht übersteigen.
Passt Klimaanpassung.Kommunen.NRW zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Sitz in Nordrhein-Westfalen
Gesamtausgaben unter 200.000 Euro (netto)
Projekt im Bereich Klimaanpassung
Was bekommst du konkret?
Zuschüsse für niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung, Schwammstadt-Elemente, Retentions- und Gründächer, klimaangepasste Schul- und Kitagelände, Verschattung und Trinkwasserangebote.
Wie stellst du den Antrag?
Antragsberechtigt sind Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Vorhaben dürfen Gesamtausgaben von 200.000 Euro (netto) nicht übersteigen.
Häufige Fragen
Welche Projekte werden gefördert?
Wer ist antragsberechtigt?
Bis wann kann ich einen Antrag einreichen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Klimaanpassung.Kommunen.NRW — Offizielle Programmseiteptj.dePrimärquelleMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
- [02]EFRE-Programm Nordrhein-Westfalenefre.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen