BundesBonus
Zuschuss · bis 200.000 € Land

Klimaanpassung.Kommunen.NRW

Fördermaßnahme zur Klimaanpassung in Kommunen Nordrhein-Westfalens. Unterstützt niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung und Regenwasserspeicherung mit bis zu 33 Millionen Euro EFRE- und Landesmitteln.

Max. Förderung
200.000 €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe bis zu 200.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Nordrhein-Westfalen fördert mit dem Förderaufruf Klimaanpassung.Kommunen.NRW seine Maßnahmen zur Klimaanpassung und unterstützt damit die UN-Nachhaltigkeitsziele sowie den europäischen Green Deal. Gefördert werden Projekte, die die Klimaresilienz in Kommunen erhöhen. Die Fördermaßnahme unterstützt Vorhaben, deren Gesamtausgaben 200.000 Euro (netto) nicht übersteigen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Sitz in Nordrhein-Westfalen

Gesamtausgaben unter 200.000 Euro (netto)

Projekt im Bereich Klimaanpassung

Was bekommst du konkret?

Zuschüsse für niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung, Schwammstadt-Elemente, Retentions- und Gründächer, klimaangepasste Schul- und Kitagelände, Verschattung und Trinkwasserangebote.

Wie stellst du den Antrag?

Antragsberechtigt sind Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Vorhaben dürfen Gesamtausgaben von 200.000 Euro (netto) nicht übersteigen.

Häufige Fragen

Welche Projekte werden gefördert?
Gefördert werden niedrigschwellige Klimaanpassungsmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Regenwasserspeicherung und Schwammstadt-Elemente, Retentions- und Gründächer, klimaangepasste Schul- und Kitagelände, Verschattung und Trinkwasserangebote.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Bis wann kann ich einen Antrag einreichen?
Die Antragsfrist läuft bis zum 31. Dezember 2026. Die Maßnahmen müssen Gesamtausgaben von 200.000 Euro (netto) nicht übersteigen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Klimaanpassung.Kommunen.NRW — Offizielle Programmseite
    ptj.dePrimärquelleMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    EFRE-Programm Nordrhein-Westfalen
    efre.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen
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