Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) werden Vorhaben gefördert, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern. Das Programm der Nationalen Klimaanpassung soll Akteure, insbesondere Kommunen, dabei unterstützen, notwendige Klimaanpassungsprozesse systematisch und integriert umzusetzen.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Antragsteller ist Kommune oder kommunale Einrichtung
Vorhaben zielt auf Erstellung oder Umsetzung eines Klimaanpassungskonzepts
Besonderer Fokus auf naturbasierte Lösungen und Synergien mit Natürlichem Klimaschutz
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
7 Schritte
- 01
Foerderaufruf abwarten und pruefen
Aktuelle Foerderaufrufe des BMUKN auf der Website des Projekttraegers ZUG (z-u-g.org/das) und beim Zentrum KlimaAnpassung verfolgen. Pruefen, ob das eigene Vorhaben in den thematischen Schwerpunkt (A1, A2, A3 oder B) und in das Foerderfenster passt.
- 02
Beratungsgespraech mit Projekttraeger ZUG
Vor der Skizzeneinreichung Kontakt zur ZUG gGmbH aufnehmen. Die Projekttraegerin bietet telefonische und schriftliche Beratung zu Foerdervoraussetzungen, zuwendungsfaehigen Ausgaben und formalen Anforderungen. Zusaetzlich unterstuetzt das Zentrum KlimaAnpassung Kommunen inhaltlich.
- 03
Projektskizze einreichen
Innerhalb des geoeffneten Foerderfensters Projektskizze ueber das easy-Online-Antragssystem des Bundes einreichen. Die Skizze beschreibt Ziele, Massnahmen, Zeitplan und geplante Ausgaben und wird vom Projekttraeger fachlich bewertet.
- 04
Aufforderung zum Vollantrag
Bei positiver Skizzenbewertung erhaelt der Antragsteller die schriftliche Aufforderung zur Einreichung eines foermlichen Foerderantrags. In dieser Phase werden die Skizze konkretisiert und alle foerderrechtlichen Unterlagen ergaenzt.
- 05
Vollantrag einreichen
Der foermliche Foerderantrag wird ebenfalls ueber easy-Online beim Projekttraeger ZUG eingereicht. Erforderlich sind detaillierter Arbeits- und Finanzierungsplan, Erklaerungen zur Bonitaet sowie ggf. Beschluss der kommunalen Vertretung.
- 06
Bewilligung und Zuwendungsbescheid
Nach Pruefung erteilt der Projekttraeger im Auftrag des BMUKN den Zuwendungsbescheid. Mit Bescheidserhalt kann das Vorhaben starten. Ein vorzeitiger Massnahmenbeginn ist nur mit ausdruecklicher Zustimmung des Projekttraegers zulaessig.
- 07
Durchfuehrung und Verwendungsnachweis
Waehrend der Projektlaufzeit Mittel zweckgebunden einsetzen und regelmaessig Zwischenberichte abgeben. Nach Projektende ist innerhalb der vorgegebenen Frist ein Verwendungsnachweis mit Sach- und Zahlenbericht beim Projekttraeger einzureichen.
Häufige Fragen
Wer ist bei der DAS-Foerderrichtlinie antragsberechtigt?
Welche Massnahmen werden im Rahmen der DAS-Foerderrichtlinie gefoerdert?
Wie hoch ist die Foerderquote im Programm?
Wie lange laeuft die Foerderung typischerweise?
Wer ist Projektträger fuer die DAS-Foerderrichtlinie?
Wie laeuft der Antragsweg konkret ab?
Bis wann gilt die DAS-Foerderrichtlinie?
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Unsere Quellen
- [01]Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels — Offizielle Programmseitebundesumweltministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- [02]DAS-Foerderrichtlinie - Foerderprogramm-Seite BMUKNbundesumweltministerium.dePrimärquelle
- [03]Foerderung zur Klimaanpassung - Projekttraeger ZUG gGmbHz-u-g.orgPrimärquelle