Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) werden Vorhaben gefördert, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern. Das Programm der Nationalen Klimaanpassung soll Akteure, insbesondere Kommunen, dabei unterstützen, notwendige Klimaanpassungsprozesse systematisch und integriert umzusetzen.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Antragsteller ist Kommune oder kommunale Einrichtung
Vorhaben zielt auf Erstellung oder Umsetzung eines Klimaanpassungskonzepts
Besonderer Fokus auf naturbasierte Lösungen und Synergien mit Natürlichem Klimaschutz
Wie stellst du den Antrag?
Anträge werden über das Programm der Nationalen Klimaanpassung eingereicht. Die Förderrichtlinie ist befristet bis 31. Dezember 2026 gültig. Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen und kommunale Einrichtungen.
Häufige Fragen
Wer kann einen Antrag einreichen?
Was wird durch die Förderung unterstützt?
Bis wann ist die Förderrichtlinie gültig?
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Wo findest du die Originalquellen?
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Unsere Quellen
- [01]Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels — Offizielle Programmseitebundesumweltministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)