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Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Die DAS-Förderrichtlinie fördert innovative Konzepte und Modellprojekte, die die Fähigkeit regionaler und lokaler Akteure zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels stärken und Klimaanpassungsmanager in Kommunen unterstützen.

Zuständig
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) werden Vorhaben gefördert, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern. Das Programm der Nationalen Klimaanpassung soll Akteure, insbesondere Kommunen, dabei unterstützen, notwendige Klimaanpassungsprozesse systematisch und integriert umzusetzen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Antragsteller ist Kommune oder kommunale Einrichtung

Vorhaben zielt auf Erstellung oder Umsetzung eines Klimaanpassungskonzepts

Besonderer Fokus auf naturbasierte Lösungen und Synergien mit Natürlichem Klimaschutz

Wie stellst du den Antrag?

Anträge werden über das Programm der Nationalen Klimaanpassung eingereicht. Die Förderrichtlinie ist befristet bis 31. Dezember 2026 gültig. Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen und kommunale Einrichtungen.

Häufige Fragen

Wer kann einen Antrag einreichen?
Antragsberechtigt sind insbesondere Kommunen und kommunale Einrichtungen. Das Programm richtet sich gezielt an öffentliche Akteure mit Verantwortung für Klimaanpassung auf lokaler Ebene.
Was wird durch die Förderung unterstützt?
Die Förderung unterstützt die Erstellung von kommunalen Konzepten zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz sowie die Umsetzung ausgewählter Maßnahmen mit Fokus auf naturbasierte Lösungen.
Bis wann ist die Förderrichtlinie gültig?
Die DAS-Förderrichtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 gültig. Im Anschluss werden möglicherweise Nachfolge-Förderrichtlinien erlassen.

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels — Offizielle Programmseite
    bundesumweltministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)