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Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Die DAS-Förderrichtlinie fördert innovative Konzepte und Modellprojekte, die die Fähigkeit regionaler und lokaler Akteure zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels stärken und Klimaanpassungsmanager in Kommunen unterstützen.

Zuständig
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) werden Vorhaben gefördert, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern. Das Programm der Nationalen Klimaanpassung soll Akteure, insbesondere Kommunen, dabei unterstützen, notwendige Klimaanpassungsprozesse systematisch und integriert umzusetzen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Antragsteller ist Kommune oder kommunale Einrichtung

Vorhaben zielt auf Erstellung oder Umsetzung eines Klimaanpassungskonzepts

Besonderer Fokus auf naturbasierte Lösungen und Synergien mit Natürlichem Klimaschutz

Was bekommst du konkret?

Finanzierung von befristetet beschäftigtem Personal für Klimaanpassungsmanager in Kommunen zur Erstellung und Umsetzung von Konzepten zur nachhaltigen Klimaanpassung. Unterstützung für Erstellung von Klimaanpassungskonzepten sowie Umsetzung ausgewählter Maßnahmen mit Fokus auf naturbasierte Lösungen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

7 Schritte

  1. 01

    Förderaufruf abwarten und prüfen

    Aktuelle Förderaufrufe des BMUKN auf der Website des Projektträgers ZUG (z-u-g.org/das) und beim Zentrum KlimaAnpassung verfolgen. Prüfen, ob das eigene Vorhaben in den thematischen Schwerpunkt (A1, A2, A3 oder B) und in das Förderfenster passt.

  2. 02

    Beratungsgespräch mit Projektträger ZUG

    Vor der Skizzeneinreichung Kontakt zur ZUG gGmbH aufnehmen. Die Projektträgerin bietet telefonische und schriftliche Beratung zu Fördervoraussetzungen, zuwendungsfähigen Ausgaben und formalen Anforderungen. Zusätzlich unterstützt das Zentrum KlimaAnpassung Kommunen inhaltlich.

  3. 03

    Projektskizze einreichen

    Innerhalb des geöffneten Förderfensters Projektskizze über das easy-Online-Antragssystem des Bundes einreichen. Die Skizze beschreibt Ziele, Massnahmen, Zeitplan und geplante Ausgaben und wird vom Projektträger fachlich bewertet.

  4. 04

    Aufforderung zum Vollantrag

    Bei positiver Skizzenbewertung erhält der Antragsteller die schriftliche Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags. In dieser Phase werden die Skizze konkretisiert und alle förderrechtlichen Unterlagen ergänzt.

  5. 05

    Vollantrag einreichen

    Der förmliche Förderantrag wird ebenfalls über easy-Online beim Projektträger ZUG eingereicht. Erforderlich sind detaillierter Arbeits- und Finanzierungsplan, Erklärungen zur Bonität sowie ggf. Beschluss der kommunalen Vertretung.

  6. 06

    Bewilligung und Zuwendungsbescheid

    Nach Prüfung erteilt der Projektträger im Auftrag des BMUKN den Zuwendungsbescheid. Mit Bescheidserhalt kann das Vorhaben starten. Ein vorzeitiger Massnahmenbeginn ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Projektträgers zulässig.

  7. 07

    Durchführung und Verwendungsnachweis

    Während der Projektlaufzeit Mittel zweckgebunden einsetzen und regelmäßig Zwischenberichte abgeben. Nach Projektende ist innerhalb der vorgegebenen Frist ein Verwendungsnachweis mit Sach- und Zahlenbericht beim Projektträger einzureichen.

Häufige Fragen

Wer ist bei der DAS-Förderrichtlinie antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Einrichtungen, Landkreise und kreisfreie Städte sowie kommunale Zweckverbände. Daneben können je nach Förderschwerpunkt auch Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Vereine und Verbände sowie nicht-wirtschaftlich tätige Akteure antragsberechtigt sein. Wirtschaftliche Unternehmen sind in der aktuellen Förderperiode nicht im Fokus.
Welche Massnahmen werden im Rahmen der DAS-Förderrichtlinie gefördert?
Gefördert werden vier Schwerpunkte: A1 Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte und Konzepte für Natürlichen Klimaschutz inklusive Klimaanpassungsmanager, A2 Umsetzung bestehender Anpassungskonzepte, A3 ausgewählte naturbasierte Massnahmen zur Klimaanpassung sowie B innovative Modellprojekte im Wettbewerbsverfahren.
Wie hoch ist die Förderquote im Programm?
Kommunen erhalten Zuschüsse von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei finanzschwachen Kommunen sind höhere Förderquoten möglich. Innovative Modellprojekte im Schwerpunkt B können abweichende Quoten haben. Die konkrete Quote wird im jeweiligen Förderaufruf festgelegt.
Wie lange läuft die Förderung typischerweise?
Der Bewilligungszeitraum für Klimaanpassungsmanager im Schwerpunkt A1 beträgt in der Regel zwei Jahre und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Umsetzungsprojekte (A2/A3) und Modellprojekte (B) haben projektspezifische Laufzeiten, die im Förderaufruf definiert werden.
Wer ist Projektträger für die DAS-Förderrichtlinie?
Projektträgerin ist die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Die ZUG begleitet das Antragsverfahren von der Skizze bis zur Bewilligung und ist erste Ansprechstelle für interessierte Antragsteller.
Wie läuft der Antragsweg konkret ab?
Das Antragsverfahren ist zweistufig: Zuerst reichen Antragsteller im Rahmen eines zeitlich befristeten Förderaufrufs eine Projektskizze beim Projektträger ZUG ein. Nach positiver Bewertung folgt die Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Vollantrags. Antragstellung ist nur während eines geöffneten Förderfensters möglich.
Bis wann gilt die DAS-Förderrichtlinie?
Die aktuell guelitige Fassung der DAS-Förderrichtlinie wurde am 5. Dezember 2024 in Kraft gesetzt und gilt bis zum 31. Dezember 2026. Weitere Förderaufrufe sind im Rahmen dieser Laufzeit vorgesehen, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels — Offizielle Programmseite
    bundesumweltministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
  2. [02]
    DAS-Förderrichtlinie - Förderprogramm-Seite BMUKN
    bundesumweltministerium.dePrimärquelle
  3. [03]
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