Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) werden Vorhaben gefördert, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern. Das Programm der Nationalen Klimaanpassung soll Akteure, insbesondere Kommunen, dabei unterstützen, notwendige Klimaanpassungsprozesse systematisch und integriert umzusetzen.
Passt Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Antragsteller ist Kommune oder kommunale Einrichtung
Vorhaben zielt auf Erstellung oder Umsetzung eines Klimaanpassungskonzepts
Besonderer Fokus auf naturbasierte Lösungen und Synergien mit Natürlichem Klimaschutz
Was bekommst du konkret?
Finanzierung von befristetet beschäftigtem Personal für Klimaanpassungsmanager in Kommunen zur Erstellung und Umsetzung von Konzepten zur nachhaltigen Klimaanpassung. Unterstützung für Erstellung von Klimaanpassungskonzepten sowie Umsetzung ausgewählter Maßnahmen mit Fokus auf naturbasierte Lösungen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
7 Schritte
- 01
Förderaufruf abwarten und prüfen
Aktuelle Förderaufrufe des BMUKN auf der Website des Projektträgers ZUG (z-u-g.org/das) und beim Zentrum KlimaAnpassung verfolgen. Prüfen, ob das eigene Vorhaben in den thematischen Schwerpunkt (A1, A2, A3 oder B) und in das Förderfenster passt.
- 02
Beratungsgespräch mit Projektträger ZUG
Vor der Skizzeneinreichung Kontakt zur ZUG gGmbH aufnehmen. Die Projektträgerin bietet telefonische und schriftliche Beratung zu Fördervoraussetzungen, zuwendungsfähigen Ausgaben und formalen Anforderungen. Zusätzlich unterstützt das Zentrum KlimaAnpassung Kommunen inhaltlich.
- 03
Projektskizze einreichen
Innerhalb des geöffneten Förderfensters Projektskizze über das easy-Online-Antragssystem des Bundes einreichen. Die Skizze beschreibt Ziele, Massnahmen, Zeitplan und geplante Ausgaben und wird vom Projektträger fachlich bewertet.
- 04
Aufforderung zum Vollantrag
Bei positiver Skizzenbewertung erhält der Antragsteller die schriftliche Aufforderung zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags. In dieser Phase werden die Skizze konkretisiert und alle förderrechtlichen Unterlagen ergänzt.
- 05
Vollantrag einreichen
Der förmliche Förderantrag wird ebenfalls über easy-Online beim Projektträger ZUG eingereicht. Erforderlich sind detaillierter Arbeits- und Finanzierungsplan, Erklärungen zur Bonität sowie ggf. Beschluss der kommunalen Vertretung.
- 06
Bewilligung und Zuwendungsbescheid
Nach Prüfung erteilt der Projektträger im Auftrag des BMUKN den Zuwendungsbescheid. Mit Bescheidserhalt kann das Vorhaben starten. Ein vorzeitiger Massnahmenbeginn ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Projektträgers zulässig.
- 07
Durchführung und Verwendungsnachweis
Während der Projektlaufzeit Mittel zweckgebunden einsetzen und regelmäßig Zwischenberichte abgeben. Nach Projektende ist innerhalb der vorgegebenen Frist ein Verwendungsnachweis mit Sach- und Zahlenbericht beim Projektträger einzureichen.
Häufige Fragen
Wer ist bei der DAS-Förderrichtlinie antragsberechtigt?
Welche Massnahmen werden im Rahmen der DAS-Förderrichtlinie gefördert?
Wie hoch ist die Förderquote im Programm?
Wie lange läuft die Förderung typischerweise?
Wer ist Projektträger für die DAS-Förderrichtlinie?
Wie läuft der Antragsweg konkret ab?
Bis wann gilt die DAS-Förderrichtlinie?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels — Offizielle Programmseitebundesumweltministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- [02]DAS-Förderrichtlinie - Förderprogramm-Seite BMUKNbundesumweltministerium.dePrimärquelle
- [03]Förderung zur Klimaanpassung - Projektträger ZUG gGmbHz-u-g.orgPrimärquelle