BundesBonus
Zuschuss Bund

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Die DAS-Förderrichtlinie fördert innovative Konzepte und Modellprojekte, die die Fähigkeit regionaler und lokaler Akteure zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels stärken und Klimaanpassungsmanager in Kommunen unterstützen.

Zuständig
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Im Rahmen der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) werden Vorhaben gefördert, die Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern. Das Programm der Nationalen Klimaanpassung soll Akteure, insbesondere Kommunen, dabei unterstützen, notwendige Klimaanpassungsprozesse systematisch und integriert umzusetzen.

Schnell-Check

Passt Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu dir?

3 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Antragsteller ist Kommune oder kommunale Einrichtung

Vorhaben zielt auf Erstellung oder Umsetzung eines Klimaanpassungskonzepts

Besonderer Fokus auf naturbasierte Lösungen und Synergien mit Natürlichem Klimaschutz

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

7 Schritte

  1. 01

    Foerderaufruf abwarten und pruefen

    Aktuelle Foerderaufrufe des BMUKN auf der Website des Projekttraegers ZUG (z-u-g.org/das) und beim Zentrum KlimaAnpassung verfolgen. Pruefen, ob das eigene Vorhaben in den thematischen Schwerpunkt (A1, A2, A3 oder B) und in das Foerderfenster passt.

  2. 02

    Beratungsgespraech mit Projekttraeger ZUG

    Vor der Skizzeneinreichung Kontakt zur ZUG gGmbH aufnehmen. Die Projekttraegerin bietet telefonische und schriftliche Beratung zu Foerdervoraussetzungen, zuwendungsfaehigen Ausgaben und formalen Anforderungen. Zusaetzlich unterstuetzt das Zentrum KlimaAnpassung Kommunen inhaltlich.

  3. 03

    Projektskizze einreichen

    Innerhalb des geoeffneten Foerderfensters Projektskizze ueber das easy-Online-Antragssystem des Bundes einreichen. Die Skizze beschreibt Ziele, Massnahmen, Zeitplan und geplante Ausgaben und wird vom Projekttraeger fachlich bewertet.

  4. 04

    Aufforderung zum Vollantrag

    Bei positiver Skizzenbewertung erhaelt der Antragsteller die schriftliche Aufforderung zur Einreichung eines foermlichen Foerderantrags. In dieser Phase werden die Skizze konkretisiert und alle foerderrechtlichen Unterlagen ergaenzt.

  5. 05

    Vollantrag einreichen

    Der foermliche Foerderantrag wird ebenfalls ueber easy-Online beim Projekttraeger ZUG eingereicht. Erforderlich sind detaillierter Arbeits- und Finanzierungsplan, Erklaerungen zur Bonitaet sowie ggf. Beschluss der kommunalen Vertretung.

  6. 06

    Bewilligung und Zuwendungsbescheid

    Nach Pruefung erteilt der Projekttraeger im Auftrag des BMUKN den Zuwendungsbescheid. Mit Bescheidserhalt kann das Vorhaben starten. Ein vorzeitiger Massnahmenbeginn ist nur mit ausdruecklicher Zustimmung des Projekttraegers zulaessig.

  7. 07

    Durchfuehrung und Verwendungsnachweis

    Waehrend der Projektlaufzeit Mittel zweckgebunden einsetzen und regelmaessig Zwischenberichte abgeben. Nach Projektende ist innerhalb der vorgegebenen Frist ein Verwendungsnachweis mit Sach- und Zahlenbericht beim Projekttraeger einzureichen.

Häufige Fragen

Wer ist bei der DAS-Foerderrichtlinie antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Einrichtungen, Landkreise und kreisfreie Staedte sowie kommunale Zweckverbaende. Daneben koennen je nach Foerderschwerpunkt auch Bildungseinrichtungen, gemeinnuetzige Vereine und Verbaende sowie nicht-wirtschaftlich taetige Akteure antragsberechtigt sein. Wirtschaftliche Unternehmen sind in der aktuellen Foerderperiode nicht im Fokus.
Welche Massnahmen werden im Rahmen der DAS-Foerderrichtlinie gefoerdert?
Gefoerdert werden vier Schwerpunkte: A1 Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte und Konzepte fuer Natuerlichen Klimaschutz inklusive Klimaanpassungsmanager, A2 Umsetzung bestehender Anpassungskonzepte, A3 ausgewaehlte naturbasierte Massnahmen zur Klimaanpassung sowie B innovative Modellprojekte im Wettbewerbsverfahren.
Wie hoch ist die Foerderquote im Programm?
Kommunen erhalten Zuschuesse von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfaehigen Ausgaben. Bei finanzschwachen Kommunen sind hoehere Foerderquoten moeglich. Innovative Modellprojekte im Schwerpunkt B koennen abweichende Quoten haben. Die konkrete Quote wird im jeweiligen Foerderaufruf festgelegt.
Wie lange laeuft die Foerderung typischerweise?
Der Bewilligungszeitraum fuer Klimaanpassungsmanager im Schwerpunkt A1 betraegt in der Regel zwei Jahre und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlaengert werden. Umsetzungsprojekte (A2/A3) und Modellprojekte (B) haben projektspezifische Laufzeiten, die im Foerderaufruf definiert werden.
Wer ist Projektträger fuer die DAS-Foerderrichtlinie?
Projekttraegerin ist die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Auftrag des Bundesministeriums fuer Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Die ZUG begleitet das Antragsverfahren von der Skizze bis zur Bewilligung und ist erste Ansprechstelle fuer interessierte Antragsteller.
Wie laeuft der Antragsweg konkret ab?
Das Antragsverfahren ist zweistufig: Zuerst reichen Antragsteller im Rahmen eines zeitlich befristeten Foerderaufrufs eine Projektskizze beim Projekttraeger ZUG ein. Nach positiver Bewertung folgt die Aufforderung zur Einreichung eines foermlichen Vollantrags. Antragstellung ist nur waehrend eines geoeffneten Foerderfensters moeglich.
Bis wann gilt die DAS-Foerderrichtlinie?
Die aktuell guelitige Fassung der DAS-Foerderrichtlinie wurde am 5. Dezember 2024 in Kraft gesetzt und gilt bis zum 31. Dezember 2026. Weitere Foerderaufrufe sind im Rahmen dieser Laufzeit vorgesehen, sofern Haushaltsmittel zur Verfuegung stehen.

Mehr zu Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels und verwandten Programmen

Verwandte Förderungen, regionale Detail-Seiten mit echten Daten und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Beratungs-Angebote

Werbung

Als Anzeige gekennzeichnete Angebote. Beim Klick wirst du zum Anbieter weitergeleitet.

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels — Offizielle Programmseite
    bundesumweltministerium.dePrimärquelleBundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
  2. [02]
    DAS-Foerderrichtlinie - Foerderprogramm-Seite BMUKN
    bundesumweltministerium.dePrimärquelle
  3. [03]
Teilen
Merken