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Zuschuss Land

Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen außerhalb der Ober- und Mittelzentren ab einem Investitionsvolumen von 10.000 Euro.

Zuständig
Land Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt)
Förderhöhe
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Errichtung und Erweiterung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum, um nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten außerhalb der Ober- und Mittelzentren zu schaffen und zu entwickeln. Gefördert werden Investitionen in den Auf- oder Ausbau einer Betriebsstätte.

Antragsberechtigt sind eigenständige Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme aus Branchen wie Handwerk, Dienstleistung, Tourismus, verarbeitendem Gewerbe und Einzelhandel. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Das Programm läuft vom 12. August 2025 bis zum 31. Dezember 2029. Anträge werden online über das Agrarantragsportal Mecklenburg-Vorpommern gestellt; bewilligende Stelle ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Dezernat Investive Förderung).

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz

Betriebsstätte im ländlichen Raum außerhalb der Ober- und Mittelzentren

Nicht-landwirtschaftliche Tätigkeit in Handwerk, Dienstleistung, Tourismus, Gewerbe oder Einzelhandel

Investitionsvolumen von mindestens 10.000 Euro netto

Antragstellung vor Vorhabenbeginn über das Agrarantragsportal

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro netto betragen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt, deren Höchstbetrag 300.000 Euro über einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht überschreiten darf. Die Verwaltungsgebühr beträgt 0,00 Euro.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Vorhabenbeginn online stellen

    Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens online über das Agrarantragsportal Mecklenburg-Vorpommern zu stellen.

  2. 02

    Vollständige Unterlagen einreichen

    Einzureichen sind unter anderem Geschäftsplan, Finanzierungsnachweis, Registerauszug und Genehmigungen; für eine Bewilligung im selben Jahr muss der Antrag bis 30. November vollständig vorliegen.

  3. 03

    Auswahlstichtag abwarten

    Die Projektauswahl erfolgt unter bewilligungsreifen Anträgen an den Stichtagen 31.3., 30.6., 30.9. und 30.11. nach festgelegten Kriterien.

  4. 04

    Bewilligung durch das StALU erhalten

    Die Bewilligung erfolgt durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

Häufige Fragen

Wer wird mit dieser Förderung unterstützt?
Gefördert werden Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns außerhalb der Ober- und Mittelzentren.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen beträgt der nicht rückzahlbare Zuschuss bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro netto betragen.
Welche Branchen sind förderfähig?
Förderfähig sind nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten in Handwerk, Dienstleistung, Tourismus, verarbeitendem Gewerbe und Einzelhandel, sofern die Betriebsstätte im ländlichen Raum liegt.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Der vollständige Antrag muss spätestens zum 30. November vorliegen, damit er im selben Jahr bewilligt werden kann. Als Auswahlstichtage gelten der 31.3., 30.6., 30.9. und 30.11.
Gibt es eine Obergrenze für die Förderung?
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe mit einem Höchstbetrag von 300.000 Euro über einen Zeitraum von drei Steuerjahren. Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen.
Wo wird der Antrag eingereicht?
Der Antrag wird online über das Agrarantragsportal Mecklenburg-Vorpommern gestellt; bewilligende Stelle ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum — Offizielle Programmseite
    mv-serviceportal.dePrimärquelleLand Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt)
  2. [02]
    Richtlinie Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL M-V)
    landesrecht-mv.deRechtsgrundlageLand Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt)
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