Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt) |
| Förderhöhe | — |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit dieser Förderung unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Errichtung und Erweiterung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum, um nicht-landwirtschaftliche Tätigkeiten außerhalb der Ober- und Mittelzentren zu schaffen und zu entwickeln. Gefördert werden Investitionen in den Auf- oder Ausbau einer Betriebsstätte.
Antragsberechtigt sind eigenständige Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme aus Branchen wie Handwerk, Dienstleistung, Tourismus, verarbeitendem Gewerbe und Einzelhandel. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Das Programm läuft vom 12. August 2025 bis zum 31. Dezember 2029. Anträge werden online über das Agrarantragsportal Mecklenburg-Vorpommern gestellt; bewilligende Stelle ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Dezernat Investive Förderung).
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz
Betriebsstätte im ländlichen Raum außerhalb der Ober- und Mittelzentren
Nicht-landwirtschaftliche Tätigkeit in Handwerk, Dienstleistung, Tourismus, Gewerbe oder Einzelhandel
Investitionsvolumen von mindestens 10.000 Euro netto
Antragstellung vor Vorhabenbeginn über das Agrarantragsportal
Was bekommst du konkret?
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen. Das Investitionsvolumen muss mindestens 10.000 Euro netto betragen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt, deren Höchstbetrag 300.000 Euro über einen Zeitraum von drei Steuerjahren nicht überschreiten darf. Die Verwaltungsgebühr beträgt 0,00 Euro.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
4 Schritte
- 01
Antrag vor Vorhabenbeginn online stellen
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens online über das Agrarantragsportal Mecklenburg-Vorpommern zu stellen.
- 02
Vollständige Unterlagen einreichen
Einzureichen sind unter anderem Geschäftsplan, Finanzierungsnachweis, Registerauszug und Genehmigungen; für eine Bewilligung im selben Jahr muss der Antrag bis 30. November vollständig vorliegen.
- 03
Auswahlstichtag abwarten
Die Projektauswahl erfolgt unter bewilligungsreifen Anträgen an den Stichtagen 31.3., 30.6., 30.9. und 30.11. nach festgelegten Kriterien.
- 04
Bewilligung durch das StALU erhalten
Die Bewilligung erfolgt durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Häufige Fragen
Wer wird mit dieser Förderung unterstützt?
Wie hoch ist der Zuschuss?
Welche Branchen sind förderfähig?
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Gibt es eine Obergrenze für die Förderung?
Wo wird der Antrag eingereicht?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum — Offizielle Programmseitemv-serviceportal.dePrimärquelleLand Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt)
- [02]Richtlinie Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL M-V)landesrecht-mv.deRechtsgrundlageLand Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt)