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Beteiligung Bund

KfW RegioInnoGrowth (Programm 265)

Eigenkapital und Eigenkapital-aehnliche Finanzierungen fuer Start-ups und kleine, wachstumsorientierte Mittelstaendler mit innovativen Geschaeftsmodellen. Bundesweite KfW-Foerderung ueber die Landesfoerderinstitute der Bundeslaender, bis zu 5 Mio Euro pro Unternehmen mit Haftungsfreistellung. Teil des Zukunftsfonds der Bundesregierung.

Max. Beteiligung
5 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
KfW Bankengruppe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Beteiligung
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber KfW Bankengruppe
Förderhöhe bis zu 5 Mio. €
Beteiligungs-Anteil bis 70 % pro Vorhaben
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die KfW finanziert mit dem Foerderprodukt RegioInnoGrowth (Programmnummer 265) wachstumsfoerdernde und bilanzstaerkende Massnahmen von Start-ups und kleinen, wachstumsorientierten mittelstaendischen Unternehmen mit innovativen Geschaeftsmodellen. Antragsteller koennen Investitionen, Akquisitionen, Betriebsmittel und allgemeine Unternehmensfinanzierungen ueber Eigenkapital und Eigenkapital-aehnliche Finanzierungen abdecken. Die Vergabe der Finanzierung erfolgt nicht direkt durch die KfW, sondern ueber die jeweiligen Landesfoerderinstitute (LFI) der Bundeslaender. Das Produkt ist Teil des Zukunftsfonds der Bundesregierung.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Gruppenumsatz bis 75 Mio Euro

Betriebsstaette in Deutschland

Innovatives oder digitalisierungsorientiertes Geschaeftsmodell (oekologisch, digital, sozial)

Skalierbares und wachstumsorientiertes Geschaeftsmodell

Kein 'Unternehmen in Schwierigkeiten' gemaess AGVO Art. 2 Nr. 18

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Antrag beim Landesförderinstitut stellen

    Die Antragstellung erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem der Landesförderinstitute der Bundesländer (u. a. L-Bank, IBB, BAB, IFB Hamburg, WIBank, NBank, ISB, SIKB, SAB, IB.SH, TAB).

  2. 02

    Intermediäre einbinden

    Die Landesförderinstitute können geeignete Intermediäre wie mittelständische Beteiligungsgesellschaften, landeseigene Venture-Capital-Gesellschaften oder private Kapitalgeber einbinden.

  3. 03

    Vergabe durch die LFIs

    Die Vergabe der Finanzierung erfolgt ausschließlich durch die Landesförderinstitute.

Häufige Fragen

Wer wird mit RegioInnoGrowth gefoerdert?
Start-ups und kleine, wachstumsorientierte mittelstaendische Unternehmen mit innovativen Geschaeftsmodellen (oekologisch, digital oder sozial), einem Gruppenumsatz bis zu 75 Mio Euro und einer Betriebsstaette in Deutschland. In der Regel charakterisiert diese Unternehmen mindestens eines der folgenden Merkmale: skalierbares Geschaeftsmodell, Inanspruchnahme einer Innovationsfoerderung innerhalb der letzten 36 Monate oder Auszeichnung durch einen Innovationspreis.
Wie hoch ist die KfW-Foerderung?
Die KfW finanziert bis zu 70 Prozent des Finanzierungsbedarfs, maximal jedoch 5 Mio Euro pro Unternehmen. Die KfW uebernimmt fuer die einbindenden Landesfoerderinstitute und privaten Kapitalgeber eine Haftungsfreistellung. Die Vergabe der Finanzierung erfolgt durch die jeweiligen Landesfoerderinstitute in den Bundeslaendern.
Wie laeuft die Antragstellung?
Sie beantragen die Finanzierung NICHT direkt bei der KfW, sondern bei dem fuer Ihren Sitz zustaendigen Landesfoerderinstitut. Beispielhaft: L-Bank in Baden-Wuerttemberg, IBB in Berlin, NBank in Niedersachsen, WIBank in Hessen, SAB in Sachsen. Die KfW uebernimmt die Haftungsfreistellung der Finanzierungspartner.
Was ist die Haftungsfreistellung?
Die Haftungsfreistellung ist eine Vereinbarung ueber die Risikoverteilung zwischen der KfW und anderen Finanzierungspartnern wie Landesfoerderinstituten oder privaten Kapitalgebern. Je hoeher die Haftungsfreistellung fuer die Finanzierungspartner, desto niedriger ihr Risiko im Falle eines Kreditausfalls und desto hoeher die Bereitschaft zur Finanzierung.
Welche Landesprogramme nutzen RegioInnoGrowth?
Es gibt 12 Landesprogramme: InnoGrowth BW (L-Bank), BerlinInnoGrowth (Investitionsbank Berlin), Beteiligungsfonds (Bremer Aufbau-Bank), HamburgInnoGrowth + InnoVentureFonds (IFB Hamburg), Hessen Kapital I (WIBank), MV innoGROWTH (Thueringer Aufbaubank), InnoGrowth Niedersachsen (NBank), Wachstumsfonds Rheinland-Pfalz (ISB), RegioInnoGrowth Saarland (SIKB), Innovationskapital Sachsen (SAB), InnoGrowth SH (IB.SH) und Thueringer Zukunftsfonds III (TAB).
Welche Vorhaben sind nicht foerderfaehig?
Unternehmen in Schwierigkeiten gemaess Artikel 2 Nummer 18 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind von der Foerderung ausgeschlossen. Zusaetzlich greift die KfW-Ausschlussliste, die bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung ausschliesst oder einzuhaltende Bedingungen vorgibt.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    BMWK — Zukunftsfonds der Bundesregierung
    bmwk.deRechtsgrundlageKfW Bankengruppe
  3. [03]
    Bundesfinanzministerium — Zukunftsfonds
    bundesfinanzministerium.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  4. [04]
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