Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | KfW Bankengruppe |
| Förderhöhe | bis zu 150 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Der IKK – Investitionskredit Kommunen ist ein zinsgünstiger Förderkredit der KfW für kommunale Investitionen in Deutschland. Förderfähig sind Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen, technische Infrastruktur (Wasser- und Abwasserwirtschaft), Verkehrsinfrastruktur, Stadt- und Dorfentwicklung, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen, Baulanderschließung und Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete. Auch der Erwerb von Grundstücken als Bestandteil eines Investitionsvorhabens ist förderfähig.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Rechtsform des Antragstellers
Antragsberechtigt sind ausschliesslich kommunale Körperschaften und ihre rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe. Rechtlich selbstständige kommunale Unternehmen (GmbH, AG) sind ausgeschlossen — für sie ist das Programm IKU (KfW 148) vorgesehen.
Investitionsbereich
Der IKK finanziert Investitionen in die soziale und technische Infrastruktur der Kommune. Reine Betriebs- oder Personalkosten sind nicht förderfähig.
Kreditbetrag
Der Kreditbetrag ist bis zu 150 Mio. Euro pro Antragsteller und Jahr möglich. Eine Untergrenze ist nicht explizit gesetzt — typische Vorhaben starten ab niedrigen sechsstelligen Beträgen.
Verwendungsnachweis-Pflicht
Die Kommune ist verpflichtet, spätestens 24 Monate nach Vollauszahlung des Kredits einen Verwendungsnachweis über die zweckentsprechende Mittelverwendung zu erbringen.
Was bekommst du konkret?
Förderkredit bis zu 150 Mio. Euro pro Antragsteller und Jahr. Kreditbeträge bis 2 Mio. Euro: bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Kreditbeträge über 2 Mio. Euro: bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten. Auszahlung zu 100 %, in einer Summe oder in 2 Teilbeträgen. Aufstockung möglich, solange das Vorhaben noch nicht langfristig durchfinanziert ist. Kombination mit weiteren Fördermitteln möglich.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Investitionsvorhaben definieren
Die Kommune legt das zu finanzierende Vorhaben fest (z. B. Schul-Neubau, Sanierung der Wasserversorgung, Strassen-Erneuerung) und kalkuliert das Investitionsvolumen einschliesslich Planungs-, Bau- und Erwerbskosten.
- 02
Antragsdaten in KfW-Web-Anwendung erfassen
Der IKK 208 wird direkt bei der KfW beantragt — eine Hausbank-Durchleitung entfällt. Die Antragsdaten werden über die KfW-Web-Anwendung für kommunale Antragsteller erfasst (Kreditbetrag, Laufzeitvariante, Vorhabensbeschreibung).
- 03
Antrag unterzeichnen und siegeln
Der ausgefüllte Antrag wird durch die vertretungsberechtigten Personen der Kommune unterzeichnet und mit dem Siegel der Körperschaft versehen.
- 04
Antrag bei der KfW einreichen
Der unterzeichnete Antrag wird per Upload über die Web-Anwendung, per E-Mail oder per Post an die KfW eingereicht. Die KfW prüft die formale Antragsberechtigung und die Förderfähigkeit des Vorhabens.
- 05
Zusage und Zinssatz-Fixierung
Nach positiver Prüfung erteilt die KfW die Zusage. Der Zinssatz wird mit der Zusage fixiert. Die Kommune erhält den Kreditvertrag zur Gegenzeichnung.
- 06
Auszahlung und Verwendungsnachweis
Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt (Teilauszahlungen möglich). Spätestens 24 Monate nach Vollauszahlung muss die Kommune einen Verwendungsnachweis über die zweckentsprechende Mittelverwendung vorlegen.
Häufige Fragen
Wer kann den Investitionskredit Kommunen (KfW 208) beantragen?
Welche Vorhaben sind förderfähig?
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?
Welche Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahre sind möglich?
Wie hoch ist der Zinssatz?
Kann der IKK 208 mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Wie läuft der Antrag — über die Hausbank oder direkt bei der KfW?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]KfW 208 — Investitionskredit Kommunen (IKK), offizielle Produktseitekfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [02]Infoblatt DAWI-Beihilfen (PDF)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [03]KfW — Förderung für öffentliche Einrichtungen (Hub)kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe