BundesBonus
Förderkredit · bis 150 Mio. € Bund

IKK – Investitionskredit Kommunen

Mit dem KfW-Investitionskredit Kommunen (Programm 208) finanzieren Kommunen, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände langfristige Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur — bis zu 150 Millionen Euro pro Antragsteller und Jahr.

Max. Kreditrahmen
150 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
KfW Bankengruppe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber KfW Bankengruppe
Förderhöhe bis zu 150 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Der IKK – Investitionskredit Kommunen ist ein zinsgünstiger Förderkredit der KfW für kommunale Investitionen in Deutschland. Förderfähig sind Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen, technische Infrastruktur (Wasser- und Abwasserwirtschaft), Verkehrsinfrastruktur, Stadt- und Dorfentwicklung, Krankenhäuser, Behinderteneinrichtungen, Baulanderschließung und Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete. Auch der Erwerb von Grundstücken als Bestandteil eines Investitionsvorhabens ist förderfähig.

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Antragsberechtigt sind ausschliesslich kommunale Körperschaften und ihre rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe. Rechtlich selbstständige kommunale Unternehmen (GmbH, AG) sind ausgeschlossen — für sie ist das Programm IKU (KfW 148) vorgesehen.

Der IKK finanziert Investitionen in die soziale und technische Infrastruktur der Kommune. Reine Betriebs- oder Personalkosten sind nicht förderfähig.

Der Kreditbetrag ist bis zu 150 Mio. Euro pro Antragsteller und Jahr möglich. Eine Untergrenze ist nicht explizit gesetzt — typische Vorhaben starten ab niedrigen sechsstelligen Beträgen.

Die maximale Laufzeit beträgt 20 Jahre bei bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Zinsbindung kann für einen Teil der Laufzeit (z. B. 10 Jahre) fest vereinbart werden.

Die Kommune ist verpflichtet, spätestens 24 Monate nach Vollauszahlung des Kredits einen Verwendungsnachweis über die zweckentsprechende Mittelverwendung zu erbringen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Rechtsform des Antragstellers

Antragsberechtigt sind ausschliesslich kommunale Körperschaften und ihre rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebe. Rechtlich selbstständige kommunale Unternehmen (GmbH, AG) sind ausgeschlossen — für sie ist das Programm IKU (KfW 148) vorgesehen.

Investitionsbereich

Der IKK finanziert Investitionen in die soziale und technische Infrastruktur der Kommune. Reine Betriebs- oder Personalkosten sind nicht förderfähig.

Kreditbetrag

Der Kreditbetrag ist bis zu 150 Mio. Euro pro Antragsteller und Jahr möglich. Eine Untergrenze ist nicht explizit gesetzt — typische Vorhaben starten ab niedrigen sechsstelligen Beträgen.

Verwendungsnachweis-Pflicht

Die Kommune ist verpflichtet, spätestens 24 Monate nach Vollauszahlung des Kredits einen Verwendungsnachweis über die zweckentsprechende Mittelverwendung zu erbringen.

Was bekommst du konkret?

Förderkredit bis zu 150 Mio. Euro pro Antragsteller und Jahr. Kreditbeträge bis 2 Mio. Euro: bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Kreditbeträge über 2 Mio. Euro: bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten. Auszahlung zu 100 %, in einer Summe oder in 2 Teilbeträgen. Aufstockung möglich, solange das Vorhaben noch nicht langfristig durchfinanziert ist. Kombination mit weiteren Fördermitteln möglich.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Investitionsvorhaben definieren

    Die Kommune legt das zu finanzierende Vorhaben fest (z. B. Schul-Neubau, Sanierung der Wasserversorgung, Strassen-Erneuerung) und kalkuliert das Investitionsvolumen einschliesslich Planungs-, Bau- und Erwerbskosten.

  2. 02

    Antragsdaten in KfW-Web-Anwendung erfassen

    Der IKK 208 wird direkt bei der KfW beantragt — eine Hausbank-Durchleitung entfällt. Die Antragsdaten werden über die KfW-Web-Anwendung für kommunale Antragsteller erfasst (Kreditbetrag, Laufzeitvariante, Vorhabensbeschreibung).

  3. 03

    Antrag unterzeichnen und siegeln

    Der ausgefüllte Antrag wird durch die vertretungsberechtigten Personen der Kommune unterzeichnet und mit dem Siegel der Körperschaft versehen.

  4. 04

    Antrag bei der KfW einreichen

    Der unterzeichnete Antrag wird per Upload über die Web-Anwendung, per E-Mail oder per Post an die KfW eingereicht. Die KfW prüft die formale Antragsberechtigung und die Förderfähigkeit des Vorhabens.

  5. 05

    Zusage und Zinssatz-Fixierung

    Nach positiver Prüfung erteilt die KfW die Zusage. Der Zinssatz wird mit der Zusage fixiert. Die Kommune erhält den Kreditvertrag zur Gegenzeichnung.

  6. 06

    Auszahlung und Verwendungsnachweis

    Die Auszahlung erfolgt entsprechend dem Baufortschritt (Teilauszahlungen möglich). Spätestens 24 Monate nach Vollauszahlung muss die Kommune einen Verwendungsnachweis über die zweckentsprechende Mittelverwendung vorlegen.

Häufige Fragen

Wer kann den Investitionskredit Kommunen (KfW 208) beantragen?
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Landkreise), deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände. Rechtlich selbstständige kommunale Unternehmen (z. B. Stadtwerke in der Rechtsform einer GmbH oder AG) nutzen stattdessen das Programm IKU (Investitionskredit Kommunale und soziale Unternehmen, KfW 148).
Welche Vorhaben sind förderfähig?
Förderfähig sind kommunale Investitionen in die soziale und technische Infrastruktur. Dazu zählen unter anderem Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen, Wasser- und Abwasserwirtschaft, Verkehrsinfrastruktur, Stadt- und Dorfentwicklung sowie Krankenhäuser. Finanziert werden Investitionen einschliesslich Planungs-, Erwerbs-, Bau- und Sanierungskosten.
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?
Der Investitionskredit Kommunen kann bis zu 150 Mio. Euro pro Antragsteller und Jahr betragen. Die Kreditsumme ist nicht auf einen Anteil der Investitionskosten begrenzt — eine vollständige Finanzierung des Vorhabens über den IKK ist möglich.
Welche Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahre sind möglich?
Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 20 Jahre bei bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Die KfW bietet verschiedene Laufzeitvarianten an (z. B. 20 Jahre Laufzeit / 3 Freijahre / 10 Jahre Zinsbindung). In den tilgungsfreien Jahren zahlt die Kommune nur Zinsen, danach beginnt die Tilgung.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Die Zinssätze werden täglich angepasst und sind in der Konditionenübersicht der KfW abrufbar. Sie liegen in der Regel deutlich unter den Konditionen einer Geschäftsbank, da die KfW als bundesweite Förderbank Refinanzierungsvorteile am Kapitalmarkt weitergibt. Der Zinssatz wird bei Zusage fixiert.
Kann der IKK 208 mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Ja, eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich. So lassen sich z. B. Zuschüsse aus BEG (Bundesförderung effiziente Gebäude), BAFA-Programmen oder Länder-Programmen mit dem zinsgünstigen Kredit der KfW kombinieren. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen.
Wie läuft der Antrag — über die Hausbank oder direkt bei der KfW?
Im Unterschied zu den meisten KfW-Förderprogrammen wird der IKK 208 direkt bei der KfW beantragt — eine Hausbank-Durchleitung entfällt. Die Antragsdaten werden über eine Web-Anwendung der KfW erfasst, anschliessend wird der Antrag unterzeichnet und mit Siegel der Kommune per Upload, E-Mail oder Post eingereicht.

Mehr zu IKK – Investitionskredit Kommunen und verwandten Programmen

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Infoblatt DAWI-Beihilfen (PDF)
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]
    KfW — Förderung für öffentliche Einrichtungen (Hub)
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
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