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Zuschuss · bis 300.000 € Land

Just Transition Fund (JTF) Unternehmensförderung Lausitz in Brandenburg

Der Just Transition Fund (JTF) Lausitz ist ein EU-Strukturfonds-Programm des Landes Brandenburg, das Unternehmen im Lausitzer Revier beim Strukturwandel nach dem Kohleausstieg fördert. Gefördert werden produktive Investitionen von KMU und Grossunternehmen, Transformationsberatung sowie Existenzgründungen durch das Startgeld Lausitz — mit Zuschüssen von bis zu 300.000 Euro pro Vorhaben.

Max. Förderung
300.000 €
pro Antrag
Zuständig
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderhöhe bis zu 300.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Das Programm unterstützt KMU und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im brandenburgischen Lausitzer Revier während des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft. Vier Fördertatbestände: produktive Investitionen von KMU (Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung von Betriebsstätten), Transformationsberatung für KMU (Modul Analyse und Modul Implementierung), Startgeld Lausitz für neue KMU bis 3 Jahre nach Gründung sowie produktive Investitionen und Umweltschutzinvestitionen großer Unternehmen. Mittelherkunft: EFRE und Just Transition Fund.

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Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in einem der fuenf Fördergebiets-Landkreise des Lausitzer Reviers haben: Cottbus (kreisfreie Stadt), Spree-Neisse, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster oder Oberspreewald-Lausitz. Unternehmen ausserhalb dieses NUTS-3-Fördergebiets erhalten keine Förderung.

Antragsberechtigt sind KMU (kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-KMU-Definition: bis 250 Mitarbeiter, bis 50 Mio. Euro Umsatz oder bis 43 Mio. Euro Bilanzsumme) sowie Grossunternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Nicht antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Gebietkörperschaften und Unternehmen in bestimmten Sektoren (Schwerindustrie, Kohle, Stahl, Werften).

Das Programm umfasst drei klar abgegrenzte Förderbereiche: (1) Produktive Investitionen für KMU und Grossunternehmen — z. B. Maschinen, Anlagen, Gebäude für neue wirtschaftliche Aktivitäten; (2) Transformationsberatung — externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung des wirtschaftlichen Wandels, gefördert per Beratergutschein über akkreditierte JTF-Berater; (3) Startgeld Lausitz — Zuschuss für KMU, die nicht länger als drei Jahre nach ihrer Gründung bestehen, zur Förderung von Existenzgründungen im Revier.

Das antragstellende Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein 'Unternehmen in Schwierigkeiten' im Sinne der EU-Beihilfevorschriften sein (Art. 2 Nr. 18 AGVO). Dies wird geprüft anhand von Kriterien wie Insolvenzverfahren, Verlust von mehr als der Hälfte des Stammkapitals oder negativem EBITDA. Ein entsprechender Nachweis ist Teil des Antragsverfahrens.

Für den Förderbereich produktive Investitionen gilt ein Mindestinvestitionsvolumen; für Transformationsberatung sind die anerkennungsfähigen Beratungskosten massgeblich. Der maximale Förderbetrag beträgt 300.000 Euro pro Vorhaben und Antragsteller. Detailbedingungen — insbesondere getrennte Unter- und Obergrenzen pro Förderbereich — sind in der Förderrichtlinie des Landes Brandenburg geregelt und mit der ILB abzustimmen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Betriebsstätte im Lausitzer Revier

Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in einem der fuenf Fördergebiets-Landkreise des Lausitzer Reviers haben: Cottbus (kreisfreie Stadt), Spree-Neisse, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster oder Oberspreewald-Lausitz. Unternehmen ausserhalb dieses NUTS-3-Fördergebiets erhalten keine Förderung.

Gewerbliches Unternehmen (KMU oder Grossunternehmen)

Antragsberechtigt sind KMU (kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-KMU-Definition: bis 250 Mitarbeiter, bis 50 Mio. Euro Umsatz oder bis 43 Mio. Euro Bilanzsumme) sowie Grossunternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Nicht antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, Gebietkörperschaften und Unternehmen in bestimmten Sektoren (Schwerindustrie, Kohle, Stahl, Werften).

Förderbereich

Das Programm umfasst drei klar abgegrenzte Förderbereiche: (1) Produktive Investitionen für KMU und Grossunternehmen — z. B. Maschinen, Anlagen, Gebäude für neue wirtschaftliche Aktivitäten; (2) Transformationsberatung — externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung des wirtschaftlichen Wandels, gefördert per Beratergutschein über akkreditierte JTF-Berater; (3) Startgeld Lausitz — Zuschuss für KMU, die nicht länger als drei Jahre nach ihrer Gründung bestehen, zur Förderung von Existenzgründungen im Revier.

Kein Unternehmen in Schwierigkeiten

Das antragstellende Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung kein 'Unternehmen in Schwierigkeiten' im Sinne der EU-Beihilfevorschriften sein (Art. 2 Nr. 18 AGVO). Dies wird geprüft anhand von Kriterien wie Insolvenzverfahren, Verlust von mehr als der Hälfte des Stammkapitals oder negativem EBITDA. Ein entsprechender Nachweis ist Teil des Antragsverfahrens.

Mindestinvestition oder Mindestberatungsausgaben

Für den Förderbereich produktive Investitionen gilt ein Mindestinvestitionsvolumen; für Transformationsberatung sind die anerkennungsfähigen Beratungskosten massgeblich. Der maximale Förderbetrag beträgt 300.000 Euro pro Vorhaben und Antragsteller. Detailbedingungen — insbesondere getrennte Unter- und Obergrenzen pro Förderbereich — sind in der Förderrichtlinie des Landes Brandenburg geregelt und mit der ILB abzustimmen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Beratungsgespräch mit der ILB

    Vor der Antragstellung empfiehlt die ILB ein kostenloses Beratungsgespräch über das Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur. Im Gespräch wird geprüft, welcher der drei Förderbereiche passt (produktive Investitionen, Transformationsberatung oder Startgeld Lausitz), ob alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind und welche Unterlagen benötigt werden.

  2. 02

    Für Transformationsberatung: Akkreditierten JTF-Berater auswählen

    Wer Förderung für externe Beratungsleistungen beantragen möchte, muss einen Berater aus der offiziellen JTF-Beraterdatenbank der ILB einbinden. Nur akkreditierte Berater sind förderfähig. Die Beraterdatenbank ist auf der ILB-Website abrufbar und nach Fachgebiet und Region filterbar.

  3. 03

    Antrag digital im ILB Kundenportal stellen

    Anträge werden ausschliesslich digital über das Kundenportal der ILB (portal.ilb.de) eingereicht. Das Portal führt durch den Antragsprozess. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens oder vor Abschluss von Verträgen gestellt werden — ein vorzeitiger Vorhabensbeginn führt zum Förderausschluss.

  4. 04

    Antragsprüfung und Zuwendungsbescheid

    Die ILB prüft den Antrag auf Förderfähigkeit, Beihilferechtskonformität (AGVO oder De-minimis) und Vollständigkeit der Unterlagen. Nach positiver Prüfung ergeht ein schriftlicher Zuwendungsbescheid. Erst nach Erlass des Bescheids und auf Grundlage des Bescheids darf mit dem Vorhaben begonnen werden.

  5. 05

    Vorhaben umsetzen und Mittel abrufen

    Das Vorhaben wird gemäß dem Zuwendungsbescheid umgesetzt. Mittel werden nach Nachweis der förderfähigen Ausgaben abgerufen (Mittelabrufverfahren). Die ILB stellt Anleitungsvideos zum Mittelabruf und zum Verwendungsnachweis im Kundenportal bereit.

  6. 06

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen, der belegt, dass die Fördergelder zweckgemäß eingesetzt wurden. Dazu gehören Rechnungen, Zahlungsbelege und — bei investiven Vorhaben — Nachweise zur Beschäftigungswirkung. Die ILB prüft den Verwendungsnachweis im Rahmen der Schlussprüfung.

Häufige Fragen

Was ist der Just Transition Fund und warum gibt es ihn für die Lausitz?
Der Just Transition Fund (JTF) ist ein EU-Strukturfonds, der mit der Verordnung (EU) 2021/1056 eingerichtet wurde, um Regionen zu unterstützen, die besonders stark vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind. Für die Lausitz bedeutet das: Der Ausstieg aus der Braunkohle — der in Deutschland bis 2038 vollständig vollzogen sein soll — bedroht Zehntausende Arbeitsplätze in Bergbau und Energiewirtschaft. Mit JTF-Mitteln soll der Strukturwandel aktiv gestaltet werden, indem neue Unternehmen, Investitionen und Beschäftigung in zukunftsfähigen Branchen aufgebaut werden. Brandenburg erhält aus dem JTF EU-Mittel, die mit Landesmitteln kofinanziert werden und über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Zuschüsse an Unternehmen ausgereicht werden.
Welche Landkreise und Städte gehören zum Lausitzer Revier als Fördergebiet?
Das Fördergebiet des JTF Lausitz umfasst auf brandenburgischer Seite fuenf Gebietskörperschaften: die kreisfreie Stadt Cottbus sowie die Landkreise Spree-Neisse, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz. Das Lausitzer Revier erstreckt sich geografisch darüber hinaus auch auf die sächsische Seite (Landkreise Goerlitz und Bautzen), die jedoch über eigene Landesförderprogramme abgewickelt werden. Für die Förderung durch die ILB ist ein Unternehmens- oder Betriebsstättensitz in einem der fuenf genannten brandenburgischen Fördergebiets-Landkreise Pflichtvoraussetzung.
Welche drei Förderbereiche gibt es und was wird jeweils gefördert?
Das JTF-Programm glieder sich in drei klar abgegrenzte Förderbereiche: (1) Produktive Investitionen: KMU und Grossunternehmen der gewerblichen Wirtschaft können Investitionen in neue Betriebsstätten, Maschinen, Anlagen oder Gebäude fördern lassen, wenn dadurch dauerhaft Arbeitsplätze in zukunftsfähigen Branchen entstehen oder gesichert werden. (2) Transformationsberatung: Unternehmen im Lausitzer Revier können externe Beratungsleistungen fördern lassen, die ihnen helfen, ihren Transformationsprozess zu planen und umzusetzen — z. B. Digitalisierungsberatung, Strategieentwicklung oder Technologiebewertung. Beratungsleistungen werden nur über akkreditierte Berater aus der JTF-Beraterdatenbank der ILB abgerechnet. (3) Startgeld Lausitz: Junge Unternehmen, die nicht länger als drei Jahre nach ihrer Gründung bestehen und als KMU qualifiziert sind, können das Startgeld Lausitz beantragen — einen Gründungszuschuss, der speziell auf den Bedarf junger Unternehmen im Strukturwandelgebiet zugeschnitten ist.
Wie hoch ist die Förderung und was ist der maximale Förderbetrag?
Der maximale Förderbetrag beträgt 300.000 Euro pro Vorhaben und Antragsteller. Die genaue Förderquote — d.h. der Anteil der förderfähigen Kosten, der als Zuschuss gezahlt wird — richtet sich nach dem jeweiligen Förderbereich, der Unternehmensgröße und dem anzuwendenden Beihilferahmen. Als EU-JTF-Programm in einer weniger entwickelten Region wie der Lausitz können EU-Kofinanzierungssätze von bis zu 85 Prozent der öffentlichen Ausgaben erreicht werden; für den einzelnen Antragsteller ergibt sich die konkrete Förderquote jedoch aus der nationalen Richtlinie und dem Beihilferahmen (AGVO oder De-minimis). Detailauskuenfte erteilt die ILB im Beratungsgespräch.
Was gilt für das Startgeld Lausitz — wer kann es beantragen und was wird gefördert?
Das Startgeld Lausitz ist speziell auf Existenzgründer und junge Unternehmen ausgerichtet. Antragsberechtigt sind KMU, die ihren Betriebssitz im Lausitzer Revier haben und deren Gründung nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Das Startgeld unterstützt die erste Phase des Unternehmensaufbaus — z.B. Erstausstattung, Beratungsleistungen oder erste Investitionen — und ist damit ein Förderangebot, das das JTF-Investitionsprogramm für etabliertere Unternehmen ergänzt. Antragsteller für das Startgeld müssen ebenfalls die allgemeinen Anforderungen des JTF-Programms erfüllen: kein Unternehmen in Schwierigkeiten, Fördergebiet-Sitz, Gewerblichkeit. Der Antrag wird wie alle JTF-Förderungen über das Kundenportal der ILB gestellt.
Wie ist der Antragsweg und welche Schritte sind zu beachten?
Anträge werden ausschliesslich über das Kundenportal der ILB (portal.ilb.de) digital eingereicht — ein postalischer oder persönlicher Einreichungsweg ist nicht vorgesehen. Vor der Antragstellung empfiehlt die ILB ein kostenloses Beratungsgespräch (Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur). Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden — nachträgliche Anträge werden nicht berücksichtigt. Für Förderanträge im Bereich Transformationsberatung muss ein akkreditierter Berater aus der JTF-Beraterdatenbank eingebunden werden. Nach Antragsprüfung ergeht ein schriftlicher Bescheid; erst nach Erlass des Zuwendungsbescheids darf mit dem Vorhaben begonnen werden.
Gilt De-minimis oder AGVO — und kann man JTF mit GRW kombinieren?
JTF-Förderungen können je nach Förderbereich und Unternehmensgröße entweder auf Basis der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, insbesondere Art. 14 für regionale Investitionsbeihilfen und Art. 17 für KMU-Investitionsbeihilfen) oder der De-minimis-Verordnung gewährt werden. Die De-minimis-Regelung erlaubt Beihilfen bis 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren ohne Notifizierungspflicht. Eine Kombination mit GRW-Mitteln (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) ist grundsätzlich möglich, da die Lausitz als GRW-Fördergebiet gilt; dabei sind jedoch die Kumulierungsregeln der AGVO zu beachten, die eine Überschreitung der zulässigen Beihilfeintensität verhindern. Die ILB prüft die Kumulierungskonformität im Rahmen der Antragsprüfung.

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Unsere Quellen

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