Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
| Förderhöhe | ab 20.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Worum geht es?
Damit Sportstätten in Hamburg gesichert und weiterentwickelt werden können, unterstützt die IFB Hamburg gemeinnützige Sportvereine und -verbände einzelfallabhängig mit dem IFB-Förderkredit Sport. Er soll Vorhaben ermöglichen, die mangels Zugang zum Kapitalmarkt ohne Förderung nicht realisiert werden könnten. Förderfähig sind gemeinnützige Vereine und Verbände im Sportbereich, die auf Ortsebene im Amateurbereich tätig sind, im Hamburger Vereinsregister geführt werden, die Nutzung des Objektes für mindestens 20 Jahre sichern können und keine wirtschaftlichen Tätigkeiten quersubventionieren. Eine Bestätigung der Förderwürdigkeit durch die Behörde für Inneres und Sport (Landessportamt) ist erforderlich. Gefördert werden Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Grundinstandsetzungen und Modernisierungen mit sportpolitischer Bedeutung.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Gemeinnütziger Sportverein oder -verband, im Hamburger Vereinsregister geführt
Tätig auf Ortsebene im Amateurbereich
Nutzung des Bauobjektes für mindestens 20 Jahre gesichert
Wie stellst du den Antrag?
Zunächst Förderwürdigkeit bei der Behörde für Inneres und Sport (Landessportamt) beantragen und IFB über das Vorhaben informieren. Dann Antrag vor Maßnahmenbeginn bei der IFB Hamburg stellen und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen. IFB prüft und entscheidet über Bewilligung.
Häufige Fragen
Wer kann den IFB-Förderkredit Sport beantragen?
Welche Maßnahmen werden mit dem IFB-Förderkredit Sport gefördert?
Wie läuft der Antrag für den IFB-Förderkredit Sport?
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