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IFB-Förderkredit Sport Hamburg

Der IFB-Förderkredit Sport ermöglicht gemeinnützigen Hamburger Sportvereinen und -verbänden zinsgünstige Darlehen ab 20.000 € für Neubau, Umbau, Erweiterung und Modernisierung von Sportstätten, die ohne diese Förderung mangels Kapitalmarktzugang nicht realisiert werden könnten.

Zuständig
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderhöhe ab 20.000 €
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Damit Sportstätten in Hamburg gesichert und weiterentwickelt werden können, unterstützt die IFB Hamburg gemeinnützige Sportvereine und -verbände einzelfallabhängig mit dem IFB-Förderkredit Sport. Er soll Vorhaben ermöglichen, die mangels Zugang zum Kapitalmarkt ohne Förderung nicht realisiert werden könnten. Förderfähig sind gemeinnützige Vereine und Verbände im Sportbereich, die auf Ortsebene im Amateurbereich tätig sind, im Hamburger Vereinsregister geführt werden, die Nutzung des Objektes für mindestens 20 Jahre sichern können und keine wirtschaftlichen Tätigkeiten quersubventionieren. Eine Bestätigung der Förderwürdigkeit durch die Behörde für Inneres und Sport (Landessportamt) ist erforderlich. Gefördert werden Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Grundinstandsetzungen und Modernisierungen mit sportpolitischer Bedeutung.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Gemeinnütziger Sportverein oder -verband, im Hamburger Vereinsregister geführt

Tätig auf Ortsebene im Amateurbereich

Nutzung des Bauobjektes für mindestens 20 Jahre gesichert

Wie stellst du den Antrag?

Zunächst Förderwürdigkeit bei der Behörde für Inneres und Sport (Landessportamt) beantragen und IFB über das Vorhaben informieren. Dann Antrag vor Maßnahmenbeginn bei der IFB Hamburg stellen und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen. IFB prüft und entscheidet über Bewilligung.

Häufige Fragen

Wer kann den IFB-Förderkredit Sport beantragen?
Im Sportbereich tätige gemeinnützige Vereine und Verbände, die auf Ortsebene im Amateurbereich aktiv sind, im Hamburger Vereinsregister geführt werden und die Nutzung des Bauobjektes für mindestens 20 Jahre sicherstellen können.
Welche Maßnahmen werden mit dem IFB-Förderkredit Sport gefördert?
Gefördert werden Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Grundinstandsetzungen und Modernisierungen von Sportstätten in Hamburg mit sportpolitischer Bedeutung. Das Bauvorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein.
Wie läuft der Antrag für den IFB-Förderkredit Sport?
Zuerst muss die Förderwürdigkeit bei der Behörde für Inneres und Sport (Landessportamt) beantragt werden. Danach kann der Antrag vor Maßnahmenbeginn bei der IFB Hamburg gestellt werden. Der Zinssatz ist individuell und auf Anfrage zu erfragen.

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