BundesBonus
Zuschuss · bis 9.000 € Kommune Aktuell bis 31.10.2026

proKlima SolarStrom Hannover in Hannover

proKlima SolarStrom ist das Photovoltaik-Zuschussprogramm des enercity-Fonds proKlima für Hannover und fünf Umlandstädte. Es fördert nicht die kleinste, sondern die vollständige Nutzung eines Daches: Wer alle geeigneten Dachflächen belegt, erhält 100 Euro je Kilowattpeak. Fassadenintegrierte Module bringen 300 Euro je Kilowattpeak, die Kombination aus Solaranlage und Gründach 200 Euro je Kilowattpeak.

Max. Förderung
9.000 €
pro Antrag
Zuständig
proKlima — Der enercity-Fonds (proKlima GbR)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Kommunal
Fördergeber proKlima — Der enercity-Fonds (proKlima GbR)
Förderhöhe bis zu 9.000 €
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Die zu fördernden Maßnahmen müssen im Fördergebiet von proKlima durchgeführt werden. Dazu zählen ausschließlich die Städte Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Finanziert wird der Fonds von genau diesen sechs Städten und der enercity Netz GmbH. Alle Solarstrom-Bausteine setzen mindestens 2 Kilowattpeak installierte Modulleistung je Gebäude voraus. PV-Anlagen unter dieser Grenze und Balkon-Photovoltaik sind ausdrücklich nicht förderfähig. Beim Baustein DachVollToll wird die Vollbelegung aller Dachflächen mit jeweils mindestens 650 kWh/kWp pro Jahr spezifischem PV-Ertrag gefördert. Dachflächen, die diesen Ertrag nicht erreichen, zählen nicht mit.

Der Förderantrag ist grundsätzlich vor Beauftragung einer Maßnahme zu stellen. Für das laufende Kalenderjahr besteht dafür bis zum 31. Oktober Zeit. Ein Jahr nach der Bewilligung sollte die Umsetzung mit den zur Auszahlung erforderlichen Unterlagen nachgewiesen sein. Alle Arbeiten müssen von einem oder mehreren Fachbetrieben ausgeführt werden. Eigenleistung führt zum Ausschluss von der Förderung. Dem Antrag ist mindestens ein qualifiziertes Angebot eines Installationsunternehmens beizufügen. proKlima wird in der Regel als öffentliche Fördereinrichtung eingestuft, weil der Fonds neben Mitteln von enercity auch mit öffentlichen Geldern der Kommunen finanziert wird. In der Bundesförderung für effiziente Gebäude gelten die proKlima-Mittel deshalb als öffentliche Mittel und fallen unter deren Kumulierungsregeln.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

6 Pflicht-Kriterien

Fördergebiet: Hannover und fünf Umlandstädte

Mindestens 2 kWp je Gebäude

Spezifischer Mindestertrag 650 kWh/kWp

Antrag vor Beauftragung

Keine Eigenleistung

Kumulierung als öffentliche Mittel

Häufige Fragen

Welche Solarstrom-Bausteine fördert proKlima?
Fünf Bausteine: DachVollToll für die Vollbelegung des Daches (100 Euro je kWp, maximal 2.000 Euro), SolarStromFassade (300 Euro je kWp fassadenintegriert bis 9.000 Euro, 100 Euro je kWp vorgehängt bis 3.000 Euro), SolarGrünDach (200 Euro je kWp bis 6.000 Euro), Bonus SolarMieterStrom (1.000 Euro) und Bonus SolarEnergieManagement (500 Euro je HEMS).
Wird eine Balkon-Photovoltaikanlage gefördert?
Nein. Die Richtlinie schließt Balkon-PV-Anlagen bei DachVollToll, SolarStromFassade und dem Bonus SolarEnergieManagement ausdrücklich aus. Ebenso ausgeschlossen sind PV-Anlagen mit weniger als 2 Kilowattpeak installierter Modulleistung.
Lassen sich die Solarstrom-Bausteine kombinieren?
Ja. Der Baustein SolarMieterStrom ist mit allen weiteren proKlima-SolarStrom-Förderbausteinen kumulierbar, ebenso der Bonus SolarEnergieManagement. Beide setzen voraus, dass sie zusammen mit einer neuen Solarstromanlage errichtet werden. Bei zusammenhängenden Projekten eines Antragstellers gilt beim SolarGrünDach eine Obergrenze von 18.000 Euro.
Was wird beim SolarGrünDach nicht gefördert?
Nicht gefördert werden Solaranlagen, die auf einem bereits bestehenden Gründach errichtet werden, Anlagen und Gründachflächen, die in getrennte Bereiche unterteilt sind, sowie Solar-Gründächer auf Asbest. Die Aufständerung muss in die Gründachfläche integriert sein und das Gründach der Anlage als Ballastierung dienen.
Wer steht hinter dem enercity-Fonds proKlima?
proKlima wurde im Juni 1998 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet. Finanziert wird der Fonds von den Städten Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze sowie der enercity Netz GmbH. Ein Kuratorium aus Vertretern der einzahlenden Partner entscheidet über Haushalt und inhaltliche Ausrichtung.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    proKlima SolarStrom Hannover — Offizielle Programmseite
    proklima-hannover.dePrimärquelleproKlima — Der enercity-Fonds (proKlima GbR)
  2. [02]
    proKlima Förderangebote Solarstrom (Nichtwohngebäude)
    proklima-hannover.dePrimärquelleproKlima — Der enercity-Fonds (proKlima GbR)
  3. [03]
    proKlima Förderprogramm 2026 — vollständige Richtlinie (PDF)
    proklima-hannover.deRechtsgrundlageproKlima — Der enercity-Fonds (proKlima GbR)

Diese Seite zeigt proKlima SolarStrom Hannover mit Fokus auf Hannover. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.