Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Kreditanstalt für Wiederaufbau |
| Förderhöhe | Regional unterschiedlich — siehe Stadt-Detail oben |
| Zielgruppe | Unternehmen |
Plus: KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard als Bundes-Stack
Zusätzlich zum Stadt-Programm in Hannover kannst du das Bundes-Programm nutzen — hier die Konditionen im Detail.
Mit dem Programm 'Erneuerbare Energien – Standard' (KfW 270) finanziert die KfW die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Gefördert werden u.a. Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, Fassaden oder Freiflächen; Wasserkraft bis 20 MW; Windkraft; Biomasse-KWK-Anlagen; Biogasanlagen und -leitungen; Batteriespeicher; Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf erneuerbarer Basis; Wärme-/Kältenetze und -speicher aus erneuerbaren Quellen; Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot (Power-to-X, Lastmanagement); Contracting-Vorhaben; Modernisierungen mit Leistungssteigerung. Antragsberechtigt sind in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen jeder Größe, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Privatpersonen (mit Einspeisung), Freiberufler und gemeinnützige Antragsteller.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, in- und auslaendische Unternehmen aller Grossenklassen, Koerperschaften, Stiftungen, kommunale Zweckverbande sowie Freiberufler. Privatpersonen muessen mindestens einen Teil des erzeugten Stroms oder der Waerme ins Netz einspeisen.
Foerderfaehige Technologien
Gefördert werden Photovoltaikanlagen (Dach, Fassade, Freiflaeche), Windkraft, Wasserkraft bis 20 MW Leistung, Biomasse und Biogas einschliesslich Biogasleitungen, Kraft-Waerme-Kopplung aus Biomasse, Batteriespeicher sowie Waerme- und Kaeltenetze auf Basis erneuerbarer Energien. Nicht foerderfaehig sind Balkonkraftwerke, Steckeranlagen und fossile Brennstoffe.
Einspeisung Pflicht
Privatpersonen muessen mindestens einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Waerme in das oeffentliche Netz einspeisen. Eine vollstaendige Eigennutzung ohne Netzeinspeisung ergibt keinen Anspruch auf den KfW-Kredit 270.
Antrag vor Vorhabenbeginn
Der Kreditantrag muss bei der Hausbank gestellt und bewilligt sein, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrages. Eine rueckwirkende Foerderung ist ausgeschlossen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Vorhaben planen und Kosten ermitteln
Holen Sie Angebote fuer die gewuenschte Anlage (z. B. PV-Anlage mit Speicher) ein und ermitteln Sie die gesamten Investitionskosten. Diese bilden die Grundlage fuer den Kreditbetrag -- KfW 270 finanziert bis zu 100 Prozent der anrechenbaren Kosten.
- 02
Hausbank kontaktieren und Antrag stellen
Wenden Sie sich an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut, das KfW-Foerderkredite vermittelt. Der Antrag muss vor Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrages (Vorhabenbeginn) eingereicht werden. Spaetere Antragstellung fuehrt zum Verlust des Foerderanspruchs.
- 03
Bewilligung und Darlehensvertrag abschliessen
Die Hausbank prueft den Antrag, bewertet die Bonität und leitet den Antrag an die KfW weiter. Nach Bewilligung schliessen Sie den Darlehensvertrag direkt mit der Hausbank ab. Die Zinskonditionen werden mit der Bewilligung festgeschrieben.
- 04
Anlage installieren und Kredit abrufen
Lassen Sie die Anlage von einem Fachbetrieb installieren. Den Kreditbetrag koennen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung in einer Summe oder in Teilbetraegen abrufen. Stellen Sie sicher, dass die Netzeinspeisung besteht, um die Foerderbedingungen zu erfuellen.
- 05
Tilgungsfreie Phase nutzen und dann tilgen
Waehrend der vereinbarten tilgungsfreien Anlaufzeit zahlen Sie nur Zinsen. Danach beginnt die Tilgungsphase mit gleichhohen vierteljährlichen Raten aus Zinsen und Tilgung. Eine vorzeitige Rueckzahlung ist jederzeit gegen Vorfaelligkeitsentschaedigung moeglich.
- 06
Kombination mit weiteren Foerdermitteln pruefen
Pruefen Sie, ob Sie den KfW 270 mit weiteren Foerderprogrammen kombinieren koennen -- etwa mit der Einspeiseverguetung nach EEG, mit Landesprogrammen oder kommunalen Foerderungen. Die Summe aller Foerdermittel darf die Investitionskosten nicht uebersteigen.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt -- koennen auch Privatpersonen den KfW 270 beantragen?
Welche Konditionen und Zinsen gelten beim KfW-Kredit 270?
Welche Laufzeiten und tilgungsfreien Phasen gibt es?
Wie lauft der Antragsweg fuer den KfW 270 ab?
Ist KfW 270 kombinierbar mit BAFA-Foerderung oder anderen Programmen?
Was genau wird durch KfW 270 gefördert -- welche Technologien sind eingeschlossen?
Wie unterscheidet sich KfW 270 von KfW 261 oder KfW 262?
KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard auch in deiner Nähe
Regionen mit eigenen Daten — Antrags-Zahlen, Durchschnittsbeträge oder kuratierte Besonderheiten. Hilfreich wenn du Hannover mit Nachbar-Städten vergleichen willst.
Stadt
Osnabrück
Osnabrück fördert PV-Dachanlagen über „Osnabrück saniert" Förderbaustein B: 400 € pro kWp über 8 kWp Leistung oder alternativ 30 % der förderfähigen Nettokosten. Auch Ein- und Zweifamilienhäuser sind antragsberechtigt. Das Programm wird 2026 fortgesetzt — Antragstellung weiterhin möglich. Fristen nach Bescheid: 12 Wochen Auftragsbestätigung, 18 Monate Maßnahmenabschluss.
Stadt
Aachen
Aachen fördert seit Oktober 2025 PV-Anlagen mit Fokus auf Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien — Ein- und Zweifamilienhäuser sind NICHT förderfähig (KfW 270 als Hauptweg für EFH). MFH: 200 €/kWp PV (max. 10.000 €) + 100 €/kWh Speicher (max. 5.000 €). Gewerbe (KMU): Dachgutachten 90 % bis 4.000 € + 100 €/kWp PV (max. 10.000 €). Topf 2026 mit Aufstockung bei 500.000 €. Antrag online über aachen.de/solar.
Bundesland
Berlin
Berlin fördert PV-Dachanlagen über SolarPLUS (IBB Business Team) mit zwei Pauschalen-Stufen: 750 € Zählerschrank-Pauschale (bei Kosten ≥ 1.160 € brutto) plus PV+Speicher-Pauschale max 4.750 € ab 19 kWp — zusammen bis 5.500 € im Standard-EFH. Bei denkmalgerechter PV maximal 6.450 € (750 + 5.700 €). Programmvolumen 2026: 13 Mio. €. Aktiv seit 8. Januar 2026, läuft bis 31. Dezember 2026 oder bis Topf erschöpft. Antrag VOR Maßnahmenbeginn (Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein, Speicher ist Pflicht-Voraussetzung).
Stadt
Darmstadt
Darmstadt fördert PV-Dach- und Fassadenanlagen mit 200 €/kWp, maximale Fördersumme 6.000 € (bei 30 kWp). Mini-PV/Balkonmodule: pauschal 200 € (ein Standard-Modul, 200–450 W) bzw. 400 € (zwei Module, ab 450 W), maximal 50 % der Anschaffungs- und Installationskosten. Innovative Lösungen bis zu 10 % erhöhte Förderung. Antragsberechtigt: Privatpersonen, WEG, KMU, Vereine. Freiwillige Leistung — kein Rechtsanspruch, Budget-Vorbehalt.
Region
Filderstadt, Stadt
Filderstadt fördert PV-Maximalbelegung über das Klimaschutz-Förderprogramm mit 150 €/kWp installierter Leistung — max. 1.500 € pro Anlage, bei (teil-)vermieteten Wohngebäuden max. 3.000 €. Voraussetzung: nachgewiesene Maximalbelegung aller geeigneten Dachflächen. Antrag NACH Umsetzung, Bearbeitung nach Eingangsreihenfolge. Budget 120.000 €/Jahr für 2026 und 2027; Auszahlung frühestens nach Haushaltsfreigabe durch das Regierungspräsidium (voraussichtlich ab Mitte 2026).
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Unsere Quellen
- [01]KfW 270 Erneuerbare Energien Standard -- Privatpersonenkfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [02]KfW 270 Erneuerbare Energien Standard -- Unternehmenkfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [03]Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) -- Einspeiseverguetunggesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
- [04]Erneuerbare Energien -- Foerderpolitik des Bundesbmwk.deFachartikelBundesministerium fuer Wirtschaft und Klimaschutz
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