Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Kommunales Programm |
| Fördergeber | Stadt Hagen — Umweltamt |
| Förderhöhe | bis zu 100 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Eigentümer |
Worum geht es?
Gefördert werden ausschließlich Beratungen zu Ein- und Zweifamilienhäusern, die sich auf Hagener Stadtgebiet befinden. Antragsteller muss der selbstnutzende Eigentümer sein. Bereits durchgeführte Beratungen sind nicht förderfähig. Der Antragsteller versichert, dass weder er noch Angehörige seines Haushalts für das Objekt bereits eine Energieberatung erhalten oder einen Termin vereinbart haben. Der Beratungstermin muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Gutscheins vereinbart und der Stadt über das Formular 'Rückantwort Gutschein Energieberatung' gemeldet werden. Durchgeführt werden muss er binnen drei Monaten nach Erhalt des Gutscheins, spätestens bis zum 31.10.2026.
Beraten dürfen ausschließlich die Verbraucherzentrale NRW, Mitglieder des Bundesverbands GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerk sowie gelistete Energieeffizienz-Experten. Die Einstiegsberatung dauert 60 bis 90 Minuten, umfasst das gesamte Gebäude und findet vor Ort statt; alternativ ist ein Wärmepumpencheck möglich, der neben der Heizung auch die Gebäudehülle einbezieht. Je Antragsteller und je Gebäude kann nur einmal ein Gutschein eingelöst werden. Bei mehr Nachfrage als Gutscheinen entscheidet die Reihenfolge der Antragstellung. Für einen individuellen Sanierungsfahrplan ist die Bundesförderung 'Energieberatung für Wohngebäude' die bessere Wahl, weil ihre Förderquote in der Regel deutlich höher liegt. Deren Kumulierungsverbot ist nach Nummer 7.3 der Richtlinie auf dieselben Maßnahmen bezogen; die Förderung der vorgeschlagenen Investitionen bleibt davon unberührt. Die Stadt Hagen zählt ihren Gutschein im Antragsformular zu den anderen öffentlichen Fördermitteln, prüft die Kumulierbarkeit aber ausdrücklich nicht selbst und haftet nicht dafür.
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Welche Bedingungen gelten?
6 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Ein- oder Zweifamilienhaus im Stadtgebiet Hagen |
| Beratung darf noch nicht stattgefunden haben |
| Fristen: vier Wochen bis zum Termin, drei Monate bis zur Durchführung |
| Nur qualifizierte Berater |
| Ein Gutschein je Antragsteller und Gebäude |
| Kumulierung mit der BAFA-Bundesförderung vorab klären |
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Gutschein per E-Mail mit Formular beantragen
Die Gutscheine können ausschließlich per E-Mail mit dem unterschriebenen Formular beantragt werden (Sara.Kunkel@stadt-hagen.de). Antragsberechtigt sind selbstnutzende Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern in Hagen, deren Objekt noch keine Energieberatung erhalten hat. Es gibt 100 Gutscheine; bei höherer Nachfrage entscheidet die Reihenfolge der Antragstellung.
Antragsformular Gutschein (PDF) - 02
Bestätigung des Gutscheins per E-Mail abwarten
Die Stadt bestätigt die Förderung per E-Mail durch den Gutschein. Eine Kostenerstattung erfolgt nur, wenn zuvor ein Gutschein ausgestellt wurde; bereits durchgeführte Beratungen sind nicht förderfähig.
- 03
Beratungstermin mit zugelassenem Berater vereinbaren und melden
Der Termin wird telefonisch innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Gutscheins vereinbart und der Stadt über das Formular „Rückantwort Gutschein Energieberatung“ gemeldet. Beraten dürfen ausschließlich Berater der Verbraucherzentrale NRW, des Bundesverbands GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerk sowie Energieeffizienz-Experten.
- 04
Erstberatung innerhalb von drei Monaten durchführen lassen
Die Beratung muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Gutscheins, spätestens bis zum 31.10.2026, stattfinden. Die Einstiegsberatung dauert 60 bis 90 Minuten und findet vor Ort statt; alternativ ist ein Wärmepumpencheck möglich. Je Antragsteller und Gebäude kann nur ein Gutschein eingelöst werden.
- 05
Rechnung bezahlen und zur Kostenerstattung einreichen
Der Energieberater stellt die Rechnung direkt an den Eigentümer, der in Vorkasse geht. Nach Einreichung der Rechnung erstattet die Stadt bis zu 100 Euro; Mehrkosten trägt der Antragsteller.
Wo stellst du den Antrag in Hagen?
Als lokale Anlaufstelle ist für Hagen Hagen hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Hagen wird in Nordrhein-Westfalen als Stadt geführt. Die Einwohnerzahl liegt bei 190.384. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 05914.
Häufige Fragen
Wie läuft die Hagener Gutschein-Aktion Schritt für Schritt ab?
Was wird in der Erstberatung untersucht?
Kann ich stattdessen einen Wärmepumpencheck machen lassen?
Lohnt sich der Gutschein neben der Bundesförderung?
Was passiert, wenn die 100 Gutscheine vergeben sind?
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- [01]Gutschein für die Energieberatung von Ein- und Zweifamilienhäusern in Hagen — Offizielle Programmseitehagen.dePrimärquelleStadt Hagen — Umweltamt
- [02]Umweltamt der Stadt Hagenhagen.dePrimärquelleStadt Hagen — Umweltamt
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.
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