Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes |
| Förderhöhe | bis zu 2,5 Mio. € |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit der GuW-Saarland fördert das Saarland kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch Zinszuschüsse, um deren Investitionstätigkeit zu unterstützen und einen Beitrag zum Strukturwandel der saarländischen Wirtschaft zu leisten. Antragsberechtigt sind Existenzgründer und -festiger der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, Freiberufler (z.B. Ärzte, Steuerberater, Architekten) sowie in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen. Sanierungsfälle sind ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf Zinszuschüsse oder eine Bürgschaft besteht nicht.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
KMU, Existenzgründer oder Freiberufler der gewerblichen Wirtschaft
Vorhaben im Saarland
Antrag vor Vorhabenbeginn über die Hausbank
Kein Sanierungsfall bzw. Unternehmen in Schwierigkeiten
Häufige Fragen
Wer kann die GuW-Saarland beantragen?
Wie hoch ist der Kredit?
Wie funktioniert die Zinsverbilligung?
Wo stelle ich den Antrag?
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Unsere Quellen
- [01]Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) Saarland — Offizielle Programmseitesikb.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes
- [02]Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), Verordnung (EU) Nr. 651/2014eur-lex.europa.euRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes
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