BundesBonus
Zuschuss · bis 14.400 € Land

Gründerstipendium.NRW

Das Gründerstipendium.NRW des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) finanziert innovative Existenzgründer mit 1.200 Euro monatlich für bis zu 12 Monate — pro Person bis zu 14.400 Euro Zuschuss, im Team aus bis zu drei Personen bis zu 43.200 Euro. Der Antrag läuft über akkreditierte regionale Gründungsnetzwerke, die die Idee durch eine Jury bewerten und während der Förderung durch Coaching begleiten.

Max. Förderung
14.400 €
pro Antrag
Zuständig
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
Förderhöhe bis zu 14.400 €
Zielgruppe Existenzgründer

Worum geht es?

Das Gründerstipendium.NRW unterstützt Gründer, die ein innovatives Unternehmen gründen wollen oder in den letzten 12 Monaten ein innovatives Kleinstunternehmen gegründet haben. Förderfähig sind Vorhaben zur Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Antragstellung erfolgt über zertifizierte Gründernetzwerke, die auch eine projektbegleitende Gründungsbetreuung gewährleisten. Antragsfrist: bis spätestens 30.09.2026, Bewilligung möglich bis 31.12.2026. Geltungsdauer der Förderrichtlinie: 31.12.2027.

Schnell-Check

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Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in Nordrhein-Westfalen wohnen. Das zu gründende oder bereits gegründete Unternehmen muss seinen Betriebssitz in NRW haben. Gründer aus anderen Bundesländern sind nicht antragsberechtigt.

Die Gründungsidee muss ein klar erkennbares Alleinstellungsmerkmal aufweisen: ein neues oder wesentlich verbessertes Produkt, Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit deutlichem Kundennutzen auf mindestens regionalem Markt. Eine Netzwerk-Jury bewertet die Innovationseigenschaft vor der Förderempfehlung.

Der Gründer muss die Geschäftsführung hauptberuflich ausüben. Ein gleichzeitiges Beschäftigungsverhältnis im Hauptberuf schließt die Förderung aus. Entgeltliche Nebentätigkeiten unter 15 Stunden pro Woche sind jedoch zulässig, ebenso ein Studium oder eine Ausbildung im gleichen Umfang.

Förderbar sind Gründer, die ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet haben, oder deren Eintrag ins Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung maximal 12 Monate zurückliegt. Unternehmen, die durch Zusammenschluss oder Spaltung entstanden sind, sind ausgeschlossen.

Das Gründungsstipendium kann für Einzelgründer oder Teams von bis zu drei Personen beantragt werden. Jede geförderte Person erhält 1.200 Euro monatlich (maximal 14.400 Euro je Person). Bei einem geschlechterdivers zusammengesetzten Team ist zusätzlich der Diversität+-Bonus beantragbar.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Wohnsitz und Betriebssitz in NRW

Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in Nordrhein-Westfalen wohnen. Das zu gründende oder bereits gegründete Unternehmen muss seinen Betriebssitz in NRW haben. Gründer aus anderen Bundesländern sind nicht antragsberechtigt.

Innovative Geschäftsidee mit Alleinstellungsmerkmal

Die Gründungsidee muss ein klar erkennbares Alleinstellungsmerkmal aufweisen: ein neues oder wesentlich verbessertes Produkt, Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit deutlichem Kundennutzen auf mindestens regionalem Markt. Eine Netzwerk-Jury bewertet die Innovationseigenschaft vor der Förderempfehlung.

Hauptberufliche Selbstständigkeit (keine Vollzeitstelle)

Der Gründer muss die Geschäftsführung hauptberuflich ausüben. Ein gleichzeitiges Beschäftigungsverhältnis im Hauptberuf schließt die Förderung aus. Entgeltliche Nebentätigkeiten unter 15 Stunden pro Woche sind jedoch zulässig, ebenso ein Studium oder eine Ausbildung im gleichen Umfang.

Gründung maximal 12 Monate zurück (oder noch nicht gegründet)

Förderbar sind Gründer, die ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet haben, oder deren Eintrag ins Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung maximal 12 Monate zurückliegt. Unternehmen, die durch Zusammenschluss oder Spaltung entstanden sind, sind ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Gründungsnetzwerk auswählen und Kontakt aufnehmen

    Den passenden akkreditierten Netzwerkpartner in der eigenen Region recherchieren — über gruenderstipendium.nrw ist die aktuelle Liste abrufbar. Dort erhält der Gründer eine kostenfreie Erstberatung, erfährt die nächsten Jurysitzungstermine und bekommt Unterstützung beim Aufbau des Ideenpapiers.

  2. 02

    Ideenpapier erstellen und bei der Jury pitchen

    Ein aussagekräftiges Ideenpapier zur Gründungsidee wird beim gewählten Netzwerkpartner eingereicht. Anschließend pitcht der Gründer vor der Jury des Netzwerks. Die Jury bewertet Innovationsgehalt, Alleinstellungsmerkmal und wirtschaftliche Erfolgsaussichten. Bei positivem Votum spricht das Netzwerk eine schriftliche Förderempfehlung aus.

  3. 03

    Förmlichen Antrag beim Projektträger Jülich stellen

    Nach der positiven Jurybewertung wird der förmliche Förderantrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beim Projektträger Jülich eingereicht. Die Antragstellung sollte möglichst innerhalb von vier Wochen nach der Jurysitzung erfolgen. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September 2026 vollständig vorliegen.

  4. 04

    Bewilligungsbescheid erhalten und Stipendium beziehen

    Nach Prüfung der Unterlagen ergeht ein Bewilligungsbescheid. Die monatliche Stipendiumszahlung von 1.200 Euro wird für bis zu zwölf Monate ausgezahlt. Während der gesamten Förderphase wird der Stipendiat von einem vom Netzwerk bereitgestellten Coach begleitet, der Machbarkeit und Konzeptentwicklung unterstützt.

  5. 05

    Coaching nutzen und Unternehmen aufbauen

    Der zugewiesene Coach führt während der gesamten Förderdauer persönliche Beratungsgespräche durch, unterstützt bei der Geschäftsstrategie und überprüft die Umsetzung der Gründungsidee. Der Coach bleibt bis zur letzten Stipendiumsauszahlung verfügbar. Bei einem geschlechterdiversen Team kann ab dem siebten Fördermonat der Diversität+-Bonus beantragt werden.

  6. 06

    Abschluss der Förderphase und Anschlussfinanzierung prüfen

    Nach Ablauf der Förderdauer (bis zu zwölf Monate, ggf. verlängert) wird das Stipendium beendet. Für die Weiterfinanzierung des Unternehmens kommen Darlehen wie das ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW oder regionale NRW.BANK-Programme in Betracht. Das Netzwerk kann bei der Vermittlung geeigneter Anschlussfinanzierungen beraten.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt für das Gründerstipendium.NRW?
Antragsberechtigt sind Gründer, die sich durch die Gründung eines innovativen Unternehmens selbstständig machen wollen und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet haben, oder deren Unternehmenseintragung maximal zwölf Monate zurückliegt. Weitere Voraussetzungen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, in Nordrhein-Westfalen wohnen, das Vorhaben hauptberuflich verfolgen und in der Geschäftsführung des Unternehmens tätig sein. Das Unternehmen selbst darf kein börsennotiertes Unternehmen sein, muss seinen Betriebssitz in NRW haben und darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben. Gefördert werden Einzelgründer ebenso wie Teams aus bis zu drei Personen, die unterschiedliche Fachkompetenzen einbringen.
Was bedeutet "innovativ" beim Gründerstipendium.NRW konkret?
Als innovativ gilt eine Gründungsidee, wenn sie ein klar erkennbares Alleinstellungsmerkmal gegenüber dem Wettbewerb aufweist. Das kann ein neues oder wesentlich verbessertes Produkt, ein neues Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit deutlichem Kundennutzen auf mindestens regionalem Markt sein. Auch das kreative Kombinieren bestehender Ansätze zu einer neuartigen Lösung gilt als Innovation. Die Idee muss im eigenen Unternehmen umgesetzt werden — reine Beratungs- oder Handelsideen ohne technische oder methodische Weiterentwicklung werden in der Regel nicht als innovativ eingestuft. Die Bewertung erfolgt durch eine unabhängige Jury des regionalen Gründungsnetzwerks auf Basis eines eingereichten Ideenpapiers und eines anschließenden Pitches.
Wie hoch ist die Förderung und was ist im Team möglich?
Das Gründerstipendium.NRW zahlt 1.200 Euro monatlich pro geförderter Person für bis zu zwölf Monate, also maximal 14.400 Euro je Gründer. In einem Gründungsteam aus bis zu drei Personen summiert sich die Förderung auf bis zu 43.200 Euro. Seit April 2025 gibt es für Gründungsteams, die aus Personen unterschiedlichen Geschlechts bestehen, den Diversität+-Bonus: erhöhtes Monatsbudget von 1.500 Euro statt 1.200 Euro sowie eine einmalige Sonderzahlung von bis zu 3.600 Euro pro Teamstimmberechtigten. Die Förderdauer kann sich um bis zu drei Monate verlängern, wenn während der Förderperiode ein Kind geboren wird.
Welche Gründungsnetzwerke können eine Empfehlung aussprechen?
Der Antrag muss über ein akkreditiertes Gründungsnetzwerk in NRW eingereicht werden — eine direkte Antragstellung bei der NRW.BANK ist nicht möglich. Zu den Netzwerkpartnern gehören unter anderem Digital Hubs in Aachen, Bonn und Düsseldorf/Rheinland, STARTERCENTER NRW (mit Standorten in Coesfeld, Warendorf, Siegen/Olpe und Steinfurt), das Gründungsnetzwerk Region Niederrhein-Duisburg sowie Münster gründet!. Darüber hinaus sind Kammern, regionale Wirtschaftsförderungen, Universitäten und Hochschul-Gründerzentren als Partner aktiv. Die jeweils aktuelle und vollständige Netzwerkpartner-Liste ist unter gruenderstipendium.nrw abrufbar. Der Netzwerkpartner beruft eine Jury ein, bewertet das Ideenpapier, spricht die Förderempfehlung aus und stellt einen Coach für die gesamte Förderdauer zur Verfügung.
Wie läuft der Antragsweg über das NRW-Portal ab?
Die Bewerbung erfolgt in mehreren Schritten: Zuerst nimmt der Gründer Kontakt zu einem akkreditierten Gründungsnetzwerk auf, reicht ein aussagekräftiges Ideenpapier ein und pitcht vor einer Netzwerk-Jury. Nach positiver Jurybewertung wird der förmliche Antrag beim Projektträger Jülich über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW gestellt — idealerweise innerhalb von vier Wochen nach der Jurysitzung. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September 2026 eingereicht werden, sofern noch keine Gründung vorliegt oder die Gewerbeanmeldung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt. Die Bewilligung ist bis zum 31. Dezember 2026 möglich. Ein gleichzeitiges Einreichen bei mehreren Gründungsnetzwerken ist ausgeschlossen.
Darf neben dem Stipendium Geld verdient werden?
Hauptberufliche Anstellungen sind während des Stipendiums ausgeschlossen — das Stipendium setzt voraus, dass die Gründung das Hauptberuf ist. Entgeltliche Nebentätigkeiten sind jedoch zulässig, sofern sie einen Umfang von weniger als fünfzehn Stunden pro Woche nicht überschreiten. Gleiches gilt für ein Studium, eine Ausbildung oder ein Praktikum im gleichen zeitlichen Umfang. Auch die Führung eines weiteren Unternehmens in kleinem Umfang ist möglich. Elterngeld hingegen darf nicht zeitgleich mit dem Stipendium bezogen werden, allerdings kann das Stipendium für bis zu zwölf Monate unterbrochen werden.
Kann das Gründerstipendium.NRW mit dem KfW StartGeld kombiniert werden?
Das Gründerstipendium.NRW ist ausdrücklich nicht kombinierbar mit anderen Förderprogrammen, die der Finanzierung des Lebensunterhalts dienen — dazu gehören Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit, Einstiegsgeld, das EXIST-Gründungsstipendium, das Deutschlandstipendium und Arbeitslosengeld. Das KfW StartGeld (ERP-Gründerkredit) hingegen ist ein Darlehen zur Unternehmensfinanzierung und dient nicht der Existenzsicherung des Gründers — eine Kombination ist daher grundsätzlich möglich, soweit die Förderbedingungen des KfW-Programms eingehalten werden. Zur Klärung im Einzelfall empfiehlt sich eine Beratung beim zuständigen Gründungsnetzwerk oder bei der NRW.BANK.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    Gründerstipendium.NRW — Offizielles Programmportal (MWIKE NRW)
    gruenderstipendium.nrwPrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
  3. [03]
    Runderlass MWIKE vom 15.06.2018 (zuletzt geändert 16.06.2025) — Rechtsgrundlage Gründerstipendium.NRW
    recht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
  4. [04]
    Gründerstipendium.NRW FAQ — Häufig gestellte Fragen
    gruenderstipendium.nrwFachartikelGründerstipendium.NRW / MWIKE NRW