Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE) |
| Förderhöhe | bis zu 14.400 € |
| Zielgruppe | Existenzgründer |
Worum geht es?
Das Gründerstipendium.NRW unterstützt Gründer, die ein innovatives Unternehmen gründen wollen oder in den letzten 12 Monaten ein innovatives Kleinstunternehmen gegründet haben. Förderfähig sind Vorhaben zur Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Antragstellung erfolgt über zertifizierte Gründernetzwerke, die auch eine projektbegleitende Gründungsbetreuung gewährleisten. Antragsfrist: bis spätestens 30.09.2026, Bewilligung möglich bis 31.12.2026. Geltungsdauer der Förderrichtlinie: 31.12.2027.
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Wohnsitz und Betriebssitz in NRW
Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in Nordrhein-Westfalen wohnen. Das zu gründende oder bereits gegründete Unternehmen muss seinen Betriebssitz in NRW haben. Gründer aus anderen Bundesländern sind nicht antragsberechtigt.
Innovative Geschäftsidee mit Alleinstellungsmerkmal
Die Gründungsidee muss ein klar erkennbares Alleinstellungsmerkmal aufweisen: ein neues oder wesentlich verbessertes Produkt, Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit deutlichem Kundennutzen auf mindestens regionalem Markt. Eine Netzwerk-Jury bewertet die Innovationseigenschaft vor der Förderempfehlung.
Hauptberufliche Selbstständigkeit (keine Vollzeitstelle)
Der Gründer muss die Geschäftsführung hauptberuflich ausüben. Ein gleichzeitiges Beschäftigungsverhältnis im Hauptberuf schließt die Förderung aus. Entgeltliche Nebentätigkeiten unter 15 Stunden pro Woche sind jedoch zulässig, ebenso ein Studium oder eine Ausbildung im gleichen Umfang.
Gründung maximal 12 Monate zurück (oder noch nicht gegründet)
Förderbar sind Gründer, die ihr Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet haben, oder deren Eintrag ins Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung maximal 12 Monate zurückliegt. Unternehmen, die durch Zusammenschluss oder Spaltung entstanden sind, sind ausgeschlossen.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Gründungsnetzwerk auswählen und Kontakt aufnehmen
Den passenden akkreditierten Netzwerkpartner in der eigenen Region recherchieren — über gruenderstipendium.nrw ist die aktuelle Liste abrufbar. Dort erhält der Gründer eine kostenfreie Erstberatung, erfährt die nächsten Jurysitzungstermine und bekommt Unterstützung beim Aufbau des Ideenpapiers.
- 02
Ideenpapier erstellen und bei der Jury pitchen
Ein aussagekräftiges Ideenpapier zur Gründungsidee wird beim gewählten Netzwerkpartner eingereicht. Anschließend pitcht der Gründer vor der Jury des Netzwerks. Die Jury bewertet Innovationsgehalt, Alleinstellungsmerkmal und wirtschaftliche Erfolgsaussichten. Bei positivem Votum spricht das Netzwerk eine schriftliche Förderempfehlung aus.
- 03
Förmlichen Antrag beim Projektträger Jülich stellen
Nach der positiven Jurybewertung wird der förmliche Förderantrag über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beim Projektträger Jülich eingereicht. Die Antragstellung sollte möglichst innerhalb von vier Wochen nach der Jurysitzung erfolgen. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September 2026 vollständig vorliegen.
- 04
Bewilligungsbescheid erhalten und Stipendium beziehen
Nach Prüfung der Unterlagen ergeht ein Bewilligungsbescheid. Die monatliche Stipendiumszahlung von 1.200 Euro wird für bis zu zwölf Monate ausgezahlt. Während der gesamten Förderphase wird der Stipendiat von einem vom Netzwerk bereitgestellten Coach begleitet, der Machbarkeit und Konzeptentwicklung unterstützt.
- 05
Coaching nutzen und Unternehmen aufbauen
Der zugewiesene Coach führt während der gesamten Förderdauer persönliche Beratungsgespräche durch, unterstützt bei der Geschäftsstrategie und überprüft die Umsetzung der Gründungsidee. Der Coach bleibt bis zur letzten Stipendiumsauszahlung verfügbar. Bei einem geschlechterdiversen Team kann ab dem siebten Fördermonat der Diversität+-Bonus beantragt werden.
- 06
Abschluss der Förderphase und Anschlussfinanzierung prüfen
Nach Ablauf der Förderdauer (bis zu zwölf Monate, ggf. verlängert) wird das Stipendium beendet. Für die Weiterfinanzierung des Unternehmens kommen Darlehen wie das ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW oder regionale NRW.BANK-Programme in Betracht. Das Netzwerk kann bei der Vermittlung geeigneter Anschlussfinanzierungen beraten.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt für das Gründerstipendium.NRW?
Was bedeutet "innovativ" beim Gründerstipendium.NRW konkret?
Wie hoch ist die Förderung und was ist im Team möglich?
Welche Gründungsnetzwerke können eine Empfehlung aussprechen?
Wie läuft der Antragsweg über das NRW-Portal ab?
Darf neben dem Stipendium Geld verdient werden?
Kann das Gründerstipendium.NRW mit dem KfW StartGeld kombiniert werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Gründungsstipendium.NRW — NRW.BANK Förderprodukt-Übersichtnrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
- [02]Gründerstipendium.NRW — Offizielles Programmportal (MWIKE NRW)gruenderstipendium.nrwPrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
- [03]Runderlass MWIKE vom 15.06.2018 (zuletzt geändert 16.06.2025) — Rechtsgrundlage Gründerstipendium.NRWrecht.nrw.deRechtsgrundlageMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (MWIKE)
- [04]Gründerstipendium.NRW FAQ — Häufig gestellte Fragengruenderstipendium.nrwFachartikelGründerstipendium.NRW / MWIKE NRW