Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe |
| Höhe pro Monat | 77 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Gehörlosengeld wird nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG NRW) gezahlt und ist ein Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und soll behinderungsbedingte Mehrkosten ausgleichen, die durch die eingeschränkte lautsprachliche Kommunikation entstehen.
Voraussetzung ist eine angeborene oder früh erworbene Taubheit bzw. eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schwerer Störung des Spracherwerbs. Gehörlose Menschen können das Gehörlosengeld zusätzlich zu einem etwaigen Blindengeld erhalten, wenn beide Merkzeichen vorliegen. Wer die Taubheit erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres erworben hat, erhält keine Leistung.
Die Leistung wird zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen gezahlt.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Gl (gehörlos) im Schwerbehindertenausweis
Grad der Behinderung 100 wegen Taubheit
Gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesland
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Gehörlosengeld NRW 2026?
Wer hat Anspruch auf Gehörlosengeld?
Wird das Gehörlosengeld auf die Rente angerechnet?
Wofür ist das Gehörlosengeld gedacht?
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Unsere Quellen
- [01]LVR-Beratungskompass — Gehörlosengeldberatungskompass.lvr.dePrimärquelleLandschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
- [02]Gehörlosengeld beantragenlwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.dePrimärquelleLandschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
Diese Seite zeigt Gehörlosengeld NRW mit Fokus auf Nordrhein-Westfalen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.