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Zuschuss · bis 77 €/Mt. Land

Gehörlosengeld NRW in Nordrhein-Westfalen

Das Gehörlosengeld in Nordrhein-Westfalen ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Landesleistung zum Ausgleich gehörlosigkeitsbedingter Mehraufwendungen — etwa für Gebärdensprachdolmetscher, Kommunikationshilfen oder technische Hilfsmittel. Es beträgt 77 € monatlich. Anspruch haben gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen Gl und gewöhnlichem Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen. Das Land verlangt keinen bestimmten Grad der Behinderung, sondern mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren; wer die Taubheit erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres erworben hat, erhält keine Leistung.

Monatliche Zahlung
77 €
pro Monat
Zuständig
Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
Höhe pro Monat 77 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Gehörlosengeld wird nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG NRW) gezahlt und ist ein Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und soll behinderungsbedingte Mehrkosten ausgleichen, die durch die eingeschränkte lautsprachliche Kommunikation entstehen.

Voraussetzung ist Gehörlosigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 4 SchwbAwV: beidseitige Taubheit — oder eine beidseitige, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit, wenn daneben schwere Sprachstörungen vorliegen. Gehörlose Menschen können das Gehörlosengeld zusätzlich zu einem etwaigen Blindengeld erhalten, wenn beide Merkzeichen vorliegen. Nordrhein-Westfalen verlangt keinen bestimmten Grad der Behinderung, sondern mindestens 80 % Hörverlust auf beiden Ohren. Wer die Taubheit erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres erworben hat, erhält keine Leistung.

Die Leistung wird zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen gezahlt.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

2 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Merkzeichen Gl (gehörlos) im Schwerbehindertenausweis
Gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesland

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Gehörlosengeld NRW 2026?
Gehörlose Menschen erhalten 77 € monatlich. Die Leistung ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt, zusätzlich zu Rente oder anderen Leistungen.
Wer hat Anspruch auf Gehörlosengeld?
Anspruchsberechtigt sind gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis. Das Merkzeichen setzt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 SchwbAwV keinen bestimmten Grad der Behinderung voraus: Beidseitige Taubheit genügt, ebenso eine beidseitige, an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schweren Sprachstörungen. Beidseitige Taubheit allein ergibt einen GdB von 80.
Wird das Gehörlosengeld auf die Rente angerechnet?
Nein. Das Gehörlosengeld ist ein Nachteilsausgleich und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt — zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen.
Wofür ist das Gehörlosengeld gedacht?
Es soll gehörlosigkeitsbedingte Mehrkosten ausgleichen — etwa für Gebärdensprachdolmetscher, Kommunikationshilfen oder technische Hilfsmittel, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    LVR-Beratungskompass — Gehörlosengeld
    beratungskompass.lvr.dePrimärquelleLandschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
  2. [02]
    Gehörlosengeld beantragen
    lwl-inklusionsamt-soziale-teilhabe.dePrimärquelleLandschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Diese Seite zeigt Gehörlosengeld NRW mit Fokus auf Nordrhein-Westfalen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.