Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landeswohlfahrtsverband Hessen |
| Höhe pro Monat | 179 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Gehörlosengeld wird nach dem Hessischen Landesgehörlosengeldgesetz (LGlGG) gezahlt und ist ein Nachteilsausgleich für gehörlose Menschen. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt und soll behinderungsbedingte Mehrkosten ausgleichen, die durch die eingeschränkte lautsprachliche Kommunikation entstehen.
Voraussetzung ist eine angeborene oder früh erworbene Taubheit bzw. eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schwerer Störung des Spracherwerbs. Anspruch besteht nur mit einem Grad der Behinderung von 100 und dem Merkzeichen Gl. Der Betrag verändert sich jeweils zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang, wie sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert.
Die Leistung wird zusätzlich zu Rente, Pflegegeld oder anderen Sozialleistungen gezahlt.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Gl (gehörlos) im Schwerbehindertenausweis
Grad der Behinderung 100 wegen Taubheit
Gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesland
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Hessisches Gehörlosengeld 2026?
Wer hat Anspruch auf Gehörlosengeld?
Wird das Gehörlosengeld auf die Rente angerechnet?
Wofür ist das Gehörlosengeld gedacht?
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Unsere Quellen
- [01]LWV Hessen — Gehörlosengeldlwv-hessen.dePrimärquelleLandeswohlfahrtsverband Hessen
- [02]Gehörlosengeld beantragenverwaltungsportal.hessen.dePrimärquelleLandeswohlfahrtsverband Hessen
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