Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | WIBank |
| Förderhöhe | 100.000 € – 1 Mio. € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Mit dem Darlehen HessenFonds GuW (ERP) fördert die WIBank transformative Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen, Existenzgründungen, Freiberufler, Genossenschaften und gewerblicher Sozialunternehmen. Im Fokus stehen Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung, strategische Resilienz, demografischer Wandel und Anpassungen an den Strukturwandel. Auch Vorhaben mit zukunftsweisenden Technologien und Produkt- bzw. Geschäftsinnovationen sind grundsätzlich förderfähig.
Passt HessenFonds GuW (ERP) zu dir?
5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
KMU gemäß EU-Definition
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition. Auch Nebenerwerbsgründungen, Genossenschaften und gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht sind förderfähig.
Unternehmenssitz in Hessen
Das Unternehmen muss seinen Sitz oder seine Betriebsstätte in Hessen haben. Das Vorhaben muss in Hessen umgesetzt werden.
Transformatives Investitionsvorhaben
Das Vorhaben muss einem der förderfähigen Transformationsthemen zugeordnet werden können: Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung, strategische Resilienz, demografischer Wandel, Strukturwandelanpassung oder zukunftsweisende Technologie- und Geschäftsinnovation.
Darlehensbetrag
Der Darlehensbetrag liegt zwischen 100.000 Euro und 1.000.000 Euro pro Vorhaben. Kleinere Bedarfe unterhalb von 100.000 Euro werden nicht über dieses Programm finanziert.
Antrag vor Massnahmenstart
Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Massnahme gestellt werden. Bereits gestartete oder abgeschlossene Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen. Massnahmenbeginn ist in der Regel der erste rechtsverbindliche Auftrag.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Vorhaben prüfen und Förderprogramm auswählen
Das geplante Investitionsvorhaben wird einem der förderfähigen Transformationsthemen (Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Digitalisierung, Resilienz, demografischer Wandel) zugeordnet. Bei Unklarheit hilft die WIBank-Förderberatung Wirtschaft (Telefon 0611 774-7333) bei der Programmauswahl und klärt, ob HessenFonds GuW (ERP) oder das Schwester-Programm GuW Hessen (ERP) besser passt.
- 02
Hausbank kontaktieren und Unterlagen zusammenstellen
Der Antrag wird nicht direkt bei der WIBank, sondern bei der Hausbank gestellt. Der Antragsteller wendet sich an seine Sparkasse, Volksbank oder Privatbank und legt dort Businessplan, Finanzierungsplanung, De-minimis-Erklärung und Nachweise zur Unternehmensstruktur vor. Die Hausbank prüft die Kreditwürdigkeit und entscheidet über die Weiterleitung an die WIBank.
- 03
Antrag vor Massnahmenbeginn stellen
Der Förderantrag muss zwingend vor dem ersten rechtsverbindlichen Auftrag oder Massnahmenbeginn bei der Hausbank eingereicht werden. Die Hausbank leitet den Antrag an die WIBank weiter, gegebenenfalls über ein Zentralinstitut. Ein nachträglicher Antrag für bereits begonnene Vorhaben ist nicht möglich.
- 04
Prüfung durch WIBank und Darlehenszusage
Die WIBank prüft den Antrag auf Fördervoraussetzungen, Transformationsthema und Kreditwürdigkeit des Unternehmens. Nach positiver Prüfung erteilt die WIBank eine Darlehenszusage an die Hausbank. Der Zinssatz wird auf Basis des risikogerechten Zinssystems der WIBank festgelegt und beinhaltet die ERP-Zinsverguestigung von bis zu 2 Prozent pro Jahr.
- 05
Darlehensauszahlung und Massnahmenumsetzung
Nach Unterzeichnung des Darlehensvertrags durch Hausbank und Unternehmen wird das Darlehen ausgezahlt. Das Investitionsvorhaben kann umgesetzt werden. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre (ein bis drei Jahre je nach Laufzeitvariante) sind nur Zinsen fällig; danach beginnt die Ratentilgung.
- 06
Verwendungsnachweis und Projektabschluss
Nach Abschluss des Vorhabens sind der Hausbank und auf Anforderung der WIBank Verwendungsnachweise vorzulegen. Die De-minimis-Beihilfe wird beihilferechtlich dokumentiert und dem Unternehmen bescheinigt. Bei planwidrigem Einsatz der Mittel kann die WIBank den Förderkredit vorzeitig kuestigen.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt für den HessenFonds GuW (ERP)?
Welche transformativen Themen werden über den HessenFonds GuW (ERP) gefördert?
Welche Konditionen gelten für das Darlehen, und wie hoch ist die Zinsverguestigung?
Was ist der Unterschied zwischen dem HessenFonds GuW (ERP) und dem GuW Hessen (ERP)?
Woher stammen die ERP-Mittel, und was bedeutet das für den Zinsvorteil?
Wie funktioniert der Antragsweg über die Hausbank?
Gilt De-minimis, und welche Höchstgrenzen sind zu beachten?
Mehr HessenFonds GuW (ERP)-Inhalte für Hessen
Andere Programme in dieser Region, weitere Städte und passende Themen-Hubs.
Übersicht & Region
Auch interessant
Weiter im Themen-Hub
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]HessenFonds GuW (ERP) — WIBank Programmseitewibank.dePrimärquelle
- [02]De-minimis-Verordnung EU Nr. 2023/2831eur-lex.europa.euRechtsgrundlage
- [03]KfW ERP-Sondervermögen — Grundlagenwibank.deRechtsgrundlage
- [04]WIBank — Förderprogramme Existenzgründung und Wachstumwibank.dePrimärquelle
- [05]WIBank Förderberatung Wirtschaft — Kontaktwibank.deRegional
Diese Seite zeigt HessenFonds GuW (ERP) mit Fokus auf Hessen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.