BundesBonus
Förderkredit · bis 1 Mio. € Land

HessenFonds GuW (ERP) in Hessen

Der HessenFonds GuW (ERP) der WIBank finanziert transformative Vorhaben hessischer Unternehmen und Existenzgründer in den Bereichen Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Digitalisierung, strategische Resilienz und demografischer Wandel. Das zinsvergünstigte Darlehen aus ERP-Mitteln beträgt 100.000 bis 1.000.000 Euro und wird ausschließlich über die Hausbank beantragt.

Max. Kreditrahmen
1 Mio. €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
WIBank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber WIBank
Förderhöhe 100.000 € – 1 Mio. €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Mit dem Darlehen HessenFonds GuW (ERP) fördert die WIBank transformative Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen, Existenzgründungen, Freiberufler, Genossenschaften und gewerblicher Sozialunternehmen. Im Fokus stehen Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung, strategische Resilienz, demografischer Wandel und Anpassungen an den Strukturwandel. Auch Vorhaben mit zukunftsweisenden Technologien und Produkt- bzw. Geschäftsinnovationen sind grundsätzlich förderfähig.

Schnell-Check

Passt HessenFonds GuW (ERP) zu dir?

5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition. Auch Nebenerwerbsgründungen, Genossenschaften und gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht sind förderfähig.

Das Unternehmen muss seinen Sitz oder seine Betriebsstätte in Hessen haben. Das Vorhaben muss in Hessen umgesetzt werden.

Das Vorhaben muss einem der förderfähigen Transformationsthemen zugeordnet werden können: Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung, strategische Resilienz, demografischer Wandel, Strukturwandelanpassung oder zukunftsweisende Technologie- und Geschäftsinnovation.

Der Darlehensbetrag liegt zwischen 100.000 Euro und 1.000.000 Euro pro Vorhaben. Kleinere Bedarfe unterhalb von 100.000 Euro werden nicht über dieses Programm finanziert.

Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Massnahme gestellt werden. Bereits gestartete oder abgeschlossene Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen. Massnahmenbeginn ist in der Regel der erste rechtsverbindliche Auftrag.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

KMU gemäß EU-Definition

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition. Auch Nebenerwerbsgründungen, Genossenschaften und gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht sind förderfähig.

Unternehmenssitz in Hessen

Das Unternehmen muss seinen Sitz oder seine Betriebsstätte in Hessen haben. Das Vorhaben muss in Hessen umgesetzt werden.

Transformatives Investitionsvorhaben

Das Vorhaben muss einem der förderfähigen Transformationsthemen zugeordnet werden können: Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung, strategische Resilienz, demografischer Wandel, Strukturwandelanpassung oder zukunftsweisende Technologie- und Geschäftsinnovation.

Darlehensbetrag

Der Darlehensbetrag liegt zwischen 100.000 Euro und 1.000.000 Euro pro Vorhaben. Kleinere Bedarfe unterhalb von 100.000 Euro werden nicht über dieses Programm finanziert.

Antrag vor Massnahmenstart

Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Massnahme gestellt werden. Bereits gestartete oder abgeschlossene Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen. Massnahmenbeginn ist in der Regel der erste rechtsverbindliche Auftrag.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben prüfen und Förderprogramm auswählen

    Das geplante Investitionsvorhaben wird einem der förderfähigen Transformationsthemen (Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Digitalisierung, Resilienz, demografischer Wandel) zugeordnet. Bei Unklarheit hilft die WIBank-Förderberatung Wirtschaft (Telefon 0611 774-7333) bei der Programmauswahl und klärt, ob HessenFonds GuW (ERP) oder das Schwester-Programm GuW Hessen (ERP) besser passt.

  2. 02

    Hausbank kontaktieren und Unterlagen zusammenstellen

    Der Antrag wird nicht direkt bei der WIBank, sondern bei der Hausbank gestellt. Der Antragsteller wendet sich an seine Sparkasse, Volksbank oder Privatbank und legt dort Businessplan, Finanzierungsplanung, De-minimis-Erklärung und Nachweise zur Unternehmensstruktur vor. Die Hausbank prüft die Kreditwürdigkeit und entscheidet über die Weiterleitung an die WIBank.

  3. 03

    Antrag vor Massnahmenbeginn stellen

    Der Förderantrag muss zwingend vor dem ersten rechtsverbindlichen Auftrag oder Massnahmenbeginn bei der Hausbank eingereicht werden. Die Hausbank leitet den Antrag an die WIBank weiter, gegebenenfalls über ein Zentralinstitut. Ein nachträglicher Antrag für bereits begonnene Vorhaben ist nicht möglich.

  4. 04

    Prüfung durch WIBank und Darlehenszusage

    Die WIBank prüft den Antrag auf Fördervoraussetzungen, Transformationsthema und Kreditwürdigkeit des Unternehmens. Nach positiver Prüfung erteilt die WIBank eine Darlehenszusage an die Hausbank. Der Zinssatz wird auf Basis des risikogerechten Zinssystems der WIBank festgelegt und beinhaltet die ERP-Zinsverguestigung von bis zu 2 Prozent pro Jahr.

  5. 05

    Darlehensauszahlung und Massnahmenumsetzung

    Nach Unterzeichnung des Darlehensvertrags durch Hausbank und Unternehmen wird das Darlehen ausgezahlt. Das Investitionsvorhaben kann umgesetzt werden. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre (ein bis drei Jahre je nach Laufzeitvariante) sind nur Zinsen fällig; danach beginnt die Ratentilgung.

  6. 06

    Verwendungsnachweis und Projektabschluss

    Nach Abschluss des Vorhabens sind der Hausbank und auf Anforderung der WIBank Verwendungsnachweise vorzulegen. Die De-minimis-Beihilfe wird beihilferechtlich dokumentiert und dem Unternehmen bescheinigt. Bei planwidrigem Einsatz der Mittel kann die WIBank den Förderkredit vorzeitig kuestigen.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt für den HessenFonds GuW (ERP)?
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen. Das Programm erfasst auch Nebenerwerbsgründungen, Genossenschaften und gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht. Groszunternehmen und rein verwaltende Holdinggesellschaften sind von der Förderung ausgeschlossen. Entscheidend ist, dass das Investitionsvorhaben einem der förderfähigen Transformationsthemen zugeordnet werden kann.
Welche transformativen Themen werden über den HessenFonds GuW (ERP) gefördert?
Das Programm fördert Investitionen in sechs Transformationsbereiche: Dekarbonisierung (Reduktion von Treibhausgasemissionen), Ressourcen- und Energieeffizienz (Material- und Energieeinsparung), Digitalisierung (Einführung oder Ausbau digitaler Prozesse und Produkte), strategische Resilienz (Verbesserung der Widerstandsfähigkeit von Lieferketten oder Geschäftsmodellen), demografischer Wandel (Anpassung an veränderte Belegschafts- und Marktstrukturen) sowie Strukturwandelanpassung. Zusätzlich werden Unternehmen mit zukunftsweisenden Technologie- oder Geschäftsinnovationen ohne explizite Themen-Zuordnung berücksichtigt.
Welche Konditionen gelten für das Darlehen, und wie hoch ist die Zinsverguestigung?
Das Darlehen hat einen Betrag von 100.000 bis 1.000.000 Euro. Die Laufzeiten betragen 2, 5, 10 oder 20 Jahre. Der Sollzinssatz ist für Laufzeiten bis 10 Jahre über die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Die ERP-Mittel ermöglichen eine Zinsverguestigung von bis zu 2 Prozent pro Jahr gegenüber marktueslichen Konditionen. Bei Ratentilgungsdarlehen ist in der Regel ein tilgungsfreies Anlaufjahr vorgesehen; bei 10-jähriger Laufzeit können bis zu zwei, bei 20-jähriger Laufzeit bis zu drei tilgungsfreie Jahre vereinbart werden. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich, aber mit einem Vorfälligkeitsentgelt verbunden.
Was ist der Unterschied zwischen dem HessenFonds GuW (ERP) und dem GuW Hessen (ERP)?
Beide Programme der WIBank werden aus ERP-Mitteln refinanziert und richten sich an KMU in Hessen. Der HessenFonds GuW (ERP) ist das inhaltlich anspruchsvollere Programm: Vorhaben müssen einem der sechs Transformationsthemen zugeordnet werden können und einen erkennbaren strukturellen Beitrag leisten. Das GuW Hessen (ERP) dient als Auffangprogramm für Vorhaben, die die thematischen Voraussetzungen des HessenFonds nicht vollständig erfüllen, aber dennoch förderfähige Gründungs- oder Wachstumsinvestitionen darstellen. Die Hausbank prüft gemeinsam mit dem Antragsteller, welches Produkt passt.
Woher stammen die ERP-Mittel, und was bedeutet das für den Zinsvorteil?
ERP steht für European Recovery Program, den Marshallplan-Fonds aus dem Wiederaufbau nach 1948. Die KfW verwaltet diese revolvierenden Mittel treuhänderisch und stellt sie über Förderbanken der Länder wie die WIBank zinsverguestigt zur Verfügung. Weil ERP-Mittel kein Marktkapital sind, können Zinssätze unterhalb des Kapitalmarktniveaus angeboten werden. Der Zinsvorteil von bis zu 2 Prozent pro Jahr wird als De-minimis-Beihilfe gemäß EU-Verordnung 2023/2831 verrechnet und unterliegt einer Höchstgrenze von 300.000 Euro De-minimis-Aequivalent innerhalb von drei Steuerjahren.
Wie funktioniert der Antragsweg über die Hausbank?
Der HessenFonds GuW (ERP) kann ausschliesslich im Hausbankverfahren beantragt werden. Der Antragsteller wendet sich an seine Hausbank (Sparkasse, Volksbank, Privatbank), bevor das Vorhaben beginnt. Die Hausbank prüft die Kreditwürdigkeit, stellt den Förderantrag an die WIBank weiter und leitet das Darlehen nach Zusage an den Enddarlehensnehmer durch. Direkte Anträge bei der WIBank werden nicht akzeptiert. Für Banken ist die Gruppe Unternehmens- und Transformationsfinanzierung I der WIBank Ansprechpartner (Telefon 069 9132-7814). Für Unternehmen steht die WIBank-Förderberatung Wirtschaft beratend zur Seite (Telefon 0611 774-7333).
Gilt De-minimis, und welche Höchstgrenzen sind zu beachten?
Ja, die Zinsverguestigung des HessenFonds GuW (ERP) wird als De-minimis-Beihilfe gemäß EU-Verordnung Nr. 2023/2831 gewährt. Innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Steuerjahren darf ein Unternehmen insgesamt maximal 300.000 Euro an De-minimis-Beihilfen aus allen Quellen erhalten. Bei der Antragstellung ist eine De-minimis-Erklärung einzureichen, in der alle erhaltenen De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre angegeben werden. Unternehmen in Schwierigkeiten oder in bestimmten Sektoren (z. B. Fischerei, Landwirtschaft) sind von De-minimis-Beihilfen ausgeschlossen.

Mehr HessenFonds GuW (ERP)-Inhalte für Hessen

Andere Programme in dieser Region, weitere Städte und passende Themen-Hubs.

Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
  2. [02]
    De-minimis-Verordnung EU Nr. 2023/2831
    eur-lex.europa.euRechtsgrundlage
  3. [03]
    KfW ERP-Sondervermögen — Grundlagen
    wibank.deRechtsgrundlage
  4. [04]
  5. [05]

Diese Seite zeigt HessenFonds GuW (ERP) mit Fokus auf Hessen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.