Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Freistaat Bayern |
| Zielgruppe | Student |
Worum geht es?
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen, das dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und Verantwortungsbewusstsein dient. Der Freistaat Bayern fördert nach Maßgabe der FSJ-Förderrichtlinie (FSJ-FöR) die nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) zugelassenen Träger zur Durchführung des FSJ. Die pädagogische Begleitung der Teilnehmenden und die organisatorischen Aufwendungen werden durch Festbetragsfinanzierung gefördert.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Nach JFDG zugelassener Träger des FSJ
Pädagogische Fachkraft für Begleitung vorhanden (1 pro 40 Teilnehmende)
Eigenanteil mindestens 10% aus Eigenmitteln oder Drittmitteln
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antragstellung durch zugelassene Träger
Die Antragstellung erfolgt durch nach JFDG zugelassene Träger des FSJ; die Träger müssen die Mindeststandards für die FSJ-Qualität beachten.
- 02
Qualitäts- und Eigenanteil-Voraussetzungen
Eine pädagogische Fachkraft ist erforderlich (Verhältnis 1:40 Teilnehmende); der Eigenanteil beträgt mindestens 10 % aus Eigen- oder Drittmitteln.
- 03
Statistikmeldung abgeben
Die Statistikmeldung erfolgt zum Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bis 15. Januar (Stichtag 1. Dezember).
Häufige Fragen
Wer erhält die Förderung?
In welcher Form wird die Förderung gewährt?
Welche Eigenleistung ist erforderlich?
Welche Leistungen müssen Träger erbringen?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) – Bayern — Offizielle Programmseitebayernportal.dePrimärquelleFreistaat Bayern
- [02]FSJ-Förderrichtlinie Bayern (FSJ-FöR)gesetze-bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern
- [03]Bayerische Haushaltsordnung (BayHO)gesetze-bayern.deRechtsgrundlageFreistaat Bayern
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