Auf einen Blick
| Förderart | Darlehen |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | KfW Bankengruppe |
| Förderhöhe | bis zu 200.000 € |
| Finanzierungsanteil | bis 100 % der Kosten — rückzahlbar |
| Zielgruppe | Existenzgründer, Unternehmen |
Worum geht es?
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ist ein Förderkredit der KfW Bankengruppe für die Existenzgründung sowie für Festigungsmaßnahmen in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die freiberuflich oder gewerblich gründen, sowie kleine gewerbliche Unternehmen nach KMU-Definition der EU, die weniger als fünf Jahre am Markt sind. Auch eine Gründung im Nebenerwerb ist förderfähig, wenn sie haupterwerbsfähig ausgelegt ist.
Passt ERP-Gründerkredit – StartGeld zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Natürliche Person, freiberufliche oder gewerbliche Existenz, oder kleines Unternehmen (KMU)
Unternehmen weniger als 5 Jahre am Markt
Fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben
Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt
Fremdfinanzierungsbedarf bis 200.000 €
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
2 Schritte
- 01
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
- 02
Antrag über Hausbank einreichen
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.
Häufige Fragen
Wer kann den ERP-Gründerkredit StartGeld beantragen?
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?
Welche Laufzeiten sind möglich?
Kann der StartGeld-Kredit mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Wo wird der Antrag gestellt?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]ERP-Gründerkredit – StartGeld — Offizielle Programmseitenrwbank.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [02]ERP-Gründerkredit StartGeld – Programmüberblick KfWkfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [03]Aktuelle Konditionen der KfWkfw-formularsammlung.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
- [04]ERP-Richtlinie vom 11.05.2020 (Bundesanzeiger)bundesanzeiger.deRechtsgrundlageKfW Bankengruppe