BundesBonus
Förderkredit · bis 200.000 € Bund

ERP-Gründerkredit – StartGeld

Zinsgünstiger Förderkredit der KfW für Existenzgründer und junge Unternehmen bis 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Bis zu 200.000 € für Investitionen, Betriebsmittel und Warenlager – inklusive 80 % Haftungsfreistellung für die Hausbank.

Max. Kreditrahmen
200.000 €
pro Vorhaben (Großprojekt-Cap)
Zuständig
KfW Bankengruppe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber KfW Bankengruppe
Förderhöhe bis zu 200.000 €
Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten — rückzahlbar
Zielgruppe Existenzgründer, Unternehmen

Worum geht es?

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ist ein Förderkredit der KfW Bankengruppe für die Existenzgründung sowie für Festigungsmaßnahmen in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die freiberuflich oder gewerblich gründen, sowie kleine gewerbliche Unternehmen nach KMU-Definition der EU, die weniger als fünf Jahre am Markt sind. Auch eine Gründung im Nebenerwerb ist förderfähig, wenn sie haupterwerbsfähig ausgelegt ist.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Natürliche Person, freiberufliche oder gewerbliche Existenz, oder kleines Unternehmen (KMU)

Unternehmen weniger als 5 Jahre am Markt

Fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben

Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt

Fremdfinanzierungsbedarf bis 200.000 €

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen

    Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

  2. 02

    Antrag über Hausbank einreichen

    Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Häufige Fragen

Wer kann den ERP-Gründerkredit StartGeld beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die freiberuflich oder gewerblich in Deutschland gründen, sowie kleine gewerbliche Unternehmen nach KMU-Definition der EU, die weniger als 5 Jahre am Markt sind. Auch gewerbliche Sozialunternehmen und kleine gemeinnützige Unternehmen sind förderberechtigt.
Wie hoch ist der maximale Kreditbetrag?
Der Höchstbetrag liegt bei 200.000 €, davon maximal 80.000 € für Betriebsmittel. Kontokorrent- und Lieferantenkredite werden auf den Gesamtfremdfinanzierungsbedarf von 200.000 € nicht angerechnet.
Welche Laufzeiten sind möglich?
Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Möglich sind bis zu 5 Jahre mit maximal 1 Tilgungsfreijahr oder bis zu 10 Jahre mit maximal 2 Tilgungsfreijahren. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit.
Kann der StartGeld-Kredit mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist ausgeschlossen. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten oder Zuschüssen ist grundsätzlich möglich, sofern die beihilferechtlichen Höchstbeträge eingehalten werden.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird über ein Kreditinstitut der eigenen Wahl (Hausbank) eingereicht. Die Hausbank leitet die Unterlagen anschließend an die KfW Bankengruppe weiter. Der Antrag muss zwingend vor Vorhabensbeginn gestellt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    ERP-Gründerkredit – StartGeld — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  2. [02]
    ERP-Gründerkredit StartGeld – Programmüberblick KfW
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]
    Aktuelle Konditionen der KfW
    kfw-formularsammlung.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  4. [04]
    ERP-Richtlinie vom 11.05.2020 (Bundesanzeiger)
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageKfW Bankengruppe