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Bürgschaft ohne Bank der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernimmt Ausfallbürgschaften für Unternehmen und Existenzgründer mit fehlenden Sicherheiten. Der Höchstbetrag der Bürgschaften beträgt 2.000.000 Euro je Kreditnehmer; die Bürgschaft darf 80 Prozent des Kreditbetrages nicht übersteigen.

Max. Bürgschaft
2 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe bis zu 2 Mio. €
Bürgschafts-Anteil bis 80 % pro Vorhaben
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zum Zwecke der Mittelstandsförderung. Mit einer zeitlich begrenzten Ausfallbürgschaft ersetzt oder ergänzt die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten. Bei der „Bürgschaft ohne Bank“ können sich Existenzgründer und Unternehmen zunächst direkt an die Bürgschaftsbank wenden. Bürgschaften werden bis zum Höchstbetrag von 2.000.000 Euro je Kreditnehmer übernommen und dürfen 80 Prozent des Kreditbetrages nicht übersteigen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Mittelständisches Unternehmen oder Existenzgründer

Fehlende oder nicht ausreichende Kreditsicherheiten

Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen

Bürgschaft bis 2.000.000 Euro je Kreditnehmer

Kein Kredit zur Sanierung der Finanzverhältnisse

Was bekommst du konkret?

Ausfallbürgschaft für bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages, höchstens 2.000.000 Euro je Kreditnehmer. Verbürgt werden die Hauptforderung sowie notwendige Kosten der Kündigung und Rechtsverfolgung; die Bürgschaften sind anteilig von Bund und Land rückverbürgt. Auch Kontokorrentkredite und Avalrahmen sind mit vereinbarter Rückführung verbürgbar.

Wie stellst du den Antrag?

Der Bürgschaftsantrag geht bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen ein; mit Eingang des Antrags kommt ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Bearbeitungsentgelt und Bürgschaftsprovision richten sich nach dem gültigen Preis- und Konditionenverzeichnis. Die Bürgschaft wird erst mit Zugang der Bürgschaftserklärung bei der Hausbank und Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen wirksam.

Häufige Fragen

Wie hoch kann die Bürgschaft maximal sein?
Der Höchstbetrag der Bürgschaften für einen Kreditnehmer beträgt 2.000.000 Euro. Die Bürgschaft darf dabei 80 Prozent des Kreditbetrages nicht übersteigen.
Wer kann eine Bürgschaft beantragen?
Unternehmen und Existenzgründer, denen für einen Bankkredit ausreichende Sicherheiten fehlen. Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft zur Mittelstandsförderung.
Was bedeutet „Bürgschaft ohne Bank“?
Bei diesem Weg können sich Existenzgründer und Unternehmen zunächst direkt an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen wenden, um eine Bürgschaftszusage zu erhalten, bevor die Hausbank den Kredit ausreicht.
Werden auch Kontokorrentkredite verbürgt?
Ja. Für Kontokorrentkredite und Avalrahmen können Bürgschaften gewährt werden, wenn eine regelmäßige Rückführung des Obligos vereinbart wird; bis zu vier Freijahre sind möglich.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Programmprofil in der Förderdatenbank des Bundes
    foerderdatenbank.dePrimärquelleBürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen – Konditionen und Antrag
    nrw.ermoeglicher.dePrimärquelleBürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen
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