Auf einen Blick
| Förderart | Bürgschaft |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bürgschaftsbank NRW |
| Förderhöhe | bis zu 1,5 Mio. € |
| Bürgschafts-Anteil | bis 70 % pro Vorhaben |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Die Bürgschaftsbank übernimmt nach den Richtlinien für die Übernahme von Beteiligungsgarantien Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen, wenn die Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme. Die Garantien werden durch die Bundesrepublik Deutschland und das Land Nordrhein-Westfalen teilweise rückgarantiert. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme einer Garantie besteht nicht. Die Beteiligung dient der Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis, etwa für Existenzgründungen, die Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Innovationsprojekte, Kooperationen oder Umstellungen bei Strukturwandel. Beteiligungen zur reinen Sanierung der Finanzverhältnisse sind ausgeschlossen.
Passt Übernahme von Beteiligungsgarantien (NRW) zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Gartenbaus
Unternehmen in Nordrhein-Westfalen
Rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Unternehmen
Keine Beteiligung zur reinen Sanierung der Finanzverhältnisse
Wie stellst du den Antrag?
Die Übernahme einer Garantie setzt einen Antrag voraus, der über eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) bei der Bürgschaftsbank zu stellen ist. Die KBG leitet den Antrag mit ihrer Stellungnahme zur Person und zum Vorhaben des Beteiligungsnehmers sowie den erforderlichen Unterlagen weiter. Für die Bearbeitung fällt ein einmaliges Entgelt von mindestens 1,5 % des beantragten Beteiligungsbetrags, mindestens jedoch 500 Euro an; während der Laufzeit sind für jedes angefangene Kalenderjahr bis zu 2 % des Beteiligungsbetrags zu entrichten.
Häufige Fragen
Was fördert die Übernahme von Beteiligungsgarantien?
Wie hoch ist die Garantie?
Wie lange läuft die garantierte Beteiligung?
Welche Kosten fallen an?
Wie wird der Antrag gestellt?
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