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Übernahme von Beteiligungsgarantien (NRW)

Die Bürgschaftsbank NRW übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen. Die Garantie deckt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme ab und ermöglicht so Beteiligungen, die ohne diese Absicherung nicht zustande kämen.

Max. Bürgschaft
1,5 Mio. €
pro Vorhaben
Zuständig
Bürgschaftsbank NRW
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Bürgschaft
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bürgschaftsbank NRW
Förderhöhe bis zu 1,5 Mio. €
Bürgschafts-Anteil bis 70 % pro Vorhaben
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die Bürgschaftsbank übernimmt nach den Richtlinien für die Übernahme von Beteiligungsgarantien Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen, wenn die Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme. Die Garantien werden durch die Bundesrepublik Deutschland und das Land Nordrhein-Westfalen teilweise rückgarantiert. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme einer Garantie besteht nicht. Die Beteiligung dient der Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis, etwa für Existenzgründungen, die Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Innovationsprojekte, Kooperationen oder Umstellungen bei Strukturwandel. Beteiligungen zur reinen Sanierung der Finanzverhältnisse sind ausgeschlossen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Gartenbaus

Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Unternehmen

Keine Beteiligung zur reinen Sanierung der Finanzverhältnisse

Wie stellst du den Antrag?

Die Übernahme einer Garantie setzt einen Antrag voraus, der über eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) bei der Bürgschaftsbank zu stellen ist. Die KBG leitet den Antrag mit ihrer Stellungnahme zur Person und zum Vorhaben des Beteiligungsnehmers sowie den erforderlichen Unterlagen weiter. Für die Bearbeitung fällt ein einmaliges Entgelt von mindestens 1,5 % des beantragten Beteiligungsbetrags, mindestens jedoch 500 Euro an; während der Laufzeit sind für jedes angefangene Kalenderjahr bis zu 2 % des Beteiligungsbetrags zu entrichten.

Häufige Fragen

Was fördert die Übernahme von Beteiligungsgarantien?
Die Bürgschaftsbank übernimmt Garantien für beschränkt haftende Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften an kleinen und mittleren Unternehmen, wenn die Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme. So wird die Eigenkapitalbasis des Unternehmens gestärkt.
Wie hoch ist die Garantie?
Die Garantie wird bis zu 70 % der Beteiligungssumme übernommen. Die garantierte Beteiligung soll das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen und darf 1,5 Mio. Euro je Unternehmen bzw. Unternehmensgruppe nicht überschreiten.
Wie lange läuft die garantierte Beteiligung?
Die Laufzeit richtet sich nach dem Verwendungszweck der Beteiligung und darf 10 Jahre nicht übersteigen.
Welche Kosten fallen an?
Es wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von mindestens 1,5 % des beantragten Beteiligungsbetrags (mindestens 500 Euro) erhoben; während der Laufzeit sind für jedes angefangene Kalenderjahr bis zu 2 % des Beteiligungsbetrags zu entrichten.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag ist über eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) zu stellen, die ihn mit ihrer Stellungnahme und den erforderlichen Unterlagen an die Bürgschaftsbank weiterleitet.

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