BundesBonus
Zuschuss · bis 100 % Land

Bürgerenergiefonds NRW

Der Bürgerenergiefonds NRW unterstützt Bürgerenergiegesellschaften aus mindestens sieben natürlichen Personen bei der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung von Erneuerbare-Energien-Projekten. Förderfähig sind Vorplanungskosten bis zu 300.000 € als bedingt rückzahlbarer Zuschuss in Vollfinanzierung.

Max. Förderung
300.000 €
pro Antrag
Zuständig
NRW.BANK
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber NRW.BANK
Förderhöhe 10.000 € – 300.000 €
Förderquote 100 %
Zielgruppe Privatperson, Unternehmen

Worum geht es?

Mit dem Bürgerenergiefonds fördert das Land Nordrhein-Westfalen Zusammenschlüsse von Bürgern, Kommunen und juristischen Personen in der Vorplanungsphase von Bürgerenergieprojekten. Im Fokus stehen Stromerzeugung aus Wind, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie sowie Wärmeerzeugung aus Umgebungswärme, Biomasse, wasserstoffgeführten KWK-Anlagen oder unvermeidbarer Abwärme. Auch energieeffiziente Wärme- und Kältenetze sind förderfähig.

Schnell-Check

Passt Bürgerenergiefonds NRW zu dir?

7 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Mindestens sieben natürliche Personen aus unterschiedlichen Haushalten

Investitionsort in NRW (Kreis/Stadt der Beteiligten oder direkt angrenzende Gemeinde)

Bürgerenergiegesellschaft ist rechtsfähig und hat ein Geschäftskonto

Sitz der Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen

Stimmenmehrheit oder Vetorecht bei den natürlichen Personen

Maßnahme noch nicht vor Bewilligung begonnen

Mindestens 10.000 € förderfähige Gesamtausgaben

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Stand 9.5.2026

  • Grundförderung
    für jeden förderfähigen Antrag
    100 %
    300.000 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Bürgerenergiefonds NRW
300.000 €

Förderfähig sind max. 300.000 €

Rechnerische Schätzung
300.000 €

pro Antrag

Förderquote100%
  • Gesamtkosten300.000 €
  • Förderfähige Basis300.000 €
  • Zuschuss– 300.000 €
  • Dein Eigenanteil0 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

4 Schritte

  1. 01

    Bürgerenergiegesellschaft gründen und Voraussetzungen erfüllen

    Mindestens sieben natürliche Personen aus verschiedenen Haushalten zusammenschließen, Vereinbarung über Projekt und Gesellschaftsziel treffen, Geschäftskonto einrichten.

  2. 02

    Unterlagen vorbereiten

    Antragsformular, Anlage Beteiligte Personen, Projektbeschreibung mit Skizze, Maßnahmenplan, Kosten- und Finanzierungsplan, Identitätsnachweise und De-minimis-Erklärung zusammenstellen.

  3. 03

    Antrag im NRW.BANK Kundenportal einreichen

    Antrag direkt im Kundenportal der NRW.BANK stellen und alle erforderlichen Dokumente hochladen. Bei Fragen: 0211 91741 4800 oder [email protected].

  4. 04

    Mittelverwendung nachweisen

    Nach Bewilligung die Verwendung der Mittel mit entsprechenden Belegen nachweisen. Rückzahlungspflicht entfällt, wenn das Projekt sich als nicht realisierbar erweist.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu einem Höchstbetrag von 300.000 € werden die förderfähigen Vorplanungs- und Machbarkeitsausgaben vollständig erstattet. Mindestbetrag 10.000 €.
Wer ist antragsberechtigt?
Bürgerenergiegesellschaften in NRW mit mindestens sieben beteiligten natürlichen Personen aus unterschiedlichen Haushalten. Kommunen oder juristische Personen können sich beteiligen, die Stimmenmehrheit muss aber bei den natürlichen Personen bleiben.
Was passiert bei Realisierung des Projekts?
Sobald die Gesellschaft eine Finanzierung sicherstellt oder mit der Realisierung beginnt, tritt die Rückzahlungspflicht ein. Bis drei Monate später ist die Zuwendung unverzinslich, danach 3,00 % über Basiszinssatz. Spätester Rückzahlungstermin ist drei Jahre nach Eintritt der Pflicht.
Was passiert, wenn das Projekt nicht realisiert werden kann?
Erweist sich das Projekt nachweislich als nicht realisierbar, entfällt die Rückzahlungspflicht. Eine entsprechende Erklärung samt Nachweis aus den geförderten Studien ist erforderlich.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bürgerenergiefonds NRW — Offizielle Programmseite
    nrwbank.dePrimärquelleNRW.BANK
  2. [02]
    Richtlinie Bürgerenergiefonds NRW (2026)
    recht.nrw.deRechtsgrundlageNRW.BANK