Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Bremer Aufbau-Bank (BAB) / NBank |
| Förderhöhe | bis zu 1.300 € |
| Zielgruppe | Privatperson, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Das Land Bremen belohnt erfolgreich abgeschlossene Aufstiegsfortbildungen im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) mit einer einmaligen Prämie. Berechtigt sind Absolventen, deren Prüfung seit dem 1. Januar 2019 bestanden wurde. Die Prämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG angerechnet und ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch.
Passt Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
4 Pflicht-Kriterien
Hauptwohnsitz oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Land Bremen seit mindestens 6 Monaten
Erfolgreiche Aufstiegsfortbildungsprüfung nach AFBG seit 01.01.2019
Antragstellung innerhalb 6 Monate nach Datum des Abschlusszeugnisses
Prämie wird nur einmal pro Person gewährt
Wie stellst du den Antrag?
Der Antrag wird online über das Kundenportal der NBank gestellt. Erforderlich sind das Prüfungszeugnis sowie eine erweiterte Meldebescheinigung (bei Hauptwohnsitz in Bremen) oder ein Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers (bei Hauptwohnsitz außerhalb Bremens). Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach Datum des Abschlusszeugnisses gestellt werden (Ausschlussfrist).
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie?
Wer kann die Prämie beantragen?
Welche Frist muss eingehalten werden?
Wird die Prämie auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie — Offizielle Programmseitenbank.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB) / NBank
- [02]Richtlinie ab 01.03.2025nbank.deRechtsgrundlageBremer Aufbau-Bank (BAB) / NBank
- [03]Produktinformation (PDF)nbank.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB) / NBank