BundesBonus
Zuschuss · bis 1.300 € Land

Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie

Einmalige nicht rückzahlbare Prämie in Höhe von 1.300 Euro für Absolventen einer Aufstiegsfortbildung nach AFBG mit Hauptwohnsitz oder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Land Bremen seit mindestens 6 Monaten.

Max. Förderung
1.300 €
pro Antrag
Zuständig
Bremer Aufbau-Bank (BAB) / NBank
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bremer Aufbau-Bank (BAB) / NBank
Förderhöhe bis zu 1.300 €
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Das Land Bremen belohnt erfolgreich abgeschlossene Aufstiegsfortbildungen im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) mit einer einmaligen Prämie. Berechtigt sind Absolventen, deren Prüfung seit dem 1. Januar 2019 bestanden wurde. Die Prämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG angerechnet und ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Hauptwohnsitz oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Land Bremen seit mindestens 6 Monaten

Erfolgreiche Aufstiegsfortbildungsprüfung nach AFBG seit 01.01.2019

Antragstellung innerhalb 6 Monate nach Datum des Abschlusszeugnisses

Prämie wird nur einmal pro Person gewährt

Wie stellst du den Antrag?

Der Antrag wird online über das Kundenportal der NBank gestellt. Erforderlich sind das Prüfungszeugnis sowie eine erweiterte Meldebescheinigung (bei Hauptwohnsitz in Bremen) oder ein Beschäftigungsnachweis des Arbeitgebers (bei Hauptwohnsitz außerhalb Bremens). Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach Datum des Abschlusszeugnisses gestellt werden (Ausschlussfrist).

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie?
Die Prämie beträgt 1.300 Euro als nicht rückzahlbarer Einmalbetrag pro Person.
Wer kann die Prämie beantragen?
Absolventen einer Aufstiegsfortbildung nach AFBG mit Hauptwohnsitz oder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Land Bremen seit mindestens 6 Monaten zum Zeitpunkt des Abschlusszeugnisses.
Welche Frist muss eingehalten werden?
Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach Datum des Abschlusszeugnisses bei der NBank eingehen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist.
Wird die Prämie auf das Aufstiegs-BAföG angerechnet?
Nein, die Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bremische Aufstiegsfortbildungs-Prämie — Offizielle Programmseite
    nbank.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB) / NBank
  2. [02]
    Richtlinie ab 01.03.2025
    nbank.deRechtsgrundlageBremer Aufbau-Bank (BAB) / NBank
  3. [03]
    Produktinformation (PDF)
    nbank.dePrimärquelleBremer Aufbau-Bank (BAB) / NBank