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Zuschuss · bis 70 % Land Aktuell bis 31.03.2027

Boost4Impact.NRW – Förderung junger Gemeinwohlunternehmen

Boost4Impact.NRW ist ein Zuschuss des NRW-Wirtschaftsministeriums aus dem EFRE/JTF-Programm für junge Gemeinwohlunternehmen. Gefördert werden nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt. Der Zuschuss deckt bis zu 70 Prozent der Ausgaben für Lieferungen und Dienstleistungen zur Marktfestigung, höchstens 100.000 Euro. Anträge sind bis zum 31. März 2027 möglich.

Max. Förderung
100.000 €
pro Antrag
Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Förderebene Landesprogramm
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderhöhe 15.000 € – 100.000 €
Förderquote bis 70 %
Zielgruppe Existenzgründer

Worum geht es?

Boost4Impact.NRW unterstützt junge innovative Unternehmen mit einem gemeinwohlorientierten Geschäftsmodell in der Phase nach der Gründung: bei der Kapitalsuche, der Akquise von Geschäftspartnern und der Festigung am Markt. Als gemeinwohlorientiert gelten insbesondere Vorhaben, die zur Bewältigung gesellschaftlicher oder ökologischer Herausforderungen beitragen, etwa Klima- und Umweltschutz, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft, soziale Teilhabe, Bildung und Qualifizierung, Gesundheit und Pflege, Integration und Inklusion, nachhaltige Mobilität, Demokratiestärkung sowie technologische Lösungen mit nachweisbarem gesellschaftlichem Mehrwert. Die Aufzählung ist laut Förderbekanntmachung nicht abschließend.

Die Fördermaßnahme setzt die Priorität 2 („Mittelstandsfreundliches NRW“) des EFRE/JTF-Programms NRW 2021–2027 um und wird vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) getragen. Bewilligende Stelle ist die Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) in Jülich, die Betreuung liegt beim Projektträger Jülich (PtJ).

Schnell-Check

Passt Boost4Impact.NRW zu dir?

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

8 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium
Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen?
Liegt die Gründung Ihres Unternehmens höchstens drei Jahre zurück?
Beschäftigt Ihr Unternehmen bis zu 10 Personen bei höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme?
Ist Ihr Unternehmen nicht börsennotiert?
Erfüllt Ihr Unternehmen die Kriterien der Social Business Initiative (gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell)?
Hat Ihr Unternehmen bisher keine Gewinne ausgeschüttet bzw. wurden keine Gewinne entnommen?
Ist Ihr Unternehmen weder durch Übernahme noch durch einen Zusammenschluss entstanden?
Sind Sie bereit, das Vorhaben von einem Coach begleiten zu lassen?
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag70 %100.000 €

Was bekommst du konkret?

Zuschuss als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung nach dem Ausgabenerstattungsprinzip: bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 100.000 Euro. Die Bagatellgrenze liegt bei 15.000 Euro Zuschuss, der Durchführungszeitraum beträgt bis zu 12 Monate. Förderfähig sind Ausgaben für die Entwicklung und Weiterentwicklung von Produkt- und Dienstleistungsprototypen, externe Beratungsleistungen, Coaching- und Qualifizierungsleistungen, Softwarelizenzen und digitale Lösungen, Marktstudien, Analysen und Gutachten, Agentur- und Kreativleistungen, IT- und Implementierungsdienstleistungen sowie externe Finanz- und Bewertungsleistungen. Die Sachausgaben können als Pauschalbetrag auf Basis von Kostenvoranschlägen festgelegt werden.

Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Boost4Impact.NRW
142.857 €

Förderfähig sind max. 142.857 €

Rechnerische Schätzung
100.000 €

pro Antrag

Förderquote70%
  • Gesamtkosten142.857 €
  • Förderfähige Basis142.857 €
  • Zuschuss– 100.000 €
  • Dein Eigenanteil42.857 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

7 Schritte

  1. 01

    Beratungsangebot der Innovationsförderagentur NRW vor dem Antrag nutzen

    Vor der Antragstellung soll das Beratungsangebot genutzt werden. Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bietet die Innovationsförderagentur NRW telefonisch in festen Sprechzeiten an, eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektanträgen per E-Mail an boost4impact.in.nrw@ptj.de.

  2. 02

    Coach für die begleitende Beratung gewinnen und Verpflichtungserklärung einholen

    Voraussetzung für die Förderung ist die begleitende Beratung durch einen Coach, der sich verpflichtet, das junge Gemeinwohlunternehmen bei der Marktfestigung zu unterstützen, und versichert, Expertise im Start-up-Coaching zu besitzen. Seine fachliche Erfahrung ist im Rahmen der Antragstellung durch mindestens drei Referenzprojekte im Start-up-Coaching nachzuweisen, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Die Verpflichtungserklärung muss zusammen mit den Antragsunterlagen vorgelegt werden.

  3. 03

    KMU-Erklärung, Erklärung zum Gemeinwohlunternehmen und Kostenvoranschläge zusammenstellen

    Mit dem Antrag sind eine KMU-Erklärung und eine Erklärung zum Gemeinwohlunternehmen vorzulegen, in der die gemeinwohlorientierten Ziele des Vorhabens transparent anzugeben sind. Je geplantem Auftrag sind soweit möglich Kostenvoranschläge von mindestens drei fachkundigen und leistungsfähigen Anbietern beizufügen. Im Antrag sind die beantragten Ausgaben zu erläutern und ausdrücklich zum Beitrag des Vorhabens zu den Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie NRW sowie zum innovativen und wirtschaftlichen Potenzial Stellung zu nehmen.

  4. 04

    Antrag bis 31. März 2027 über das EFRE.NRW.Online-Portal einreichen

    Das Antragsverfahren ist einstufig: Der Antrag wird über das EFRE.NRW.Online-Portal eingereicht, wo auch die Antragsunterlagen zum Download bereitstehen; laut Förderbekanntmachung ist auch ein schriftlicher Antrag mit den Antragsformularen bei der Innovationsförderagentur NRW möglich. Die Einreichungsrunde endet vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel am 31. März 2027 um 23:59 Uhr; berücksichtigt werden nur vollständige Anträge, und jedes Jungunternehmen kann die Förderung nur einmal erhalten. Eine Verlängerung der Frist ist beabsichtigt, hängt aber vom Inkrafttreten neuer beihilferechtlicher Regelungen ab.

    Zum EFRE.NRW.Online-Portal
  5. 05

    Rechtsverbindlich unterschriebene Zusammenfassung fristgerecht einsenden

    Am Ende der Einreichung stellt EFRE.NRW.Online eine Zusammenfassung zum Download bereit, die rechtsverbindlich zu unterschreiben ist und ebenfalls bis zum Fristende bei der Innovationsförderagentur NRW eingegangen sein muss. Als rechtsverbindlich zählt die Unterschrift der Vertretungsberechtigten im Original per Post, maßgeblich ist der Posteingangsstempel, oder eine qualifizierte elektronische Signatur per E-Mail an boost4impact.in.nrw@ptj.de.

  6. 06

    Bewilligung durch die Innovationsförderagentur NRW abwarten

    Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet; förderwürdige und förderfähige Anträge werden bis zur Grenze der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Bewilligende Stelle ist die Innovationsförderagentur NRW in Jülich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides.

  7. 07

    Vorhaben innerhalb von zwölf Monaten mit Coaching umsetzen und Ausgaben abrufen

    Der Durchführungszeitraum beträgt bis zu zwölf Monate; mindestens einmal pro Quartal ist ein verbindlicher Termin mit dem Coach wahrzunehmen. Ausgezahlt wird nach dem Ausgabenerstattungsprinzip, also erst wenn die Ausgaben getätigt, zahlenmäßig nachgewiesen und von der bewilligenden Stelle geprüft wurden; in der Regel sind Mittel mindestens einmal in jedem Kalenderhalbjahr abzurufen. Projektänderungen, einschließlich eines Wechsels des Coaches, bedürfen der vorherigen Zustimmung der bewilligenden Stelle.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss bei Boost4Impact.NRW?
Der Zuschuss beträgt maximal 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 100.000 Euro. Unterhalb von 15.000 Euro Zuschuss wird keine Zuwendung gewährt (Bagatellgrenze).
Wer kann Boost4Impact.NRW beantragen?
Nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in NRW, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt. Sie müssen die Kriterien der Social Business Initiative und die KMU-Definition der EU erfüllen, dürfen noch keine Gewinne ausgeschüttet haben und nicht durch Übernahme oder Zusammenschluss entstanden sein.
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Projektbezogene Ausgaben für Lieferungen und Dienstleistungen, die die Marktposition stärken: Produkt- und Dienstleistungsprototypen, externe Beratung, Coaching und Qualifizierung, Softwarelizenzen und digitale Lösungen, Marktstudien und Gutachten, Agentur- und Kreativleistungen, IT-Dienstleistungen sowie externe Finanz- und Bewertungsleistungen.
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Die aktuelle Einreichungsrunde läuft bis zum 31.03.2027, 23:59 Uhr, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel. Eine Verlängerung ist beabsichtigt, hängt aber von neuen beihilferechtlichen Regelungen ab.
Ist ein Coaching Pflicht?
Ja. Voraussetzung für die Förderung ist die begleitende Beratung durch einen Coach. Eine Verpflichtungserklärung dazu muss mit den Antragsunterlagen vorgelegt werden.
Kann ein Unternehmen Boost4Impact.NRW mehrfach erhalten?
Nein. Jedes Jungunternehmen kann die Förderung nur einmal in Anspruch nehmen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Boost4Impact.NRW – Förderung junger Gemeinwohlunternehmen — Offizielle Programmseite
    ptj.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  2. [02]
    Boost4Impact.NRW bei der Innovationsförderagentur NRW
    in.nrwPrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  3. [03]
    Boost4Impact.NRW auf efre.nrw
    efre.nrwPrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  4. [04]
    Förderbekanntmachung Boost4Impact.NRW (PDF)
    ptj.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

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