Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Förderebene | Landesprogramm |
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen |
| Förderhöhe | 15.000 € – 100.000 € |
| Förderquote | bis 70 % |
| Zielgruppe | Existenzgründer |
Worum geht es?
Boost4Impact.NRW unterstützt junge innovative Unternehmen mit einem gemeinwohlorientierten Geschäftsmodell in der Phase nach der Gründung: bei der Kapitalsuche, der Akquise von Geschäftspartnern und der Festigung am Markt. Als gemeinwohlorientiert gelten insbesondere Vorhaben, die zur Bewältigung gesellschaftlicher oder ökologischer Herausforderungen beitragen, etwa Klima- und Umweltschutz, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft, soziale Teilhabe, Bildung und Qualifizierung, Gesundheit und Pflege, Integration und Inklusion, nachhaltige Mobilität, Demokratiestärkung sowie technologische Lösungen mit nachweisbarem gesellschaftlichem Mehrwert. Die Aufzählung ist laut Förderbekanntmachung nicht abschließend.
Die Fördermaßnahme setzt die Priorität 2 („Mittelstandsfreundliches NRW“) des EFRE/JTF-Programms NRW 2021–2027 um und wird vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) getragen. Bewilligende Stelle ist die Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) in Jülich, die Betreuung liegt beim Projektträger Jülich (PtJ).
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Welche Bedingungen gelten?
8 Pflicht-Kriterien
| Kriterium |
|---|
| Hat Ihr Unternehmen seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen? |
| Liegt die Gründung Ihres Unternehmens höchstens drei Jahre zurück? |
| Beschäftigt Ihr Unternehmen bis zu 10 Personen bei höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme? |
| Ist Ihr Unternehmen nicht börsennotiert? |
| Erfüllt Ihr Unternehmen die Kriterien der Social Business Initiative (gemeinwohlorientiertes Geschäftsmodell)? |
| Hat Ihr Unternehmen bisher keine Gewinne ausgeschüttet bzw. wurden keine Gewinne entnommen? |
| Ist Ihr Unternehmen weder durch Übernahme noch durch einen Zusammenschluss entstanden? |
| Sind Sie bereit, das Vorhaben von einem Coach begleiten zu lassen? |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 70 % | 100.000 € |
Was bekommst du konkret?
Zuschuss als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung nach dem Ausgabenerstattungsprinzip: bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 100.000 Euro. Die Bagatellgrenze liegt bei 15.000 Euro Zuschuss, der Durchführungszeitraum beträgt bis zu 12 Monate. Förderfähig sind Ausgaben für die Entwicklung und Weiterentwicklung von Produkt- und Dienstleistungsprototypen, externe Beratungsleistungen, Coaching- und Qualifizierungsleistungen, Softwarelizenzen und digitale Lösungen, Marktstudien, Analysen und Gutachten, Agentur- und Kreativleistungen, IT- und Implementierungsdienstleistungen sowie externe Finanz- und Bewertungsleistungen. Die Sachausgaben können als Pauschalbetrag auf Basis von Kostenvoranschlägen festgelegt werden.
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 142.857 €
pro Antrag
- Gesamtkosten142.857 €
- Förderfähige Basis142.857 €
- Zuschuss– 100.000 €
- Dein Eigenanteil42.857 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
7 Schritte
- 01
Beratungsangebot der Innovationsförderagentur NRW vor dem Antrag nutzen
Vor der Antragstellung soll das Beratungsangebot genutzt werden. Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bietet die Innovationsförderagentur NRW telefonisch in festen Sprechzeiten an, eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektanträgen per E-Mail an boost4impact.in.nrw@ptj.de.
- 02
Coach für die begleitende Beratung gewinnen und Verpflichtungserklärung einholen
Voraussetzung für die Förderung ist die begleitende Beratung durch einen Coach, der sich verpflichtet, das junge Gemeinwohlunternehmen bei der Marktfestigung zu unterstützen, und versichert, Expertise im Start-up-Coaching zu besitzen. Seine fachliche Erfahrung ist im Rahmen der Antragstellung durch mindestens drei Referenzprojekte im Start-up-Coaching nachzuweisen, die nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Die Verpflichtungserklärung muss zusammen mit den Antragsunterlagen vorgelegt werden.
- 03
KMU-Erklärung, Erklärung zum Gemeinwohlunternehmen und Kostenvoranschläge zusammenstellen
Mit dem Antrag sind eine KMU-Erklärung und eine Erklärung zum Gemeinwohlunternehmen vorzulegen, in der die gemeinwohlorientierten Ziele des Vorhabens transparent anzugeben sind. Je geplantem Auftrag sind soweit möglich Kostenvoranschläge von mindestens drei fachkundigen und leistungsfähigen Anbietern beizufügen. Im Antrag sind die beantragten Ausgaben zu erläutern und ausdrücklich zum Beitrag des Vorhabens zu den Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie NRW sowie zum innovativen und wirtschaftlichen Potenzial Stellung zu nehmen.
- 04
Antrag bis 31. März 2027 über das EFRE.NRW.Online-Portal einreichen
Das Antragsverfahren ist einstufig: Der Antrag wird über das EFRE.NRW.Online-Portal eingereicht, wo auch die Antragsunterlagen zum Download bereitstehen; laut Förderbekanntmachung ist auch ein schriftlicher Antrag mit den Antragsformularen bei der Innovationsförderagentur NRW möglich. Die Einreichungsrunde endet vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel am 31. März 2027 um 23:59 Uhr; berücksichtigt werden nur vollständige Anträge, und jedes Jungunternehmen kann die Förderung nur einmal erhalten. Eine Verlängerung der Frist ist beabsichtigt, hängt aber vom Inkrafttreten neuer beihilferechtlicher Regelungen ab.
Zum EFRE.NRW.Online-Portal - 05
Rechtsverbindlich unterschriebene Zusammenfassung fristgerecht einsenden
Am Ende der Einreichung stellt EFRE.NRW.Online eine Zusammenfassung zum Download bereit, die rechtsverbindlich zu unterschreiben ist und ebenfalls bis zum Fristende bei der Innovationsförderagentur NRW eingegangen sein muss. Als rechtsverbindlich zählt die Unterschrift der Vertretungsberechtigten im Original per Post, maßgeblich ist der Posteingangsstempel, oder eine qualifizierte elektronische Signatur per E-Mail an boost4impact.in.nrw@ptj.de.
- 06
Bewilligung durch die Innovationsförderagentur NRW abwarten
Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet; förderwürdige und förderfähige Anträge werden bis zur Grenze der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt. Bewilligende Stelle ist die Innovationsförderagentur NRW in Jülich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides.
- 07
Vorhaben innerhalb von zwölf Monaten mit Coaching umsetzen und Ausgaben abrufen
Der Durchführungszeitraum beträgt bis zu zwölf Monate; mindestens einmal pro Quartal ist ein verbindlicher Termin mit dem Coach wahrzunehmen. Ausgezahlt wird nach dem Ausgabenerstattungsprinzip, also erst wenn die Ausgaben getätigt, zahlenmäßig nachgewiesen und von der bewilligenden Stelle geprüft wurden; in der Regel sind Mittel mindestens einmal in jedem Kalenderhalbjahr abzurufen. Projektänderungen, einschließlich eines Wechsels des Coaches, bedürfen der vorherigen Zustimmung der bewilligenden Stelle.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss bei Boost4Impact.NRW?
Wer kann Boost4Impact.NRW beantragen?
Welche Ausgaben sind förderfähig?
Bis wann kann ich den Antrag stellen?
Ist ein Coaching Pflicht?
Kann ein Unternehmen Boost4Impact.NRW mehrfach erhalten?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Boost4Impact.NRW – Förderung junger Gemeinwohlunternehmen — Offizielle Programmseiteptj.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- [02]Boost4Impact.NRW bei der Innovationsförderagentur NRWin.nrwPrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- [03]Boost4Impact.NRW auf efre.nrwefre.nrwPrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- [04]Förderbekanntmachung Boost4Impact.NRW (PDF)ptj.dePrimärquelleMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.