Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Bundesstadt Bonn — Klimaförderung |
| Förderhöhe | bis zu 25.000 € |
| Förderquote | 30 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Zuwendungsberechtigt sind Gebäude-Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Pächter von Dach- oder Fassadenflächen, sofern sie dort Solaranlagen installieren und betreiben. Wohnungsmieter sind zuwendungsberechtigt, soweit es um Stecker-Solargeräte wie Balkonsolarkraftwerke geht. Die Stadt konzentriert die Mittel auf den Gebäudebestand mit Baufertigstellung bis 31. Dezember 2021. Besteht eine Solarverpflichtung nach § 42a BauO NRW, fördert die Stadt weder die verpflichtende Anlage noch darüber hinausgehende Anlagenteile. Bei Wohnhäusern bis drei Wohneinheiten gibt es den Zuschuss nur bei Dachvollbelegung. Der Installateur bestätigt schriftlich, dass die Anlage zur Maximierung der Solarstromproduktion ausgelegt ist — auf allen geeigneten Sattel- und Pultdachflächen sowie allen Flachdächern mit 0 bis 20 Grad Neigung.
Der Antrag kann vor oder nach Beauftragung gestellt werden, spätestens jedoch drei Monate nach Schlussrechnung. Ohne Bewilligungsbescheid erfolgt die Auftragsvergabe auf eigenes finanzielles Risiko. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist eine Denkmalerlaubnis nach § 9 DSchG NRW einzuholen. Der Förderantrag kann vorher gestellt werden, gekauft oder installiert werden darf erst nach der Erlaubnis.
Hinweis zur aktuellen Verfügbarkeit — die Stadt schreibt: „Aufgrund der großen Nachfrage sind die Mittel im Förderprogramm Solares Bonn für 2026 ausgeschöpft. Die Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich. Wir informieren an dieser Stelle, wenn eine Antragstellung wieder möglich ist."
Passt Förderprogramm Solares Bonn zu dir?
5 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Zuwendungsberechtigte
Nur Bestandsgebäude ohne Solarpflicht
Dachvollbelegung bei kleinen Wohnhäusern
Antragsfrist bis drei Monate nach Schlussrechnung
Denkmalschutz vorab klären
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag | 30 % | 25.000 € |
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 83.333 €
pro Antrag
- Gesamtkosten83.333 €
- Förderfähige Basis83.333 €
- Zuschuss– 25.000 €
- Dein Eigenanteil58.333 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wo stellst du den Antrag in Bonn?
Als lokale Anlaufstelle ist für Bonn Bonn hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Bonn wird in Nordrhein-Westfalen als Stadt geführt. In der Region leben 336.465 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 05314.
Häufige Fragen
Kann ich Solares Bonn derzeit beantragen?
Wie hoch ist der Zuschuss für Photovoltaik auf einem Mehrfamilienhaus?
Lohnt sich die Kombination aus Photovoltaik und Gründach?
Was bringt der Mieterstrom-Bonus?
Werden Neubauten gefördert?
Mehr Förderprogramm Solares Bonn-Inhalte für Bonn
Andere Programme in dieser Region, weitere Städte und passende Themen-Hubs.
Übersicht & Region
Auch interessant
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Förderprogramm Solares Bonn — Offizielle Programmseitebonn.dePrimärquelleBundesstadt Bonn — Klimaförderung
- [02]Übersicht der Klima-Förderprogramme der Stadt Bonnbonn.dePrimärquelleBundesstadt Bonn — Klimaförderung
- [03]Förderrichtlinie Solares Bonn (gültig ab 1. August)bonn.deRechtsgrundlageBundesstadt Bonn — Klimaförderung
Diese Seite zeigt Förderprogramm Solares Bonn mit Fokus auf Bonn. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.