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Dein Blick auf Dortmund

Dortmund hat keine eigene Stadt-MFH-Wallbox-Förderung 2026 — das PuLS-Projekt ist BMV-Forschungsprojekt für öffentliche Lade-Infrastruktur, kein WEG-Privat-Zuschuss. Hauptweg WEG/Vermieter: BMDV-Bund (2.000 €/Stellplatz, 15.04.–10.11.2026) plus progres.NRW (Land) plus § 14a EnWG.

Zuschuss · bis 1.500 € Bund Aktuell bis 10.11.2026

Laden im Mehrparteienhaus (BMDV) — 2026 in Dortmund

Das BMDV-Programm „Laden im Mehrparteienhaus" ist der Bundeszuschuss bis 2.000 € pro Stellplatz für Wallbox-Errichtung in Mehrfamilienhäusern, WEG-Anlagen und Vermieter-Objekten. Antragsberechtigt sind WEG, Vermieter (privat und gewerblich), Wohnungsgenossenschaften und KMU mit Mitarbeiter-Stellplätzen. Antragsfenster läuft 15.04. bis 10.11.2026 — Antrag online über laden-im-mehrparteienhaus.de vor Maßnahmenbeginn.

Max. Förderung
1.500 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Verkehr
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Verkehr
Förderhöhe bis zu 1.500 €
Zielgruppe Eigentümer, Unternehmen

Worum geht es?

Mit dieser Bundesförderung unterstützt das Bundesministerium für Verkehr die Beschaffung und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in und an Mehrparteienhäusern. Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer im Sinne des WEG, Eigentümer eines Mehrparteienhauses, Eigentümer von Stellplätzen, die einem Mehrparteienhaus zugeordnet werden, Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) sowie Unternehmen mit großen Wohnbeständen. Mitfinanziert werden die Anschaffung und Errichtung von Ladeinfrastruktur (Typ-2- oder CCS-Anschluss + technische Ausrüstung), Netzanschluss und Installation elektrischer oder anderer Komponenten (inkl. Stromkabel und Transformatoren) sowie notwendige Baumaßnahmen, Anpassungen von Grundflächen oder Straßen. Antragsannahme über die PricewaterhouseCoopers GmbH WPG als Projektträger.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Sind Sie Eigentümer von Mehrparteienhaus/Stellplätzen, WEG oder KMU mit Wohnungsbestand?

Betreiben Sie die Ladeinfrastruktur mit erneuerbarer Energie?

Stellen Sie den Antrag VOR Vorhabenbeginn (Bescheidung abwarten)?

Reichen Sie den Antrag im Antragsfenster ein (15.04.-10.11.2026, größere Wohnungsbestände bis 15.10.2026)?

Wie viele Ladepunkte planen Sie zu errichten?

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

2 Schritte

  1. 01

    Antrag elektronisch einreichen

    Antrag elektronisch über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH WPG einreichen. Antragsfenster für Privatpersonen, WEG und KMU: 15.04.2026 bis 10.11.2026. Unternehmen mit größeren Wohnungsbeständen können bis 15.10.2026 einreichen.

  2. 02

    Bewilligungsbescheid abwarten

    Mit dem Vorhaben darf erst nach Bescheidung über den Antrag begonnen werden. Die Förderrichtlinie gilt bis 31.12.2030.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Wohnungseigentümer im Sinne des WEG, Eigentümer eines Mehrparteienhauses oder einzelner zu Mehrparteienhäusern gehörender Stellplätze, Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) sowie Unternehmen mit größeren Wohnbeständen. Privatpersonen mit Einzel-Hausgrundstück sind NICHT antragsberechtigt — dafür gibt es andere Wallbox-Programme.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt — maximal 300.000 € pro Vorhaben. Bei einer Tiefgarage mit 50 Stellplätzen wären also bis zu 100.000 € förderfähig. Die Förderdauer beträgt in der Regel maximal 3 Jahre.
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird elektronisch bei der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG als Projektträger gestellt. Privatpersonen, WEG und KMU können bis spätestens 10.11.2026 einreichen, Unternehmen mit größeren Wohnungsbeständen bis zum 15.10.2026.
Wann darf ich mit dem Bau beginnen?
Erst nach Bescheidung über den Antrag — vorzeitiger Vorhabenbeginn führt zur Ablehnung der Förderung. Die Geltungsdauer der Förderrichtlinie endet am 31.12.2030.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Laden im Mehrparteienhaus (BMDV) — 2026 — Offizielle Programmseite
    laden-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
  2. [02]
    Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern — Projektträger-Portal
    laden-im-mehrparteienhaus.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
  3. [03]
    NRW.BANK — Programminformation
    nrwbank.dePrimärquelleBundesministerium für Verkehr
  4. [04]
    Förderbekanntmachung — Bundesanzeiger 24.03.2026
    bundesanzeiger.deRechtsgrundlageBundesministerium für Verkehr

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