BundesBonus
Stadt Dortmund · Stadt-Bonus Stapelbar mit KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard

Dein Stadt-Bonus in Dortmund

1.000 € Pauschale · ab 5 kWp

Stadt-Programm im Detail

Die Stadt Dortmund fördert die Errichtung neuer PV-Anlagen ab 5 kWp Bruttoleistung auf Ein- und Zweifamilienhäusern im Stadtgebiet mit einer Pauschale von 1.000 € pro Anlage. Das Programm war im Dezember 2025 wegen Antrags-Stau pausiert und ist im Frühjahr 2026 wieder geöffnet — Anträge können aktuell wieder gestellt werden. Stand April 2026 ist der Topf laufend, ohne festes Enddatum.

Wer ist antragsberechtigt

Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen von maximal 75.000 € (Ledige) bzw. 150.000 € (Verheiratete/zusammen Veranlagte) pro Jahr. Mehrfamilienhäuser ab 3 WE und Gewerbe sind nicht über dieses Programm gefördert — dafür gibt es separate Förderschienen. Vereinsgebäude haben eine eigene Schiene.

Was ist förderfähig

Neuerrichtung netzgekoppelter PV-Dachanlagen ab 5 kWp auf EFH/ZFH im Dortmunder Stadtgebiet. Wichtige Einschränkung seit 1. Januar 2026: in NRW besteht bei vollständiger Dachflächen-Erneuerung eine Solardach-Pflicht — wenn das Vorhaben unter diese gesetzliche Pflicht fällt, ist die städtische Förderung ausgeschlossen (Doppelförderung gesetzlicher Pflichten ist EU-rechtlich unzulässig). Pflicht-Fall liegt vor bei kompletter Dachneueindeckung — bei Teil-Sanierungen typischerweise nicht.

Antragsweg pro Stadt

Antrag erfolgt ausschließlich online über das Service-Portal der Stadt Dortmund. Schritte: (1) Online-Formular ausfüllen mit Anlagendaten, (2) Angebot des Fachbetriebs hochladen, (3) Einkommens-Erklärung + Steuerbescheid beilegen, (4) Bewilligung abwarten, (5) Anlage installieren, (6) Verwendungsnachweis binnen 12 Monaten nach Bewilligungsbescheid mit Schlussrechnung + MaStR-Anmeldung + Inbetriebnahme-Protokoll. Bei Topfausschöpfung pausiert das Programm vorübergehend.

Stack-Logik mit KfW 270

KfW 270 als zinsgünstiger Förderkredit ist mit dem Dortmund-Zuschuss kombinierbar (Zuschuss + Kredit = unterschiedliche Förderarten). Reihenfolge: erst Stadt-Bewilligung, dann KfW 270 über die Hausbank, dann Auftragserteilung. Identische Kosten dürfen nicht doppelt aus beiden Programmen abgedeckt werden. EEG-Einspeisevergütung läuft separat.

Häufige Fragen für Dortmund

  • Solardachpflicht und Förderung — wie passt das? Bei kompletter Dachneueindeckung greift in NRW seit 1.1.2026 die Pflicht — dann ist die städtische Förderung ausgeschlossen. Bei einer reinen Aufdach-Installation ohne Dachsanierung bleibt die Förderung möglich.

  • 4,8 kWp — fällt knapp unter 5 kWp Mindestgröße — gefördert? Nein, die 5 kWp Bruttoleistung sind Pflicht. Eine kleinere Anlage ist nicht förderfähig.

  • Einkommen leicht über 75.000 € — was tun? Über die Schwelle keine Förderung. Schwelle gilt für das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto.

  • MFH antragsberechtigt? Nein, dieses Programm ist auf EFH/ZFH beschränkt. Für MFH siehe progres.nrw oder Land-/Bundes-Schienen.

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KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard — Bundes-Stack zur Stadt-Förderung

Der KfW-Kredit 270 finanziert Erneuerbare-Energien-Anlagen -- Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft, Biogas und Batteriespeicher -- zu kapitalmarktnahen Zinsen. Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Kommunen und Freiberufler. Der Kreditbetrag betraegt bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben ohne Mindestbetrag, die Finanzierung deckt bis zu 100 Prozent der Investitionskosten ab.

Zuständig
Kreditanstalt für Wiederaufbau
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Darlehen
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderhöhe Regional unterschiedlich — siehe Stadt-Detail oben
Zielgruppe Unternehmen

Plus: KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard als Bundes-Stack

Zusätzlich zum Stadt-Programm in Dortmund kannst du das Bundes-Programm nutzen — hier die Konditionen im Detail.

Mit dem Programm 'Erneuerbare Energien – Standard' (KfW 270) finanziert die KfW die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Gefördert werden u.a. Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, Fassaden oder Freiflächen; Wasserkraft bis 20 MW; Windkraft; Biomasse-KWK-Anlagen; Biogasanlagen und -leitungen; Batteriespeicher; Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf erneuerbarer Basis; Wärme-/Kältenetze und -speicher aus erneuerbaren Quellen; Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot (Power-to-X, Lastmanagement); Contracting-Vorhaben; Modernisierungen mit Leistungssteigerung. Antragsberechtigt sind in- und ausländische private und öffentliche Unternehmen jeder Größe, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Privatpersonen (mit Einspeisung), Freiberufler und gemeinnützige Antragsteller.

Schnell-Check

Passt KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard zu dir?

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Antragsberechtigt sind Privatpersonen, in- und auslaendische Unternehmen aller Grossenklassen, Koerperschaften, Stiftungen, kommunale Zweckverbande sowie Freiberufler. Privatpersonen muessen mindestens einen Teil des erzeugten Stroms oder der Waerme ins Netz einspeisen.

Kein Mindestbetrag. Maximal 150 Mio. Euro pro Vorhaben. Die Finanzierung kann bis zu 100 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten abdecken. Fuer eine Photovoltaikanlage auf dem Eigenheim liegt der typische Kreditbetrag zwischen 10.000 und 50.000 Euro.

Gefördert werden Photovoltaikanlagen (Dach, Fassade, Freiflaeche), Windkraft, Wasserkraft bis 20 MW Leistung, Biomasse und Biogas einschliesslich Biogasleitungen, Kraft-Waerme-Kopplung aus Biomasse, Batteriespeicher sowie Waerme- und Kaeltenetze auf Basis erneuerbarer Energien. Nicht foerderfaehig sind Balkonkraftwerke, Steckeranlagen und fossile Brennstoffe.

Privatpersonen muessen mindestens einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Waerme in das oeffentliche Netz einspeisen. Eine vollstaendige Eigennutzung ohne Netzeinspeisung ergibt keinen Anspruch auf den KfW-Kredit 270.

Der Kreditantrag muss bei der Hausbank gestellt und bewilligt sein, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrages. Eine rueckwirkende Foerderung ist ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, in- und auslaendische Unternehmen aller Grossenklassen, Koerperschaften, Stiftungen, kommunale Zweckverbande sowie Freiberufler. Privatpersonen muessen mindestens einen Teil des erzeugten Stroms oder der Waerme ins Netz einspeisen.

Foerderfaehige Technologien

Gefördert werden Photovoltaikanlagen (Dach, Fassade, Freiflaeche), Windkraft, Wasserkraft bis 20 MW Leistung, Biomasse und Biogas einschliesslich Biogasleitungen, Kraft-Waerme-Kopplung aus Biomasse, Batteriespeicher sowie Waerme- und Kaeltenetze auf Basis erneuerbarer Energien. Nicht foerderfaehig sind Balkonkraftwerke, Steckeranlagen und fossile Brennstoffe.

Einspeisung Pflicht

Privatpersonen muessen mindestens einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Waerme in das oeffentliche Netz einspeisen. Eine vollstaendige Eigennutzung ohne Netzeinspeisung ergibt keinen Anspruch auf den KfW-Kredit 270.

Antrag vor Vorhabenbeginn

Der Kreditantrag muss bei der Hausbank gestellt und bewilligt sein, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrages. Eine rueckwirkende Foerderung ist ausgeschlossen.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Vorhaben planen und Kosten ermitteln

    Holen Sie Angebote fuer die gewuenschte Anlage (z. B. PV-Anlage mit Speicher) ein und ermitteln Sie die gesamten Investitionskosten. Diese bilden die Grundlage fuer den Kreditbetrag -- KfW 270 finanziert bis zu 100 Prozent der anrechenbaren Kosten.

  2. 02

    Hausbank kontaktieren und Antrag stellen

    Wenden Sie sich an Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut, das KfW-Foerderkredite vermittelt. Der Antrag muss vor Abschluss des ersten Liefer- oder Leistungsvertrages (Vorhabenbeginn) eingereicht werden. Spaetere Antragstellung fuehrt zum Verlust des Foerderanspruchs.

  3. 03

    Bewilligung und Darlehensvertrag abschliessen

    Die Hausbank prueft den Antrag, bewertet die Bonität und leitet den Antrag an die KfW weiter. Nach Bewilligung schliessen Sie den Darlehensvertrag direkt mit der Hausbank ab. Die Zinskonditionen werden mit der Bewilligung festgeschrieben.

  4. 04

    Anlage installieren und Kredit abrufen

    Lassen Sie die Anlage von einem Fachbetrieb installieren. Den Kreditbetrag koennen Sie innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung in einer Summe oder in Teilbetraegen abrufen. Stellen Sie sicher, dass die Netzeinspeisung besteht, um die Foerderbedingungen zu erfuellen.

  5. 05

    Tilgungsfreie Phase nutzen und dann tilgen

    Waehrend der vereinbarten tilgungsfreien Anlaufzeit zahlen Sie nur Zinsen. Danach beginnt die Tilgungsphase mit gleichhohen vierteljährlichen Raten aus Zinsen und Tilgung. Eine vorzeitige Rueckzahlung ist jederzeit gegen Vorfaelligkeitsentschaedigung moeglich.

  6. 06

    Kombination mit weiteren Foerdermitteln pruefen

    Pruefen Sie, ob Sie den KfW 270 mit weiteren Foerderprogrammen kombinieren koennen -- etwa mit der Einspeiseverguetung nach EEG, mit Landesprogrammen oder kommunalen Foerderungen. Die Summe aller Foerdermittel darf die Investitionskosten nicht uebersteigen.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt -- koennen auch Privatpersonen den KfW 270 beantragen?
Ja, der KfW 270 steht ausdrücklich beiden Gruppen offen: Privatpersonen und Unternehmen. Privatpersonen, die eine Photovoltaikanlage oder einen Batteriespeicher auf dem eigenen Dach installieren und mindestens einen Teil des erzeugten Stroms ins Netz einspeisen, koennen den Kredit ebenso beantragen wie Unternehmen, Kommunen, Genossenschaften oder Freiberufler. Damit ist KfW 270 eines der wenigen KfW-Programme, das ohne Beschraenkung auf eine bestimmte Zielgruppe alle Erzeuger erneuerbarer Energien einschließt.
Welche Konditionen und Zinsen gelten beim KfW-Kredit 270?
Die Zinsen orientieren sich am Kapitalmarkt und werden laufend angepasst. Es gibt keine festgelegte Zinsuntergrenze -- die Konditionen haengen von Bonitaet, Laufzeit und individueller Risikoklasse ab und werden erst bei Antragsbewilligung festgeschrieben. Der Kredit wird zu 100 Prozent des Nennwerts ausgezahlt. Die Zinsbindung gilt fuer die gesamte vereinbarte Laufzeit. Aktuelle Richtwerte finden sich in der KfW-Konditionenuebersicht, die taeglich aktualisiert wird.
Welche Laufzeiten und tilgungsfreien Phasen gibt es?
Die Mindestlaufzeit betraegt 2 Jahre. Es sind verschiedene Laufzeitvarianten moeglich, waehrend derer eine tilgungsfreie Anlaufzeit vereinbart werden kann -- in dieser Phase zahlt der Kreditnehmer nur Zinsen, keine Tilgung. Nach Ende der tilgungsfreien Zeit erfolgt die Rueckzahlung in gleichhohen vierteljährlichen Raten. Eine vorzeitige Rueckzahlung ist gegen eine Vorfaelligkeitsentschaedigung moeglich. Kreditabrufe sind innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung in Summe oder als Teilbetraege moeglich.
Wie lauft der Antragsweg fuer den KfW 270 ab?
Der KfW 270 wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern ausschliesslich ueber eine Hausbank (Geschaeftsbank, Sparkasse, Volksbank oder andere Kreditinstitute), die als Finanzierungspartner fungiert. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Nach Erhalt der Zusage schliesst der Kreditnehmer den Darlehensvertrag mit der Hausbank ab. Die KfW refinanziert die Hausbank -- der Kreditnehmer hat keinen direkten Kontakt zur KfW waehrend der Antragsphase.
Ist KfW 270 kombinierbar mit BAFA-Foerderung oder anderen Programmen?
Ja, KfW 270 ist mit anderen oeffentlichen Foerdermitteln kombinierbar, sofern die Summe aller Foerderungen die anrechenbaren Investitionskosten nicht ueberschreitet. Eine gleichzeitige Nutzung mit der Einspeiseverguetung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ausdruecklich moeglich. Fuer Waermepumpen oder Heiztechnik innerhalb einer Gebäudesanierung kann alternativ KfW 261 (Bundesfoerderung Effizientes Gebaeude) in Betracht kommen, der Investitionszuschuesse beziehungsweise Kredite mit Tilgungszuschuss bietet.
Was genau wird durch KfW 270 gefördert -- welche Technologien sind eingeschlossen?
Gefördert werden alle gängigen erneuerbaren Energieanlagen: Photovoltaikanlagen auf Daechern, Fassaden und Freiflächen; Windkraftanlagen; Wasserkraftwerke bis 20 MW Nennleistung; Biomasse-KWK-Anlagen, Biogasanlagen und Biogasleitungen; Batteriespeicher fuer Solarstrom; sowie Waerme- und Kaeltenetze und -speicher auf Basis erneuerbarer Energien. Ebenfalls foerderfaehig sind Digitalisierungs- und Flexibilisierungsmassnahmen der Energiewende. Nicht foerderfaehig sind Balkonkraftwerke (Steckermodule), reine Kapitalbeteiligungen wie Bürgerwindpark-Modelle sowie der Einsatz fossiler Brennstoffe.
Wie unterscheidet sich KfW 270 von KfW 261 oder KfW 262?
KfW 270 ist ein reiner Investitionskredit fuer erneuerbare Energieanlagen ohne Tilgungszuschuss -- die Foerderung liegt ausschliesslich im subventionierten Zinssatz. KfW 261 (Bundesfoerderung Effizientes Gebaeude) dagegen bietet neben dem Kredit auch Tilgungszuschüsse von bis zu 45 Prozent und richtet sich auf energetische Gebaeudesanierungen inklusive Heiztechnik. KfW 262 ist die Programmvariante fuer Nichtwohngebaeude. Wer eine Wärmepumpe innerhalb einer umfassenden Gebaeude-Sanierung zum Effizienzhaus finanziert, sollte KfW 261 prüfen. Wer hingegen eine PV-Anlage, einen Batteriespeicher oder eine groessere EE-Anlage unabhaengig von einer Gebaeude-Sanierung finanziert, nutzt KfW 270.

KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard auch in deiner Nähe

Regionen mit eigenen Daten — Antrags-Zahlen, Durchschnittsbeträge oder kuratierte Besonderheiten. Hilfreich wenn du Dortmund mit Nachbar-Städten vergleichen willst.

Stadt

Aachen

Aachen fördert seit Oktober 2025 PV-Anlagen mit Fokus auf Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien — Ein- und Zweifamilienhäuser sind NICHT förderfähig (KfW 270 als Hauptweg für EFH). MFH: 200 €/kWp PV (max. 10.000 €) + 100 €/kWh Speicher (max. 5.000 €). Gewerbe (KMU): Dachgutachten 90 % bis 4.000 € + 100 €/kWp PV (max. 10.000 €). Topf 2026 mit Aufstockung bei 500.000 €. Antrag online über aachen.de/solar.

Stadt

Bielefeld

Bielefeld fördert PV-Dachanlagen über das Klimarats-Budget mit 125 €/kWp installierter Leistung, maximal 1.000 € pro Antrag. Topf 2026 bei rund 50.000 € — bei voller Cap-Auslastung etwa 50 Anträge pro Jahr. Frühzeitig beantragen empfohlen, Topfausschöpfung pausiert die Annahme bis Folgejahr. Antrag online über bielefeld.de/solaranlagen.

Stadt

Bonn

Bonn fördert PV-Dachanlagen über „Solares Bonn" mit 13 Modulen (M1–M13). 30–60 % Förderquote, Cap 25.000 € pro Objektadresse. M1/M2 PV-Dach 100 €/kWp + 100 €/kWp Voll-Dach-Bonus, M5 MFH ab 4 WE 300 €/kWp, Fassaden-PV 300 €/kWp, Solar-Gründach +100 €/kWp. M13 Balkonsolar mit Sozialstaffelung 100–800 €/kWp (Bonn-Ausweis/Bürgergeld). PV-ready-Dachgutachten 80 % bis 1.000 €. Antrag flexibel — vor ODER nach Beauftragung möglich, binnen 3 Monaten nach Schlussrechnung. Topf 1 Mio. €, im April zu 80 % bewilligt.

Stadt

Gelsenkirchen

Gelsenkirchen fördert PV-Anlagen mit einem maximalen Zuschuss von 8.000 € pro Anlage und Gebäude — programmweit der höchste Cap unter den NRW-Top-Städten. Förderrichtlinie befristet bis 13.12.2026, Fachbetrieb-Pflicht (keine Eigenleistung). Vor 1.1.2024 im Marktstammdatenregister registrierte Anlagen sind ausgeschlossen. Sonderförderung mit Mitteln des Landes NRW.

Stadt

Köln

Köln fördert PV-Dachanlagen mit bis zu 2.500 € pro Anlage plus 1.300 € Speicher-Bonus. Köln-Pass-Inhaber erhalten erhöhten 300-€-Sozialbonus statt Standard-200-€. Gesamt-Förderung bis 10.000 € möglich. Programmtopf 8 Mio. € für 2026 — läuft bis 31.12.2026 oder bis Mittel ausgeschöpft sind.

Mehr KfW 270 — Erneuerbare Energien Standard-Inhalte für Dortmund

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    KfW 270 Erneuerbare Energien Standard -- Privatpersonen
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  2. [02]
    KfW 270 Erneuerbare Energien Standard -- Unternehmen
    kfw.dePrimärquelleKfW Bankengruppe
  3. [03]
    Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) -- Einspeiseverguetung
    gesetze-im-internet.deRechtsgrundlageBundesministerium der Justiz
  4. [04]
    Erneuerbare Energien -- Foerderpolitik des Bundes
    bmwk.deFachartikelBundesministerium fuer Wirtschaft und Klimaschutz

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