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Zuschuss · bis 952 €/Mt. Land

Blinden- und Gehörlosengeld NRW in Nordrhein-Westfalen

Das Blinden- und Gehörlosengeld in Nordrhein-Westfalen ist eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Blinde Erwachsene unter 60 Jahre erhalten 951,92 € monatlich, Erwachsene über 60 Jahre 473,00 €, Kinder und Jugendliche 476,78 €. Hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen bekommen 77,00 €. Voraussetzung ist das jeweilige Merkzeichen und ein gewöhnlicher Aufenthalt in NRW; zuständig sind die Landschaftsverbände LVR und LWL.

Monatliche Zahlung
952 €
pro Monat
Zuständig
Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
Höhe pro Monat 77 € – 952 € pro Monat
Zielgruppe Privatperson, Rentner

Worum geht es?

Das Blinden- und Gehörlosengeld wird in Nordrhein-Westfalen nach dem GHBG von den beiden Landschaftsverbänden gezahlt — dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Rheinland und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Westfalen. Es ist ein Nachteilsausgleich für die behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Anders als in den meisten Ländern unterscheidet NRW die Höhe nach dem Alter: Erwachsene unter 60 Jahre erhalten den vollen Satz, Erwachsene über 60 Jahre einen reduzierten Betrag. Wer 60 Jahre oder älter ist, kann den Differenzbetrag von 478,92 € als ergänzende Blindenhilfe nach dem SGB XII beantragen — dafür ist ein separater Antrag nötig.

Gehörlose Menschen erhalten Gehörlosengeld; dieses kann zusätzlich zum Blindengeld gezahlt werden, wenn beide Merkzeichen vorliegen.

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Merkzeichen Bl (blind) oder Gl (gehörlos)

Bl (blind) · Hochgradig sehbehindert · Gl (gehörlos)

Gewöhnlicher Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen

Alter (bestimmt die Höhe)

0 € – 100 €

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Blindengeld in NRW 2026?
Blinde Erwachsene unter 60 Jahre erhalten 951,92 € monatlich, Erwachsene über 60 Jahre 473,00 €. Blinde Kinder und Jugendliche bekommen 476,78 €, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen jeweils 77,00 €.
Warum ist das Blindengeld über 60 Jahren niedriger?
Das GHBG NRW staffelt die Höhe nach Alter: Der volle Satz von 951,92 € gilt für Erwachsene unter 60 Jahre, darüber wird der reduzierte Satz von 473,00 € gezahlt. Wer 60 Jahre oder älter ist, kann den Differenzbetrag von 478,92 € als ergänzende Blindenhilfe nach dem SGB XII beantragen — mit separatem Antrag.
Kann ich Blindengeld und Gehörlosengeld gleichzeitig bekommen?
Ja. Liegen sowohl das Merkzeichen Bl als auch Gl vor, kann das Gehörlosengeld zusätzlich zum Blindengeld gezahlt werden. Beide Leistungen werden vom Landschaftsverband geprüft.
Wer ist für meinen Antrag zuständig?
Im Rheinland ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zuständig, in Westfalen der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Maßgeblich ist dein Wohnort in NRW.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    LVR-Beratungskompass — Blindengeld und Hilfen bei hochgradiger Sehbehinderung
    beratungskompass.lvr.dePrimärquelleLandschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
  2. [02]
    LWL-Serviceportal — Blindengeld beantragen
    serviceportal.lwl.orgPrimärquelleLandschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe

Diese Seite zeigt Blinden- und Gehörlosengeld NRW mit Fokus auf Nordrhein-Westfalen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.