Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe |
| Höhe pro Monat | 77 € – 952 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Blinden- und Gehörlosengeld wird in Nordrhein-Westfalen nach dem GHBG von den beiden Landschaftsverbänden gezahlt — dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Rheinland und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Westfalen. Es ist ein Nachteilsausgleich für die behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Die Leistung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Anders als in den meisten Ländern unterscheidet NRW die Höhe nach dem Alter: Erwachsene unter 60 Jahre erhalten den vollen Satz, Erwachsene über 60 Jahre einen reduzierten Betrag. Wer 60 Jahre oder älter ist, kann den Differenzbetrag von 478,92 € als ergänzende Blindenhilfe nach dem SGB XII beantragen — dafür ist ein separater Antrag nötig.
Gehörlose Menschen erhalten Gehörlosengeld; dieses kann zusätzlich zum Blindengeld gezahlt werden, wenn beide Merkzeichen vorliegen.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Merkzeichen Bl (blind) oder Gl (gehörlos)
Bl (blind) · Hochgradig sehbehindert · Gl (gehörlos)
Gewöhnlicher Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen
Alter (bestimmt die Höhe)
0 € – 100 €
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Blindengeld in NRW 2026?
Warum ist das Blindengeld über 60 Jahren niedriger?
Kann ich Blindengeld und Gehörlosengeld gleichzeitig bekommen?
Wer ist für meinen Antrag zuständig?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]LVR-Beratungskompass — Blindengeld und Hilfen bei hochgradiger Sehbehinderungberatungskompass.lvr.dePrimärquelleLandschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
- [02]LWL-Serviceportal — Blindengeld beantragenserviceportal.lwl.orgPrimärquelleLandschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe
Diese Seite zeigt Blinden- und Gehörlosengeld NRW mit Fokus auf Nordrhein-Westfalen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.