Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Mecklenburg-Vorpommern |
| Höhe pro Monat | 108 € – 430 € pro Monat |
| Zielgruppe | Privatperson, Rentner |
Worum geht es?
Das Landesblindengeld Mecklenburg-Vorpommern wird nach dem Landesblindengeldgesetz gezahlt und gleicht blindheitsbedingte Mehrkosten aus. Es wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten ein „kleines" Blindengeld (Sehbehindertengeld) in Höhe eines Viertels des Blindengeldes.
Bei Bezug von Pflegeleistungen ab Pflegegrad 2 wird das Blindengeld teilweise angerechnet. Bewohner stationärer Einrichtungen erhalten ein gekürztes Blindengeld, wenn die Kosten des Aufenthalts ganz oder teilweise von öffentlichen Trägern übernommen werden.
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Art der Sehbeeinträchtigung
Blind · Hochgradig sehbehindert
Gewöhnlicher Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern
Ab 18 oder unter 18 Jahre
Ab 18 Jahre · Unter 18 Jahre
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Landesblindengeld in Mecklenburg-Vorpommern 2026?
Gibt es in M-V ein Sehbehindertengeld?
Wird das Blindengeld in einer Einrichtung gekürzt?
Wo stelle ich den Antrag?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Regierungsportal M-V — Blindengeld und Blindenhilferegierung-mv.dePrimärquelleLand Mecklenburg-Vorpommern
- [02]DBSV — Blindengeld in Mecklenburg-Vorpommerndbsv.orgPrimärquelleLand Mecklenburg-Vorpommern
Diese Seite zeigt Landesblindengeld Mecklenburg-Vorpommern mit Fokus auf Mecklenburg-Vorpommern. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.