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Zuschuss · bis 600.000 € Bund

Bioökonomie International 2027 – Kooperationen mit Japan oder Queensland/Australien

Förderung internationaler Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung mit Partnern aus Japan oder Queensland/Australien. Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie im internationalen Kontext. Durchführung von 2 Modulen. Deadline: 03.06.2026 (noch 13 Tage).

Max. Förderung
600.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Förderhöhe bis zu 600.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die Initiative stärkt die Umsetzung der Bioökonomiestrategie durch internationale Kooperation. Module: Modul 1 Zusammenarbeit mit Japan (5 Themenschwerpunkte), Modul 2 Zusammenarbeit mit Queensland/Australien. Projekte müssen auf Augenhöhe arbeiten mit ausgeglichenem Arbeitsanteil. Kooperation muss inhaltlich und bemessen fair verteilt sein.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Partner aus Japan oder Queensland/Australien erforderlich

Kooperation auf Augenhöhe mit fair verteiltem Arbeitsanteil erforderlich

Projekte müssen Nationale Bioökonomiestrategie umsetzen

Was bekommst du konkret?

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für deutsche Partner in internationalen Verbünden. Maximale deutsche Fördersumme: 600.000 Euro pro Verbund. Zuwendungsfähig: Personal, Investitionen, Verbrauchsmaterialien, Dienstreisen, Aufträge, CO2-Kompensation. Bemessungsgrundlage Hochschulen: bis 100 Prozent plus 20 Prozent Projektpauschale.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Internationale Partner identifizieren

    Deutsche Antragsteller schliessen sich mit Forschungspartnern aus Japan oder Queensland/Australien zu einem bilateralen Verbund zusammen. Der internationale Charakter ist Fördervoraussetzung.

  2. 02

    Verbundkonzept abstimmen

    Die Verbundpartner stimmen Arbeitsteilung, Themenfeld (Modul 1 Japan oder Modul 2 Queensland) und Eigenanteile ab. Die Zuwendung pro Verbund für die deutschen Partner soll 600.000 Euro nicht überschreiten.

  3. 03

    Projektskizze einreichen bis 03.06.2026

    Einreichung der Projektskizze in englischer Sprache über das Internet-Portal des Projektträgers Jülich (PtJ). Frist ist der 03.06.2026. Später eingehende Skizzen werden nicht berücksichtigt.

  4. 04

    Begutachtung in Stufe 1

    Der Projektträger Jülich prüft die eingereichten Skizzen unter Einbeziehung externer Gutachter. Bewertet werden wissenschaftliche Qualität, Verwertungsperspektive und der Mehrwert der internationalen Kooperation.

  5. 05

    Aufforderung zum Vollantrag

    Positiv bewertete Verbuende werden in Stufe 2 zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Die deutschen Partner reichen ihre Vollanträge gebündelt über den Verbundkoordinator ein.

  6. 06

    Bewilligung und Projektstart

    Nach Prüfung der Vollanträge erteilt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt über den Projektträger Jülich den Zuwendungsbescheid. Anschliessend kann das Verbundprojekt starten.

Häufige Fragen

Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, ausseruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die deutschen Partner müssen sich mit Partnern aus Japan oder Queensland/Australien zu einem internationalen Verbund zusammenschliessen.
Welche Länder sind förderfähig?
Förderfähig sind bilaterale Verbundvorhaben mit Partnern aus Japan (Modul 1) oder aus Queensland/Australien (Modul 2). Andere Drittstaaten sind in dieser Bekanntmachung nicht abgedeckt.
Welche zwei Module gibt es?
Modul 1 'Bioökonomie Deutschland - Japan' adressiert fuenf Themenfelder. Modul 2 'Bioökonomie Deutschland - Queensland/Australien' adressiert drei Themenfelder. Beide Module fördern internationale Forschungs- und Entwicklungsverbuende im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie.
Welche Themen werden gefördert?
Im Fokus stehen Produktionsprozesse für nachwachsende Rohstoffe, Bioprodukte mit neuartigen Eigenschaften, Plattformtechnologien für Bioproduktion sowie synthetische Biologie und biologische Produktionssysteme. Die konkrete Themenliste unterscheidet sich zwischen Modul 1 (Japan, fuenf Felder) und Modul 2 (Queensland, drei Felder).
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Die Zuwendung an die deutschen Partner soll pro internationalem Verbund 600.000 Euro nicht überschreiten. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die individuelle Förderquote richtet sich nach Antragstellertyp und EU-beihilferechtlichen Vorgaben.
Wann ist die Einreichfrist?
Projektskizzen sind bis zum 03.06.2026 über das Internet-Portal des Projektträgers Jülich in englischer Sprache einzureichen. Eine spätere Einreichung ist ausgeschlossen.
Wie läuft das Antragsverfahren?
Das Verfahren ist zweistufig. In Stufe 1 wird eine Projektskizze des internationalen Verbunds in englischer Sprache eingereicht. Nach positiver Begutachtung werden die deutschen Partner in Stufe 2 zur Vollantragstellung aufgefordert. Die Förderentscheidung erfolgt nach abschliessender Prüfung.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bioökonomie International 2027 – Kooperationen mit Japan oder Queensland/Australien — Offizielle Programmseite
    ptj.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
  2. [02]
    Richtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie
    foerderdatenbank.deRechtsgrundlageBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
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