Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Fördergeber | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt |
| Förderhöhe | bis zu 600.000 € |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Die Initiative stärkt die Umsetzung der Bioökonomiestrategie durch internationale Kooperation. Module: Modul 1 Zusammenarbeit mit Japan (5 Themenschwerpunkte), Modul 2 Zusammenarbeit mit Queensland/Australien. Projekte müssen auf Augenhöhe arbeiten mit ausgeglichenem Arbeitsanteil. Kooperation muss inhaltlich und bemessen fair verteilt sein.
Passt Bioökonomie International 2027 – Kooperationen mit Japan oder Queensland/Australien zu dir?
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Welche Bedingungen gelten?
3 Pflicht-Kriterien
Partner aus Japan oder Queensland/Australien erforderlich
Kooperation auf Augenhöhe mit fair verteiltem Arbeitsanteil erforderlich
Projekte müssen Nationale Bioökonomiestrategie umsetzen
Was bekommst du konkret?
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für deutsche Partner in internationalen Verbünden. Maximale deutsche Fördersumme: 600.000 Euro pro Verbund. Zuwendungsfähig: Personal, Investitionen, Verbrauchsmaterialien, Dienstreisen, Aufträge, CO2-Kompensation. Bemessungsgrundlage Hochschulen: bis 100 Prozent plus 20 Prozent Projektpauschale.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
6 Schritte
- 01
Internationale Partner identifizieren
Deutsche Antragsteller schliessen sich mit Forschungspartnern aus Japan oder Queensland/Australien zu einem bilateralen Verbund zusammen. Der internationale Charakter ist Fördervoraussetzung.
- 02
Verbundkonzept abstimmen
Die Verbundpartner stimmen Arbeitsteilung, Themenfeld (Modul 1 Japan oder Modul 2 Queensland) und Eigenanteile ab. Die Zuwendung pro Verbund für die deutschen Partner soll 600.000 Euro nicht überschreiten.
- 03
Projektskizze einreichen bis 03.06.2026
Einreichung der Projektskizze in englischer Sprache über das Internet-Portal des Projektträgers Jülich (PtJ). Frist ist der 03.06.2026. Später eingehende Skizzen werden nicht berücksichtigt.
- 04
Begutachtung in Stufe 1
Der Projektträger Jülich prüft die eingereichten Skizzen unter Einbeziehung externer Gutachter. Bewertet werden wissenschaftliche Qualität, Verwertungsperspektive und der Mehrwert der internationalen Kooperation.
- 05
Aufforderung zum Vollantrag
Positiv bewertete Verbuende werden in Stufe 2 zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Die deutschen Partner reichen ihre Vollanträge gebündelt über den Verbundkoordinator ein.
- 06
Bewilligung und Projektstart
Nach Prüfung der Vollanträge erteilt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt über den Projektträger Jülich den Zuwendungsbescheid. Anschliessend kann das Verbundprojekt starten.
Häufige Fragen
Wer kann Anträge stellen?
Welche Länder sind förderfähig?
Welche zwei Module gibt es?
Welche Themen werden gefördert?
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Wann ist die Einreichfrist?
Wie läuft das Antragsverfahren?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Bioökonomie International 2027 – Kooperationen mit Japan oder Queensland/Australien — Offizielle Programmseiteptj.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
- [02]Richtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategiefoerderdatenbank.deRechtsgrundlageBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt