BundesBonus
Zuschuss · bis 600.000 € Bund

Bioökonomie International 2027 – Kooperationen mit Japan oder Queensland/Australien

Förderung internationaler Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung mit Partnern aus Japan oder Queensland/Australien. Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie im internationalen Kontext. Durchführung von 2 Modulen. Deadline: 03.06.2026 (noch 13 Tage).

Max. Förderung
600.000 €
pro Antrag
Zuständig
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Bundesweit
Fördergeber Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Förderhöhe bis zu 600.000 €
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Die Initiative stärkt die Umsetzung der Bioökonomiestrategie durch internationale Kooperation. Module: Modul 1 Zusammenarbeit mit Japan (5 Themenschwerpunkte), Modul 2 Zusammenarbeit mit Queensland/Australien. Projekte müssen auf Augenhöhe arbeiten mit ausgeglichenem Arbeitsanteil. Kooperation muss inhaltlich und bemessen fair verteilt sein.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Partner aus Japan oder Queensland/Australien erforderlich

Kooperation auf Augenhöhe mit fair verteiltem Arbeitsanteil erforderlich

Projekte müssen Nationale Bioökonomiestrategie umsetzen

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

6 Schritte

  1. 01

    Internationale Partner identifizieren

    Deutsche Antragsteller schliessen sich mit Forschungspartnern aus Japan oder Queensland/Australien zu einem bilateralen Verbund zusammen. Der internationale Charakter ist Foerdervoraussetzung.

  2. 02

    Verbundkonzept abstimmen

    Die Verbundpartner stimmen Arbeitsteilung, Themenfeld (Modul 1 Japan oder Modul 2 Queensland) und Eigenanteile ab. Die Zuwendung pro Verbund fuer die deutschen Partner soll 600.000 Euro nicht ueberschreiten.

  3. 03

    Projektskizze einreichen bis 03.06.2026

    Einreichung der Projektskizze in englischer Sprache ueber das Internet-Portal des Projekttraegers Juelich (PtJ). Frist ist der 03.06.2026. Spaeter eingehende Skizzen werden nicht beruecksichtigt.

  4. 04

    Begutachtung in Stufe 1

    Der Projekttraeger Juelich prueft die eingereichten Skizzen unter Einbeziehung externer Gutachter. Bewertet werden wissenschaftliche Qualitaet, Verwertungsperspektive und der Mehrwert der internationalen Kooperation.

  5. 05

    Aufforderung zum Vollantrag

    Positiv bewertete Verbuende werden in Stufe 2 zur Vorlage eines foermlichen Foerderantrags aufgefordert. Die deutschen Partner reichen ihre Vollantraege gebuendelt ueber den Verbundkoordinator ein.

  6. 06

    Bewilligung und Projektstart

    Nach Pruefung der Vollantraege erteilt das Bundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt ueber den Projekttraeger Juelich den Zuwendungsbescheid. Anschliessend kann das Verbundprojekt starten.

Häufige Fragen

Wer kann Antraege stellen?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, ausseruniversitaere Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die deutschen Partner muessen sich mit Partnern aus Japan oder Queensland/Australien zu einem internationalen Verbund zusammenschliessen.
Welche Laender sind foerderfaehig?
Foerderfaehig sind bilaterale Verbundvorhaben mit Partnern aus Japan (Modul 1) oder aus Queensland/Australien (Modul 2). Andere Drittstaaten sind in dieser Bekanntmachung nicht abgedeckt.
Welche zwei Module gibt es?
Modul 1 'Biooekonomie Deutschland - Japan' adressiert fuenf Themenfelder. Modul 2 'Biooekonomie Deutschland - Queensland/Australien' adressiert drei Themenfelder. Beide Module foerdern internationale Forschungs- und Entwicklungsverbuende im Rahmen der Nationalen Biooekonomiestrategie.
Welche Themen werden gefoerdert?
Im Fokus stehen Produktionsprozesse fuer nachwachsende Rohstoffe, Bioprodukte mit neuartigen Eigenschaften, Plattformtechnologien fuer Bioproduktion sowie synthetische Biologie und biologische Produktionssysteme. Die konkrete Themenliste unterscheidet sich zwischen Modul 1 (Japan, fuenf Felder) und Modul 2 (Queensland, drei Felder).
Wie hoch ist die maximale Foerderung?
Die Zuwendung an die deutschen Partner soll pro internationalem Verbund 600.000 Euro nicht ueberschreiten. Die Foerderung erfolgt als nicht rueckzahlbarer Zuschuss. Die individuelle Foerderquote richtet sich nach Antragstellertyp und EU-beihilferechtlichen Vorgaben.
Wann ist die Einreichfrist?
Projektskizzen sind bis zum 03.06.2026 ueber das Internet-Portal des Projekttraegers Juelich in englischer Sprache einzureichen. Eine spaetere Einreichung ist ausgeschlossen.
Wie laeuft das Antragsverfahren?
Das Verfahren ist zweistufig. In Stufe 1 wird eine Projektskizze des internationalen Verbunds in englischer Sprache eingereicht. Nach positiver Begutachtung werden die deutschen Partner in Stufe 2 zur Vollantragstellung aufgefordert. Die Foerderentscheidung erfolgt nach abschliessender Pruefung.

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Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Bioökonomie International 2027 – Kooperationen mit Japan oder Queensland/Australien — Offizielle Programmseite
    ptj.dePrimärquelleBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
  2. [02]
    Richtlinie zur Foerderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Biooekonomiestrategie
    foerderdatenbank.deRechtsgrundlageBundesministerium fuer Forschung, Technologie und Raumfahrt
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