Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) |
| Förderung | bis zu 500 € pro Jahr |
| Förderquote | bis 50 % |
| Zielgruppe | Privatperson, Arbeitnehmer |
Worum geht es?
Der Bildungsscheck NRW 2.0 fördert die individuelle berufliche Weiterbildung, vor allem von Beschäftigten und Berufsrückkehrenden, und steht seit dem 1. Februar 2026 zur Verfügung. Er ersetzt den früheren Bildungsscheck NRW, der zum 30. Juni 2024 eingestellt wurde. Er wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Gefördert werden 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 € pro Person und Kalenderjahr. Der Bildungsscheck kann einmal jährlich beantragt werden.
Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 50.000 € (zusammen veranlagte Ehepaare 100.000 €). Anders als beim früheren Programm gibt es keinen Scheck mehr: Die Weiterbildung wird vorab im ESF-Onlineportal angemeldet, nach dem Kurs werden die Nachweise hochgeladen, und der Zuschuss kommt direkt aufs Konto.
Passt Bildungsscheck NRW zu dir?
7 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.
Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen | Erforderlich ist ein aktueller Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; der Arbeitsort spielt keine Rolle. |
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen höchstens 50.000 € (zusammen veranlagte Ehepaare 100.000 €) | Nachweis ausschließlich über einen Einkommensteuerbescheid, der bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre ist; andere Einkommensnachweise werden nicht anerkannt. |
| Berufliche Weiterbildung geplant | Die Weiterbildung muss im Zusammenhang mit der aktuellen oder einer künftigen Tätigkeit stehen. Kurse aus überwiegend persönlichem Interesse, Prüfungsvorbereitungskurse sowie Pkw- und Motorradführerscheine sind ausgeschlossen. |
| Im laufenden Kalenderjahr noch keinen Bildungsscheck 2.0 erhalten | Der Bildungsscheck 2.0 wird pro Person einmal im Kalenderjahr ausgezahlt. |
| Anmeldung im ESF-Onlineportal spätestens am Tag vor Kursbeginn | Die Antragstellung beginnt mit der Anmeldung der Weiterbildung mindestens einen Tag vor Kursbeginn; die Nachweise folgen nach Abschluss. |
| Rechnung des Anbieters auf den eigenen Namen | Rechnungen an abweichende Adressaten, etwa den Arbeitgeber oder Familienmitglieder, werden nicht berücksichtigt. |
| Für diese Weiterbildung keine andere Förderung beantragt | Bei Antragstellung ist zu bestätigen, dass für die Weiterbildung keine anderweitige Förderung beantragt wurde oder wird. |
Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?
| Komponente | Förderquote | Max. Betrag |
|---|---|---|
| Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag, Höchstbetrag je Jahr | 50 % | 500 € |
Wie hoch fällt deine Förderung aus?
Förderfähig sind max. 1.000 €
je Jahr
- Gesamtkosten1.000 €
- Förderfähige Basis1.000 €
- Zuschuss– 500 €
- Dein Eigenanteil500 €
Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
5 Schritte
- 01
Im ESF-Onlineportal registrieren
Konto im ESF-Onlineportal anlegen und mit dem per E-Mail erhaltenen Code bestätigen.
- 02
Weiterbildung vor Kursbeginn anmelden
Spätestens am Tag vor Kursbeginn die Weiterbildung unter „Bildungsscheck 2.0“ anmelden, mit Bezeichnung, Anbieter und geplantem Zeitraum.
- 03
Teilnehmen, Bestätigung und Rechnung einholen
An der Weiterbildung teilnehmen; der Anbieter füllt die Teilnahmebestätigung auf dem Portal-Vordruck aus und stellt die Rechnung auf Ihren Namen aus.
- 04
Nachweise hochladen und Antrag abschließen
Nach Abschluss Teilnahmebestätigung, Rechnung und den vollständigen Einkommensteuerbescheid (nicht älter als zwei Jahre) hochladen. Empfohlen ist ein zeitnaher Abschluss nach der Teilnahme.
- 05
Prüfung und Auszahlung
Die örtlich zuständige Bezirksregierung prüft den Antrag und überweist den Zuschuss bei positiver Entscheidung direkt auf Ihr Konto.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Bildungsscheck NRW 2026?
Wer kann den Bildungsscheck NRW beantragen?
Wie oft kann ich den Bildungsscheck nutzen?
Brauche ich vorher ein Beratungsgespräch?
Welche Kosten werden nicht bezuschusst?
Welche Weiterbildungen sind ausgeschlossen?
Was gilt für alte Bildungsschecks aus dem eingestellten Programm?
Mehr zu Bildungsscheck NRW in Nordrhein-Westfalen
Andere Programme in dieser Region, weitere Städte und passende Themen-Hubs.
Übersicht & Region
Auch interessant
- NRW.Venture EU Tech&Scale in Nordrhein-Westfalenbis zu 30 Mio. €
- NRW Sonderbürgschaftsprogramm Grüne Transformation in Nordrhein-Westfalenbis zu 25 Mio. €
- NRW.BANK Einzelinvestments in Nordrhein-Westfalenbis zu 20 Mio. €
- NRW.Venture — Eigenkapital für Wachstumsunternehmen in Nordrhein-Westfalenbis zu 15 Mio. €
Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]MAGS NRW — Bildungsscheck 2.0mags.nrwPrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
- [02]Bezirksregierung Arnsberg — Bildungsscheck beantragenbra.nrw.dePrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.
Diese Seite zeigt Bildungsscheck NRW mit Fokus auf Nordrhein-Westfalen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.