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Zuschuss · bis 50 % Land

Bildungsscheck NRW in Nordrhein-Westfalen

Der Bildungsscheck NRW 2.0 ist ein Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen (mit ESF-Mitteln) zur beruflichen Weiterbildung. Er übernimmt 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 € pro Person und Kalenderjahr. Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 50.000 € (bei zusammen veranlagten Ehepaaren 100.000 €). Das neue Programm steht ab dem 1. Februar 2026 zur Verfügung.

Max. Förderung
500 €
pro Antrag
Zuständig
Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
Förderhöhe bis zu 500 €
Förderquote 50 %
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Der Bildungsscheck NRW 2.0 fördert die individuelle berufliche Weiterbildung von Beschäftigten und steht ab dem 1. Februar 2026 zur Verfügung. Er wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

Gefördert werden 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 € pro Person und Kalenderjahr. Der Bildungsscheck kann einmal jährlich beantragt werden.

Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 50.000 € (zusammen veranlagte Ehepaare 100.000 €).

Schnell-Check

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

3 Pflicht-Kriterien

Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen

Zu versteuerndes Jahreseinkommen (max. 50.000 € / Paare 100.000 €)

0 € – 100.000 €

Berufliche Weiterbildung geplant

Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag50 %500 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Bildungsscheck NRW
1.000 €

Förderfähig sind max. 1.000 €

Rechnerische Schätzung
500 €

pro Antrag

Förderquote50%
  • Gesamtkosten1.000 €
  • Förderfähige Basis1.000 €
  • Zuschuss– 500 €
  • Dein Eigenanteil500 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Bildungsscheck NRW 2026?
Der Bildungsscheck NRW 2.0 übernimmt 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 € pro Person und Kalenderjahr. Er steht ab dem 1. Februar 2026 zur Verfügung.
Wer kann den Bildungsscheck NRW beantragen?
Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 50.000 € (zusammen veranlagte Ehepaare 100.000 €), die eine berufliche Weiterbildung absolvieren möchten.
Wie oft kann ich den Bildungsscheck nutzen?
Der Bildungsscheck 2.0 kann einmal pro Person und Kalenderjahr beantragt werden. Er muss vor Beginn der Weiterbildung ausgestellt und eingelöst werden.
Brauche ich ein Beratungsgespräch?
Ja. Vor der Ausstellung des Bildungsschecks ist ein Beratungsgespräch in einer anerkannten Beratungsstelle erforderlich. Erst danach wird der Bildungsscheck ausgegeben.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    MAGS NRW — Bildungsscheck 2.0
    mags.nrwPrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
  2. [02]
    Bezirksregierung Arnsberg — Bildungsscheck beantragen
    bra.nrw.dePrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)

Diese Seite zeigt Bildungsscheck NRW mit Fokus auf Nordrhein-Westfalen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.