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Zuschuss · bis 50 % Land

Bildungsscheck NRW in Nordrhein-Westfalen

Der Bildungsscheck NRW 2.0 ist ein Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen (mit ESF-Mitteln) zur beruflichen Weiterbildung. Er übernimmt 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 € pro Person und Kalenderjahr. Antragsberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 50.000 € (bei zusammen veranlagten Ehepaaren 100.000 €). Das Programm steht seit dem 1. Februar 2026 zur Verfügung.

Förderung höchstens
500 €
je Jahr
Zuständig
Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
Förderung bis zu 500 € pro Jahr
Förderquote bis 50 %
Zielgruppe Privatperson, Arbeitnehmer

Worum geht es?

Der Bildungsscheck NRW 2.0 fördert die individuelle berufliche Weiterbildung, vor allem von Beschäftigten und Berufsrückkehrenden, und steht seit dem 1. Februar 2026 zur Verfügung. Er ersetzt den früheren Bildungsscheck NRW, der zum 30. Juni 2024 eingestellt wurde. Er wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

Gefördert werden 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 500 € pro Person und Kalenderjahr. Der Bildungsscheck kann einmal jährlich beantragt werden.

Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 50.000 € (zusammen veranlagte Ehepaare 100.000 €). Anders als beim früheren Programm gibt es keinen Scheck mehr: Die Weiterbildung wird vorab im ESF-Onlineportal angemeldet, nach dem Kurs werden die Nachweise hochgeladen, und der Zuschuss kommt direkt aufs Konto.

Schnell-Check

Passt Bildungsscheck NRW zu dir?

7 Pflicht-Fragen · keine Weitergabe deiner Angaben, alles bleibt im Browser.

Erforderlich ist ein aktueller Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; der Arbeitsort spielt keine Rolle.

Nachweis ausschließlich über einen Einkommensteuerbescheid, der bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre ist; andere Einkommensnachweise werden nicht anerkannt.

Die Weiterbildung muss im Zusammenhang mit der aktuellen oder einer künftigen Tätigkeit stehen. Kurse aus überwiegend persönlichem Interesse, Prüfungsvorbereitungskurse sowie Pkw- und Motorradführerscheine sind ausgeschlossen.

Der Bildungsscheck 2.0 wird pro Person einmal im Kalenderjahr ausgezahlt.

Die Antragstellung beginnt mit der Anmeldung der Weiterbildung mindestens einen Tag vor Kursbeginn; die Nachweise folgen nach Abschluss.

Rechnungen an abweichende Adressaten, etwa den Arbeitgeber oder Familienmitglieder, werden nicht berücksichtigt.

Bei Antragstellung ist zu bestätigen, dass für die Weiterbildung keine anderweitige Förderung beantragt wurde oder wird.

Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

7 Pflicht-Kriterien

Pflicht-Kriterien der Förderung
Kriterium Details
Wohnsitz in Nordrhein-WestfalenErforderlich ist ein aktueller Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen; der Arbeitsort spielt keine Rolle.
Zu versteuerndes Jahreseinkommen höchstens 50.000 € (zusammen veranlagte Ehepaare 100.000 €)Nachweis ausschließlich über einen Einkommensteuerbescheid, der bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre ist; andere Einkommensnachweise werden nicht anerkannt.
Berufliche Weiterbildung geplantDie Weiterbildung muss im Zusammenhang mit der aktuellen oder einer künftigen Tätigkeit stehen. Kurse aus überwiegend persönlichem Interesse, Prüfungsvorbereitungskurse sowie Pkw- und Motorradführerscheine sind ausgeschlossen.
Im laufenden Kalenderjahr noch keinen Bildungsscheck 2.0 erhaltenDer Bildungsscheck 2.0 wird pro Person einmal im Kalenderjahr ausgezahlt.
Anmeldung im ESF-Onlineportal spätestens am Tag vor KursbeginnDie Antragstellung beginnt mit der Anmeldung der Weiterbildung mindestens einen Tag vor Kursbeginn; die Nachweise folgen nach Abschluss.
Rechnung des Anbieters auf den eigenen NamenRechnungen an abweichende Adressaten, etwa den Arbeitgeber oder Familienmitglieder, werden nicht berücksichtigt.
Für diese Weiterbildung keine andere Förderung beantragtBei Antragstellung ist zu bestätigen, dass für die Weiterbildung keine anderweitige Förderung beantragt wurde oder wird.
Leistungen

Wie setzt sich der Förderbetrag zusammen?

Zusammensetzung des Förderbetrags nach Komponente, Förderquote und Höchstbetrag
KomponenteFörderquoteMax. Betrag
Grundförderungfür jeden förderfähigen Antrag, Höchstbetrag je Jahr50 %500 €
Rechner

Wie hoch fällt deine Förderung aus?

Förderrechner für Bildungsscheck NRW
1.000 €

Förderfähig sind max. 1.000 €

Rechnerische Schätzung
500 €

je Jahr

Förderquote50%
  • Gesamtkosten1.000 €
  • Förderfähige Basis1.000 €
  • Zuschuss– 500 €
  • Dein Eigenanteil500 €

Unverbindliche Orientierung — keine verbindliche Förderzusage. Endgültige Berechnung erfolgt durch die Behörde.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

5 Schritte

  1. 01

    Im ESF-Onlineportal registrieren

    Konto im ESF-Onlineportal anlegen und mit dem per E-Mail erhaltenen Code bestätigen.

  2. 02

    Weiterbildung vor Kursbeginn anmelden

    Spätestens am Tag vor Kursbeginn die Weiterbildung unter „Bildungsscheck 2.0“ anmelden, mit Bezeichnung, Anbieter und geplantem Zeitraum.

  3. 03

    Teilnehmen, Bestätigung und Rechnung einholen

    An der Weiterbildung teilnehmen; der Anbieter füllt die Teilnahmebestätigung auf dem Portal-Vordruck aus und stellt die Rechnung auf Ihren Namen aus.

  4. 04

    Nachweise hochladen und Antrag abschließen

    Nach Abschluss Teilnahmebestätigung, Rechnung und den vollständigen Einkommensteuerbescheid (nicht älter als zwei Jahre) hochladen. Empfohlen ist ein zeitnaher Abschluss nach der Teilnahme.

  5. 05

    Prüfung und Auszahlung

    Die örtlich zuständige Bezirksregierung prüft den Antrag und überweist den Zuschuss bei positiver Entscheidung direkt auf Ihr Konto.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Bildungsscheck NRW 2026?
Der Bildungsscheck NRW 2.0 übernimmt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Weiterbildungskosten, maximal 500 € pro Person und Kalenderjahr. Er steht seit dem 1. Februar 2026 zur Verfügung.
Wer kann den Bildungsscheck NRW beantragen?
Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchstens 50.000 € (zusammen veranlagte Ehepaare 100.000 €), die eine berufliche Weiterbildung absolvieren möchten.
Wie oft kann ich den Bildungsscheck nutzen?
Der Bildungsscheck 2.0 kann einmal pro Person und Kalenderjahr gefördert werden. Die Weiterbildung muss spätestens am Tag vor Kursbeginn im ESF-Onlineportal angemeldet werden; die Nachweise werden nach Abschluss hochgeladen.
Brauche ich vorher ein Beratungsgespräch?
Beim Bildungsscheck 2.0 nennen weder das MAGS noch die Bezirksregierung ein Beratungsgespräch als Voraussetzung. Entscheidend ist, dass die Weiterbildung spätestens am Tag vor Kursbeginn im ESF-Onlineportal angemeldet wird; die Voraussetzungen lassen sich vorab mit dem Schnelltest auf weiterbildung.nrw.de prüfen.
Welche Kosten werden nicht bezuschusst?
Fahrt- und Unterbringungskosten sowie Prüfungsgebühren sind nicht förderfähig. Bezuschusst werden 50 Prozent der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der Weiterbildung, höchstens 500 Euro.
Welche Weiterbildungen sind ausgeschlossen?
Nicht gefördert werden unter anderem Kurse zu Gesundheitsprävention, Sport oder Entspannung, allgemeine Sprachkurse ohne Berufsbezug, Prüfungsvorbereitungskurse, Einzelcoachings, Messen und Kongresse sowie Pkw- und Motorradführerscheine. Ebenfalls ausgeschlossen sind Kurse, deren Kosten der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorgaben tragen muss.
Was gilt für alte Bildungsschecks aus dem eingestellten Programm?
Der frühere Bildungsscheck NRW wurde zum 30. Juni 2024 eingestellt. Bis dahin ausgegebene Schecks können zusammen mit dem Förderantrag bis spätestens 31. März 2029 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    MAGS NRW — Bildungsscheck 2.0
    mags.nrwPrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
  2. [02]
    Bezirksregierung Arnsberg — Bildungsscheck beantragen
    bra.nrw.dePrimärquelleLand Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)

Wie wir Quellen auswählen, gegeneinander abwägen und Angaben vor der Veröffentlichung gegen das Original prüfen, steht in unserer Methodik.

Diese Seite zeigt Bildungsscheck NRW mit Fokus auf Nordrhein-Westfalen. Die bundesweite Übersicht enthält alle Details.