Auf einen Blick
| Förderart | Zuschuss |
|---|---|
| Geltungsbereich | Landesweit |
| Fördergeber | WIBank Hessen / Gemeinschaftsaufgabe GRW |
| Förderquote | 35 % |
| Zielgruppe | Unternehmen, Existenzgründer |
Worum geht es?
Gefördert werden volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige gewerbliche Investitionen, die durch Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen das Gesamteinkommen im jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer erhöhen. Zuwendungsfähig sind Investitionen insbesondere von KMU in materielle und immaterielle Vermögenswerte für die Errichtung neuer Betriebsstätten, Erweiterung bestehender Betriebsstätten, Diversifizierung der Produktion oder grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses. Auch der Erwerb der Vermögenswerte einer geschlossenen Betriebsstätte durch einen unabhängigen Investor ist förderfähig. Besonders förderungswürdig sind Investitionen, die in besonderem Maße zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, zur Verbesserung der Chancengleichheit, zur ressourceneffizienten Produktion und Kreislaufwirtschaft oder zur Verminderung von CO2-Emissionen beitragen — ebenso Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen.
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Welche Bedingungen gelten?
5 Pflicht-Kriterien
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß Positivliste/bedingter Positivliste des GRW-Koordinierungsrahmens
Investition in einem hessischen GRW-Fördergebiet
Schaffung neuer oder Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze
Eigenbeitrag aus Eigen- oder Fremdmitteln mindestens 25 Prozent (ohne öffentliche Finanzierungshilfen)
Antrag vor Beginn des Vorhabens schriftlich bei der WIBank gestellt
Was bekommst du konkret?
Projektförderung als Anteilsfinanzierung: nicht rückzahlbarer Zuschuss und/oder rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Zwischen 10 und 35 Prozent — abhängig von Fördergebiet und Unternehmensgröße. Mit dem Investitionsvorhaben müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden (Ausbildungsplätze zählen wie Dauerarbeitsplätze). Landesmittel werden in der Regel als rückzahlbarer Zuschuss gewährt — Rückzahlung in einer Summe nach zehn Jahren ab erster Auszahlung. Die Förderung erfolgt nach Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) oder De-minimis-Verordnung.
Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?
3 Schritte
- 01
Antrag vor Vorhabensbeginn bei der WIBank
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens schriftlich bei der WIBank zu stellen.
- 02
Vorabstimmung empfohlen
Eine Vorabstimmung mit den Ansprechpersonen der WIBank wird ausdrücklich empfohlen.
- 03
Transparenz-Einverständnis erklären
Bei Antragstellung ist das Einverständnis mit der Veröffentlichung aller erforderlichen Angaben zum Zweck der Transparenz der Fördermaßnahmen zu erklären.
Häufige Fragen
Wer ist antragsberechtigt?
Wie hoch ist die Förderung?
Welche Investitionen sind förderfähig?
Welchen Eigenbeitrag muss das Unternehmen leisten?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
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Wo findest du die Originalquellen?
Unsere Quellen
- [01]Betriebliche Investitionen (GRW) Hessen — Offizielle Programmseitewibank.dePrimärquelleWIBank Hessen / Gemeinschaftsaufgabe GRW
- [02]GRW-Koordinierungsrahmenwibank.deRechtsgrundlageWIBank Hessen / Gemeinschaftsaufgabe GRW
- [03]Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklungwibank.deRechtsgrundlageWIBank Hessen / Gemeinschaftsaufgabe GRW
- [04]Merkblatt Fördergebietewibank.dePrimärquelleWIBank Hessen / Gemeinschaftsaufgabe GRW