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Zuschuss · bis 35 % Land

Betriebliche Investitionen (GRW) Hessen

GRW-Zuschuss der WIBank Hessen für betriebliche Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in hessischen Fördergebieten. Zwischen 10 und 35 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben, Eigenbeitrag mindestens 25 Prozent.

Zuständig
WIBank Hessen / Gemeinschaftsaufgabe GRW
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber WIBank Hessen / Gemeinschaftsaufgabe GRW
Förderhöhe
Förderquote 35 %
Zielgruppe Unternehmen, Existenzgründer

Worum geht es?

Gefördert werden volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige gewerbliche Investitionen, die durch Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen das Gesamteinkommen im jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer erhöhen. Zuwendungsfähig sind Investitionen insbesondere von KMU in materielle und immaterielle Vermögenswerte für die Errichtung neuer Betriebsstätten, Erweiterung bestehender Betriebsstätten, Diversifizierung der Produktion oder grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses. Auch der Erwerb der Vermögenswerte einer geschlossenen Betriebsstätte durch einen unabhängigen Investor ist förderfähig. Besonders förderungswürdig sind Investitionen, die in besonderem Maße zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, zur Verbesserung der Chancengleichheit, zur ressourceneffizienten Produktion und Kreislaufwirtschaft oder zur Verminderung von CO2-Emissionen beitragen — ebenso Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen.

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

5 Pflicht-Kriterien

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß Positivliste/bedingter Positivliste des GRW-Koordinierungsrahmens

Investition in einem hessischen GRW-Fördergebiet

Schaffung neuer oder Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze

Eigenbeitrag aus Eigen- oder Fremdmitteln mindestens 25 Prozent (ohne öffentliche Finanzierungshilfen)

Antrag vor Beginn des Vorhabens schriftlich bei der WIBank gestellt

Wie stellst du den Antrag?

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens schriftlich bei der WIBank zu stellen. Eine Vorabstimmung mit den Ansprechpersonen der WIBank wird ausdrücklich empfohlen. Bei Antragstellung ist das Einverständnis mit der Veröffentlichung aller erforderlichen Angaben zum Zwecke der Transparenz der Fördermaßnahmen zu erklären.

Häufige Fragen

Wer ist antragsberechtigt?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß Positivliste/bedingter Positivliste des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe GRW, die in hessischen Fördergebieten investieren.
Wie hoch ist die Förderung?
Zwischen 10 und 35 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben — abhängig von Fördergebiet und Größe des Unternehmens. Förderung als nicht rückzahlbarer und/oder rückzahlbarer Zuschuss; Landesmittel werden in der Regel als rückzahlbarer Zuschuss mit Rückzahlung in einer Summe nach zehn Jahren gewährt.
Welche Investitionen sind förderfähig?
Errichtung neuer Betriebsstätten, Erweiterung bestehender Betriebsstätten, Diversifizierung der Produktion in vorher nicht hergestellte Produkte, grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses, sowie der Erwerb der Vermögenswerte einer geschlossenen Betriebsstätte durch einen unabhängigen Investor.
Welchen Eigenbeitrag muss das Unternehmen leisten?
Der Eigenbeitrag aus Eigen- oder Fremdmitteln muss mindestens 25 Prozent betragen. Dieser Mindestbetrag darf keine öffentlichen Finanzierungshilfen enthalten.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Vor Beginn des Vorhabens schriftlich bei der WIBank. Eine Vorabstimmung mit den Ansprechpersonen der WIBank wird ausdrücklich empfohlen.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    Betriebliche Investitionen (GRW) Hessen — Offizielle Programmseite
    wibank.dePrimärquelleWIBank Hessen / Gemeinschaftsaufgabe GRW
  2. [02]
    GRW-Koordinierungsrahmen
    wibank.deRechtsgrundlageWIBank Hessen / Gemeinschaftsaufgabe GRW
  3. [03]
    Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung
    wibank.deRechtsgrundlageWIBank Hessen / Gemeinschaftsaufgabe GRW
  4. [04]
    Merkblatt Fördergebiete
    wibank.dePrimärquelleWIBank Hessen / Gemeinschaftsaufgabe GRW