BundesBonus
Zuschuss · bis 20 % Land

BayBioökonomie-Scale-Up

Investitionsbeihilfe für industrielle Bioökonomie-Produktionsanlagen in Bayern. Die Förderquote beträgt bei mittleren Unternehmen bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bei kleinen Unternehmen bis zu 20 Prozent. Alternativ sind die Investitionsmehrkosten für den Umweltschutzanteil mit bis zu 40 Prozent förderfähig. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 250.000 Euro betragen.

Zuständig
Bayerisches Wirtschaftsministerium
als Bewilligungsstelle

Auf einen Blick

Programm-Eckdaten in Kurzform
Förderart Zuschuss
Geltungsbereich Landesweit
Fördergeber Bayerisches Wirtschaftsministerium
Förderhöhe ab 250.000 €
Förderquote 20 %
Zielgruppe Unternehmen

Worum geht es?

Das Förderprogramm unterstützt den Übergang zu einer kohlenstoffbasierten Kreislaufwirtschaft. Gefördert werden Produktionsanlagen, die überwiegend nachwachsende Rohstoffe oder biogene Rest- und Abfallstoffe verwenden und Treibhausgasemissionen reduzieren (min. 40% THG-Minderung).

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Voraussetzungen

Welche Bedingungen gelten?

4 Pflicht-Kriterien

Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern

Über 50% nachwachsende Rohstoffe oder biogene Reststoffe

Nachweisbare 40%+ THG-Minderung gegenüber Referenztechnologie

Technologie-Reifegrad mind. TRL 8 (größerer Maßstab)

Was bekommst du konkret?

Investitionsbeihilfe für KMU nach Artikel 17 AGVO: die Förderquote beträgt bei mittleren Unternehmen bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und bei kleinen Unternehmen bis zu 20 Prozent. Alternativ oder für Großunternehmen sind die Investitionsmehrkosten für den Umweltschutzanteil gegenüber einer Referenztechnologie förderfähig; die Förderquote beträgt bei dieser Art der Förderung bis zu 40 Prozent und erhöht sich bei mittleren Unternehmen um bis zu 10 Prozentpunkte, bei kleinen Unternehmen um bis zu 20 Prozentpunkte und bei Investitionen in Fördergebieten nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV um 5 Prozentpunkte.

Ablauf

Wie läuft ein Antrag typischerweise ab?

3 Schritte

  1. 01

    Zweistufiges Verfahren

    Die Förderung läuft in einem zweistufigen Verfahren.

  2. 02

    Projektskizze einreichen

    Zunächst wird eine Projektskizze eingereicht und nach definierten Kriterien bewertet.

  3. 03

    Förmlicher Antrag auf Aufforderung

    Bei erfolgreicher Skizze folgt die Aufforderung zum förmlichen Förderantrag bei der Regierung von Niederbayern.

Häufige Fragen

Was wird gefördert?
Investitionen in industrielle Bioökonomie-Produktionsanlagen, die überwiegend nachwachsende Rohstoffe oder biogene Rest-/Abfallstoffe verarbeiten und einen nachweisbaren Klima-/Umweltnutzen haben.
Welche Mindestanforderungen gibt es?
Mindestinvestition: 250.000 Euro. THG-Minderung: mindestens 40%. Technologie-Reifegrad: mind. TRL 8. Nachhaltige Rohstoff-Zertifizierung erforderlich (z.B. ISCC, REDcert2, PEFC).
Wie werden KMU bevorzugt?
KMU gemäß AGVO werden bevorzugt berücksichtigt. Mindestens 60% der EFRE-Mittel sollen in Fördergebieten (RmbH-Gebiete) eingesetzt werden.

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Wo findest du die Originalquellen?

Transparenz

Unsere Quellen

  1. [01]
    BayBioökonomie-Scale-Up — Offizielle Programmseite
    stmwi.bayern.dePrimärquelleBayerisches Wirtschaftsministerium
  2. [02]
    BayBioökonomie-Scale-Up Richtlinie 2025
    stmwi.bayern.deRechtsgrundlageBayerisches Wirtschaftsministerium
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