Auf einen Blick
| Förderart | Sachleistung |
|---|---|
| Geltungsbereich | Kommunal |
| Fördergeber | Stadt Augsburg — Stadtplanungsamt (Kommunaler Fonds im Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“) |
| Zielgruppe | Privatperson, Unternehmen |
Worum geht es?
Das Angebot gilt nur für Grundstücke innerhalb der Sanierungsgebiete Oberhausen Nr. 7 „Flurstraßenviertel“, Nr. 10 „Hettenbachviertel“ und Nr. 11 „Rechts der Wertach“. Diese Programmgebiete des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ gehören im stadtweiten Vergleich zu den Hitze-Hotspots. Antragsteller und Empfänger der Zuwendung können natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengemeinschaften sein, die auf in ihrem Eigentum stehenden Grundstücken eine Pflanzung vornehmen lassen. Mieter sind damit nicht selbst antragsberechtigt. Je Grundstück kann die Pflanzung von maximal zwei Bäumen gefördert werden. Die Baumart wird aus einer festen Liste gewählt, darunter Feld-Ahorn, Hainbuche, Amberbaum, Hopfenbuche, Winter- und Silberlinde, Dornenlose Gleditschie sowie Obstbäume als Hoch- oder Halbstamm.
Ausgeschlossen sind Pflanzungen, zu denen der Eigentümer aufgrund einer Auflage aus der Baumschutzverordnung der Stadt Augsburg, aus Festsetzungen eines Bebauungsplans oder aufgrund anderer Vorgaben verpflichtet ist. Eine Kostenübernahme für Pflanzungen, die Eigentümer selbst beauftragt haben, ist nicht möglich. Pflegekosten und Kosten für den laufenden Unterhalt trägt die Stadt nicht. Mit dem Antrag verpflichten sich die Eigentümer, die gepflanzten Bäume dauerhaft und fachgerecht zu pflegen und bei Pflanzausfall innerhalb von zehn Jahren eigenverantwortlich zu ersetzen. Vor der Pflanzung begutachtet das Amt für Grünordnung den Standort vor Ort. Dabei werden die erforderlichen Abstände zu Gebäuden und Grundstücksgrenzen berücksichtigt und die Baumart abgestimmt. Gepflanzt wird zu den üblichen und günstigen Pflanzzeiten. Auf Erhalt der Beratungs- und Planungsleistungen besteht kein Rechtsanspruch. Der Umfang der Mittel ergibt sich aus dem Ansatz im städtischen Haushalt und der Entscheidung der bewirtschaftungsbefugten Stelle sowie aus einer möglichen Bewilligung von Zuschüssen der Städtebauförderung durch die Regierung von Schwaben.
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Welche Bedingungen gelten?
7 Pflicht-Kriterien
Grundstück im Modellquartier
Antragsberechtigte
Höchstens zwei Bäume je Grundstück
Keine Pflichtpflanzungen, keine Selbstbeauftragung
Pflege und Ersatz für zehn Jahre
Standortprüfung durch das Amt für Grünordnung
Kein Rechtsanspruch
Wo stellst du den Antrag in Augsburg?
Als lokale Anlaufstelle ist für Augsburg Augsburg hinterlegt (Bürgerservice). Ein Bürgerservice bündelt die Auskunft der Kommunalverwaltung und verweist von dort an die zuständige Fachabteilung weiter.
Augsburg wird in Bayern als Stadt geführt. In der Region leben 302.407 Einwohner. Der amtliche Gemeindeschlüssel lautet 09761.
Häufige Fragen
Wer bekommt in Augsburg einen kostenlosen Klimabaum?
Was genau übernimmt die Stadt?
Welche Baumarten stehen zur Auswahl?
Wie melde ich mich an?
Gibt es neben den Bäumen noch andere Unterstützung?
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Unsere Quellen
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- [02]Stadt Augsburg: Klimabäume für mehr Grün auf privaten Grundstückenaugsburg.dePrimärquelleStadt Augsburg — Stadtplanungsamt (Kommunaler Fonds im Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“)
- [03]Förderrichtlinien zum Kommunalen Fonds für die Pflanzung von Klimabäumen (PDF)augsburg.deRechtsgrundlageStadt Augsburg — Stadtplanungsamt (Kommunaler Fonds im Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“)
- [04]Flyer „Kostenlose Bäume für Ihr Grundstück“ (PDF)augsburg.dePrimärquelleStadt Augsburg — Stadtplanungsamt (Kommunaler Fonds im Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“)
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